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Bundestagwahl 2025

Themen der TGA+E-Branche im KleiKo-Koalitionsvertrag

Ralf – stock.adobe.com

CDU, CSU und SPD haben ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt: Heizungsgesetz, Heizungsförderung, Strompreise…

Am 9. April 2025 haben die Chef-Verhandler von CDU, CSU und SPD den Koalitionsvertrag, der noch die Zustimmung der Parteigremien bekommen muss, vorgestellt. Wichtige Themen für die TGA+E-Branche finden sich hier:

Zeile 752ff: Heizung, GEG, Förderung

„Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.

Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO₂-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken.

Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen.

Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.“

Zeile 3686ff: Wärmeplanung muss von Beginn an die Umsetzbarkeit berücksichtigt werden. Da es um Investitionen über Jahrzehnte geht, brauchen Kommunen und Energieversorger Planungssicherheit und einen attraktiven Investitionsrahmen.“

Zeile 956ff: Energiepreise

„Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens fünf Cent pro kWh [mutmaßlich fehlt hier: bei den Strompreisen] mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.

Wir werden die Strompreiskompensation dauerhaft verlängern und auf weitere Branchen ausweiten. Auch Rechenzentren werden wir einbeziehen. Für die anderweitig nicht weiter zu entlastenden energieintensiven Unternehmen führen wir im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung (Industriestrompreis) ein. Dazu gehört auch, die energieintensiven Verbraucher ohne Flexibilisierungspotenzial wie bisher zu entlasten.“

Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2024 betrug die Last etwa 464 TWh (Stromverbrauch aus dem Netz inkl. Netzverluste). Legt man diesen Wert hilfsweise zugrunde, hat die im vorgelegten Koalitionsvertrag versprochene Strompreissenkung ein Volumen von 23,2 Mrd. Euro/a. Durch das Ziel die Elektrifizierung zu beschleunigen und die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln, dürfte sich das Volumen zunächst noch erhöhen. Nicht vollständig kompatibel zu der angekündigten Strompreisentlastung ist Zeile 1501ff: „Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh werden wir in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß senken und die Übertragungsnetzentgelte reduzieren.“ Das Übertragungsnetzentgelt ist zwar bundesweit einheitlich festgelegt, fließt jedoch bis zu jedem Endverbraucher-Netzanschluss regional sehr unterschiedlich in das Netzentgelt ein.

Darüber hinaus werden wir die Gasspeicherumlage für alle abschaffen. Wir werden geeignete Instrumente auf den Weg bringen, um eine versorgungssichere und kostengünstigere Befüllung der Gasspeicher sicherzustellen. Wir ermöglichen und flankieren langfristige, diversifizierte, günstige Gaslieferverträge mit internationalen Gasanbietern. Die Klimaziele bleiben davon unberührt. Wir wollen Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland nutzen.“

Zeile 1147ff: Wir prüfen strategische staatliche Beteiligungen im Energiesektor, auch bei Netzbetreibern. Die in der Gaskrise erworbenen Staatsbeteiligungen werden wir auf strategische Anteile des Bundes zurückführen.“

Zeile 1135: Wärme

„Wir erarbeiten einen Fahrplan für defossilisierte Energieträger. Dafür müssen Gasnetze erhalten bleiben, die für eine sichere Wärmeversorgung notwendig sind. Die EU-Gasbinnenmarktrichtlinie werden wir zügig umsetzen. Um die nötigen Investitionen zu ermöglichen, wollen wir die Träger von Infrastrukturen durch einen Mix aus zusätzlichem öffentlichem und privatem Kapital stärken.

