Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Energiepreise

BWP: Wärmepumpenstrom muss mit ins Basiskontingent

Die Ampel-Koalition will über einen Erlösobergrenze eine Basisversorgung mit günstigeren Strompreisen finanzieren.

driendl – stock.adobe.com

Die Ampel-Koalition will über einen Erlösobergrenze eine Basisversorgung mit günstigeren Strompreisen finanzieren.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) fordert von der Bundesregierung, bei der Festsetzung des Basiskontingents für vergünstigten Strom im Rahmen des 3. Entlastungspakets den Strombedarf für den Betrieb von Wärmepumpen zu berücksichtigen.

Im Koalitionsausschuss vom 3. September 2022 wurde ein „Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ beschlossen. Unter anderem soll eine Strompreisbremse Bürger sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif „spürbar entlasten. Sie sollen eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können.“

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) mahnt nun, bei der Festsetzung eines Basiskontingents für vergünstigten Strom darauf zu achten, dass der Strombedarf für den Betrieb von Wärmepumpen mitberücksichtigt wird und nicht pauschal ein Durchschnittsverbrauch angenommen wird.

Update: Am 02. November 2022 haben Bundeskanzleramt, BMWK und BMF ein „Eckpunktepapier zur Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ vorgelegt.

Danach soll die Strompreisbremse bei Haushaltskunden ab 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 greifen und eine Entlastung auf Basis einer Deckelung auf 40 Ct/kWh (brutto) für ein Grundkontingent von bis zu 80 % des historischen Verbrauchs greifen.

Bei Bestandskunden würde der Strom für Wärmepumpen damit auch in die Berechnung des Grundkontingents fallen. Für Neubaukunden ist dies ebenfalls anzunehmen, allerdings wurde bisher keine Bemessungsgrundlage bekanntgemacht. Auch für Stromkunden, die bei der Heizungsmodernisierung auf eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe wechseln, fehlt bisher eine solche Regelung. 

Siehe auch: Eckpunkte für Entlastungsmaßnahmen bei Erdgas und Strom

Hohe Gaspreise verteuern Wärmepumpenbetrieb

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer beim BWP: „Da für die Wärmebereitstellung mit Wärmepumpen überwiegend frei verfügbare erneuerbare Erd- und Umweltwärme genutzt wird und nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der Energie am Markt zugekauft werden muss, macht sich der Nutzer zwar grundsätzlich unabhängiger von Preisschwankungen an den Energiemärkten. Durch das Merit-Order-Modell im europäischen Strommarktdesign ergibt sich aktuell jedoch die Situation, dass der klimafreundliche Betrieb einer Wärmepumpe durch hohe Gaspreise verteuert wird.

Damit für Verbraucher mit Wärmepumpen ihre Investition nicht zum Nachteil wird, müssen Entlastungen über die Strompreisbremse in jedem Fall auch den Strombezug durch Wärmepumpen einschließen und bestenfalls als europäische Lösung umgesetzt werden. Ein vergünstigter Basisverbrauch kann zwar grundsätzlich die Haushalte entlasten, es kommt aber darauf an, wie hoch der vergünstigte Basisverbrauch pro Haushalt angesetzt wird und welche Arten des Verbrauchs er abdeckt.“

Eine pauschale Annahme eines bundesweiten Durchschnittsverbrauchs sei etwa für Haushalte mit Wärmepumpe deutlich zu niedrig angesetzt. Der Betrieb der Wärmepumpe wäre dann weiter von den Teuerungen am Gasmarkt betroffen und die Verbraucher würden für ihre Investition in die erneuerbare Wärme abgestraft. Die Berücksichtigung von Wärmepumpennutzern sei demnach eine notwendige sowie kurzfristig umsetzbare und einfache Maßnahme, die finanzielle Entlastung und Klimaschutz verbinde. Generell seien auch weitere Maßnahmen denkbar, um den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien noch attraktiver zu machen. So spricht sich der BWP zum Beispiel für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf den Strompreis sowie der Stromsteuer auf das rechtlich zulässige Minimum aus.

Jedenfalls zeige die aktuelle Preissituation bei fossilen Energieträgern einmal mehr auf, welche Chancen in der Elektrifizierung des Wärmemarkts liegen. Neben dem positiven Klimaeffekt durch den Einsatz von Wärmepumpen, die den immer grüner werdenden Energieträger Strom mit maximaler Effizienz nutzen, senke die direkte Nutzung inländisch erzeugten Stroms die Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und sorge zudem für Wertschöpfung vor Ort.

Hintergrund

Zurzeit setzten momentan im Betrieb sehr teure Gaskraftwerke über das Merit-Order-Modell den Strompreis am Spotmarkt auf einem bisher nicht dagewesenen Niveau – die Produktionskosten für die meisten anderen Stromproduzenten haben sich aber nicht bzw. nicht in diesem Umfang geändert. Das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten, das noch benötigt wird, um die Nachfrage zu decken, bestimmt jedoch die Erlöse und damit auch die Deckungsbeiträge aller günstigeren Anbieter.

Das 3. Entlastungspaket enthält diesbezüglich eine Ankündigung zur Begrenzung der Strompreise und setzt dabei auf eine europäische Lösung, mit der bei Energieunternehmen Zufallsgewinne, die in der aktuellen Marktlage aufgrund des europäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen hinaus gehen, abgeschöpft werden (Erlösobergrenze).

Da die Zeit drängt, könnte es aber auch (zunächst) eine nationale Lösung geben. Sofern die auf europäischer Ebene derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah verabredet und umgesetzt werden können, „wird die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen.“ Geplant ist:

„Um die Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, wird eine Strompreisbremse eingeführt und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft. Nach Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). […] Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte.

Aufgrund der hohen Gaspreise werden die sogenannten Redispatch-Kosten zum 15. Oktober 2022 stark steigen. Sie fallen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im deutschen Stromnetz an, deren Kosten über die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden. Die steigenden Redispatch-Kosten werden zu stark steigenden Übertragungsnetzentgelten führen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkunden getragen. Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.“

Der Spielraum für einen kostengünstigen Basisverbrauch über Einnahmen aus einer Erlösobergrenze wird also bereits durch Mittel, die eine weitere Kostensteigerung der Strompreise dämpfen sollen, verringert. Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses werden nun ins Bundeskabinett getragen und müssen in der Regel den Bundestag sowie den Bundesrat passieren. ■
Quelle: BWP, BPA / jv

Im Kontext:
Wie viel vom Wärmepumpenstrom liefert die eigene PV-Anlage?
Wohnungsneubau: Abkehr vom Gas setzt sich fort
Sachsen-Anhalt: Bauherren planen zu 82,4 % mit Wärmepumpe
2022 bis Juli: 336 % mehr Förderanträge für Wärmepumpen
65-Prozent-EE-Vorgabe: DVGW setzt auf Grüngas-Heizungen