Um den Bau von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) gesetzlich geregelt und aufgestockt. Um sichere Investitionsbedingungen zu schaffen, werden wir die AVB-Fernwärme-Verordnung und die Wärmelieferverordnung zügig überarbeiten und modernisieren und dabei die Interessen des Verbraucherschutzes und der Versorgungsunternehmen ausgewogen berücksichtigen. Wir sichern faire und transparente Preise und stärken dafür die Preisaufsicht. Wir stärken die Transparenz unter anderem durch eine unbürokratische Schlichtungsstelle.“

Zeilen 1052ff: „Bioenergie spielt bei Wärme, Verkehr und steuerbarer Stromerzeugung eine wichtige Rolle. Wir wollen das Flexibilitätspotenzial der Biomasse konsequent heben. Dazu setzen wir unter Beachtung der Kosteneffizienz und der Flächennutzung auf die Ermöglichung und überprüfen die bestehenden Deckelungen. Wir wollen vor allem Reststoffe besser nutzen. Wir werden den Biogasanlagen eine Zukunft geben, insbesondere sind die Besonderheiten kleinerer und wärmegeführter Anlagen stärker zu berücksichtigen.“

Zeile 1697ff: KTF, CO2-Bepreisung, (kein) Klimageld

„Wir konzentrieren den Klima- und Transformationsfonds auf die zentralen Herausforderungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir werden die Effizienz der Mittelvergabe steigern und stärker an den Kriterien der CO2-Vermeidung und des sozialen Ausgleichs ausrichten.

Wir werden die bestehenden sehr hohen pauschalen Kürzungsvorgaben auflösen und Kleinstprogramme mit perspektivisch weniger als 50 Millionen Euro Fördervolumen auslaufen lassen. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung geben wir an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurück: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität. Wir führen dem KTF aus dem Sondervermögen jedes Jahr Mittel in Höhe von rund zehn Milliarden Euro zu. Alle Einnahmen stehen grundsätzlich dem Gesamthaushalt zur Verfügung.

Zeile 919ff: Emissionshandel, ETS 2

„Wir treiben den Emissionshandel europäisch und international voran und gewinnen weitere Länder für eine CO2-Bepreisung. Besonders die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaft und die soziale Akzeptanz haben wir dabei im Blick und verfolgen eine ökonomisch tragfähige Preisentwicklung. Wir unterstützen die Einführung des ETS 2, um europaweit gleiche Bedingungen zu schaffen.

Dabei wollen wir einen fließenden Übergang des deutschen BEHG in das ab 2027 europäisch wirkende Emissionshandelssystem (ETS 2) gewährleisten. Dabei werden wir uns für Instrumente einsetzen, die CO2-Preissprünge für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vermeiden. Zur Unterstützung besonders belasteter Haushalte nutzen wir hierzu auch die Mittel des Europäischen Klimasozialfonds.

Die CO2-Einnahmen geben wir an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück. Dazu werden wir auch unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringen, damit niemand überfordert wird. Die stark betroffenen Wirtschaftsbranchen im Wettbewerb kompensieren wir unbürokratisch.“

Zeile 726ff: aus „Bauen und Wohnen“

„Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), das Bauplanungsrecht und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) werden weiterentwickelt, um Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft zu lösen.

Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Die Bindungswirkung von Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen wird überprüft und auf ein sicherheitsrelevantes Maß zurückgeführt.

Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar. Die unabhängige Stelle zur Kostenfolgeprüfung von DIN-Normen wird eingesetzt. Durch serielles, modulares und systemisches Bauen heben wir Beschleunigungspotenziale.“

Zeile 898ff: Klimaneutralität 2045 mit Nebenbedingungen

„Wir stehen zu den deutschen und europäischen Klimazielen, wohlwissend, dass die Erderwärmung ein globales Problem ist und die Weltgemeinschaft es gemeinsam lösen muss. Dafür setzen wir das Pariser Klimaabkommen um und verfolgen das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt.

Wir wollen Industrieland bleiben und klimaneutral werden. Die deutschen und europäischen Klimaziele erreichen wir vorrangig durch Reduktion von CO2 und anderen Treibhausgasen in Deutschland, zusätzlich durch Anrechnung negativer Emissionen sowie in begrenztem Umfang durch hochqualifizierte und glaubwürdige CO2-Minderungen in außereuropäischen Partnerländern. Dies ist im europäischen Klimaschutzgesetz sowie im EU-Emissionshandel abzubilden.

Das europäische Klima-Zwischenziel für 2040 in Höhe von minus 90 Prozent gegenüber 1990 unterstützen wir daher mit der Maßgabe, dass erstens in Deutschland nicht mehr reduziert werden muss als mit dem deutschen Klima-Zwischenziel für 2040 vorgesehen, zweitens neben der vorrangigen CO2-Reduktion in Deutschland in begrenztem Umfang auch permanente und nachhaltige negative Emissionen sowie drittens glaubwürdige CO2-Reduzierung durch hochqualifizierte, zertifizierte und permanente Projekte (maximal drei Prozentpunkte des 2040-Zwischenziels) in außereuropäischen Partnerländern zur wirtschaftlich tragbaren Reduzierung von Restemissionen anrechenbar sind. Zudem muss ein wirksamer Carbon-Leakage-Schutz zum Erhalt unserer industriellen Wertschöpfung garantiert werden.“

Zeile 934ff: Energiepolitik

„Wir wollen die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg machen. Bei der Energiewende machen wir Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern (unter anderem durch Entbürokratisierung, Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing). Wir wollen alle Potenziale der Erneuerbaren Energien nutzen. Dazu gehören Sonnen- und Windenergie sowie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft sowie aus diesen hergestellte Moleküle. Wir stärken auch innovative Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flugwindkraft/Höhenwindenergie.

Wir werden ein Monitoring in Auftrag geben, mit dem bis zur Sommerpause 2025 der zu erwartende Strombedarf sowie der Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs als eine Grundlage der weiteren Arbeit überprüft werden.

Wir stehen für eine konsequente Ausrichtung aller Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit. Unser Ziel sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten.“

Zeile 989ff: Smart Meter, Stromnetz und Flexibilisierung

Den Rollout von Smart Metern im Verteilnetz werden wir beschleunigen und vereinfachen und dynamische Stromtarife stärken. Die neu zu planenden Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. Dabei werden wir besonders belastete Regionen berücksichtigen. Durch diese Maßnahmen können wir den von der Bundesnetzagentur geplanten Netzausbau effizienter gestalten. Den nach einer Bestandsaufnahme notwendigen verbleibenden Ausbau wollen wir weiter beschleunigen. Die Kosten für Netzanschlüsse für bestehende Unternehmensstandorte auf dem Weg zur Transformation wollen wir senken und die Genehmigungsverfahren vereinheitlichen. Die Möglichkeit der physikalischen Direktversorgung der Industrie weiten wir räumlich aus. Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.

Hemmnisse bei der Flexibilisierung des Stromsystems müssen abgebaut werden, um die flexible Nutzung von Erneuerbaren Energien sektorübergreifend zu verbessern. Der Ausbau systemdienlicher Speicherkapazitäten und die systemdienliche Nutzung von E-Auto- und Heimspeichern werden wir verstärkt vorantreiben. Bidirektionales Laden und das Laden am Arbeitsplatz werden wir unterstützen.

Wir werden die Ansiedelung von großen Abnehmern wie etwa von Speichern und großen Erzeugern Erneuerbarer Energien dort anreizen, wo es dem Netz nützt. Energiespeicher werden als im überragenden öffentlichen Interesse anerkannt sowie im Zusammenhang mit privilegierten Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen ebenfalls privilegiert. Die Mehrfachbelastung durch Steuern, Abgaben und Entgelte wird so weit wie möglich abgeschafft. Die regionale Nutzung ansonsten abgeregelten Stroms wollen wir deutlich erleichtern.“ ■
Quelle: Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD vom 09. April 2025 / jv

Stimmen aus der Branche zum Koalitionsvertrags-Entwurf

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt es, dass sich CDU, CSU und SPD auf einen Entwurf für einen Koalitionsvertrag verständigt haben und so nach fast einem halben Jahr der Unsicherheit nunmehr wieder Stabilität und Verlässlichkeit für das Land und die Wärmepumpenbrache Branche absehbar sind. Dr. Martin Sabel, Geschäftsführers des BWP: „Positiv hervorzuheben sind das klare Bekenntnis zu einer deutlichen Absenkung der Strompreise für Verbraucher um 5 Ct/kWh sowie das Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.

Gleichzeitig wird eine Fortsetzung der Sanierungs- und Heizungsförderung angekündigt – das sind zusammengenommen klare Signale der Verbesserung von Rahmenbedingungen für die Branche. Wir unterstützen die Betonung des Gebäudesektors für die Erreichung der Klimaziele und verweisen auf die dringende Notwendigkeit, die Abhängigkeit Deutschlands von Importen fossiler Energieträger zu reduzieren.“

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen als „klimapolitischen Rückfall noch hinter den Stand der Merkel-Ära“ und hat angekündigt, notwendige Klimaschutzmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Gebäude und Verkehr notfalls gerichtlich durchzusetzen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „In Sachen Wärmewende ist der Worst Case eingetreten: Das ‚Heizungsgesetz‘ soll abgeschafft werden. Das ist fatal für den Klimaschutz und bezahlbares Heizen. Ohne einen klaren Fokus auf Energieeffizienz und Einsparung fährt die neue Koalition Klimaschutz im Gebäudesektor weiter an die Wand.

Die CDU hat unter Altmaier das Ende der EH55-Neubauförderung 2021 selbst eingeleitet, nur um sie nun zurückzubringen. Damit werden klimaschädliche Neubauten gefördert, ohne sicherzustellen, dass daraus bezahlbarer Wohnraum entsteht. Die Koalition bekennt sich offen dazu, die EU-Gebäuderichtlinie so unambitioniert wie möglich umzusetzen. Deutschland wird immer mehr zum europäischen Schlusslicht, was den Klimaschutz im Gebäudesektor anbetrifft.“

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Der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) bewertet die Koalitionseinigung als ein wichtiges Signal in unsicheren Zeiten. Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung: „Positiv ist, dass die Koalitionsparteien Impulse für mehr Elektrifizierung und Digitalisierung setzen wollen. Beides sind entscheidende Hebel, um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, Klimaschutz wirtschaftsfreundlich zu erreichen und unsere Zukunftsfähigkeit zu stärken.

Die geplante Strompreissenkung für alle Verbraucher wird ein echter Push für die Elektrifizierung in Industrie, Gebäuden und Mobilität sein. Dazu müssen die Regulierungen bei Gebäuden und Elektromobilität die Elektrifizierung weiter flankieren, unter anderem durch den weiteren deutlichen Ausbau der Strominfrastruktur.“

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Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Übereinkunft von Union und SPD, an den Klimazielen festhalten zu wollen und Erneuerbare Energien und Speicher weiter auszubauen. Davon würden private und industrielle Verbraucher gleichermaßen profitieren. Auch die angestrebte Stärkung der direkten Einbindung von Unternehmen und Bürger bei der Energiewende sei zu begrüßen. Das Interesse daran sei riesig.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar: „Die Modernisierung, Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Energieversorgung gehören weiterhin vorne auf die politische Agenda. Saubere und preiswerte Erneuerbare Energien und ein möglichst hohes Maß an Energieunabhängigkeit sind essenziell für künftigen Wohlstand, Wohlergehen und Sicherheit in unserem Land.“

Weniger hilfreich für ein attraktives Investitionsklima seien hingegen Vorhaben oder Prüfaufträge, die Zweifel daran aufkommen lassen könnten, dass die nächste Bundesregierung die Weichen konsequent in Richtung erneuerbare Energien stellen wird. In diesem Zusammenhang warnt der BSW-Solar unter anderem vor einem Zementieren fossiler Kraftwerkskapazitäten und vor einer Verschlechterung der Investitionsbedingungen für Erneuerbare Energien im Wärmesektor im Zusammenhang mit der geplanten Abschaffung des sogenannten ‚Heizungsgesetzes‘.“

Im Kontext:
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