Die ersten zwei Monate des Russland-Ukraine-Kriegs haben den Trend beschleunigt: Der künftige Wohnungsneubau setzt auf Wärmepumpen, die Gas-Heizung geht vom Markt.
Auf der Basis „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ für neu genehmigte Wohnungen ist die Heizungs-Wärmepumpe schon seit dem Jahr 2020 Marktführer und hat diese Position 2021 mit einem Marktanteil von 43,6 % und einen Vorsprung von 17,4 Prozentpunkten vor Erdgas (Marktanteil von 26,2 %) deutlich ausgebaut.
Ein Blick auf die Zahlen für Januar bis April 2022 im Bericht „Energieverbrauch in Deutschland, Daten für das 1. und 2. Quartal 2022“ der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen zeigt, dass sich der Trend nun durch die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieg nochmals beschleunigt. Mit einem Marktanteil von 20,2 % liegen Gas-Heizungen Ende April nun 6,5 Prozentpunkte unter dem Wert für das gesamte Jahr 2021. Für Januar und Februar lag dieser Vergleichswert bei 3,7 Prozentpunkten. Nach vom BDEW veröffentlichten Zahlen für den Zeitraum Januar bis Mai 2022 ist der Anteil für Gas auf 19,8 % weiter gesunken, im Monat Mai 2022 lag er bei 18,5 %.
Klarer Gewinner ist die Wärmepumpe – mit einem Marktanteil von 49,2 % für den Zeitraum Januar bis April 2022. Das sind 5,6 Prozentpunkte mehr als der Wert für das gesamte Jahr 2021. Der BDEW weist für den Zeitraum Januar bis Mai 2022 einen Wärmepumpen-Marktanteil von 50,2 % und für den Monat Mai 2022 einen Anteil von 54,2 % aus. Das ist umso bemerkenswerter, weil der Anteil genehmigter Wohnungen in Mehrfamiliengebäuden von Januar bis Mai 2022 um 9,1 % höher als im Vorjahreszeitraum ist und es bei Einfamilienhäusern einen Rückgang um 17,8 % gab.
Mit den in den letzten Monaten deutlich gestiegenen Gaspreisen, einer Neubewertung der Versorgungssicherheit bei Erdgas, dem Ausrufen der Alarmstufe des Notfallplans Gas am 23. Juni 2022, der neuen Gasbeschaffungsumlage und der neuen Gasspeicherumlage sowie der „monetären Aktivierung“ der Bilanzierungsumlage und weiterer negativer Faktoren für Erdgas, beispielsweise der geplanten 65-Prozent-EE-Vorgabe für alle ab 2024 neu installierten Heizungen spricht nichts für eine Trendwende. Wobei die oben genannten Zahlen auch Heizungssysteme enthalten, die planmäßig mit Biomethan betrieben werden.
Die Gas-Heizung wird im Neubau zur Nischenlösung
Wenngleich sich viele der Einflüsse aufgrund des erheblichen Planungsvorlaufs vor dem Erteilen einer Baugenehmigung erst zeitversetzt auf die Neubau-Genehmigungsstatistik auswirken werden, ist jedoch klar:
Im Neubau wird die Ära der Gas-Heizung nun noch schneller zu Ende gehen. Der neue Mindeststandard „Primärenergie-EH55“ ab 2023 lässt sich mit Wärmepumpen besonders einfach realisieren und mit dem Inkrafttreten der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien bei neu installierten Heizungen – nach den letzten Beschlüssen und Ankündigungen der Ampel-Koalition ab 2024 – dürfte die Gas-Heizung mangels Wärmemarkt-Verfügbarkeit „grüner“ Erdgas-Substitute zu diesem Zeitpunkt fast ganz aus der Neubau-Genehmigungsstatistik als „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ verschwinden.
Und für einen 35-%-Rest mit der Konzentration auf Spitzenlastzeiten wird sich die Erschließung in neuen Baugebieten kaum noch rechnen und somit hier Gas leitungsgebunden schon bald gar nicht mehr zur Verfügung stehen. Im letzte TGA-Bericht dieser Reihe hatten wir geschrieben: „Trendbeschleuniger dürfte auch die Abschaffung der EEG-Umlage ab Juli 2022 sein.“ Das wird mittelfristig auch so sein, kurzfristig ist allerdings auch mit deutlich steigenden Strompreisen zu rechnen. Das wird Bauherren zunehmend motivieren, eine Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination einzuplanen. Wo diese zu realisieren ist, ist sie aus heutiger Sicht besonders „krisenfest“.
Übrigens: Auf der Basis neu fertiggestellter Wohngebäude hat die Heizungs-Wärmepumpe schon 2021 die 50-%-Marke überschritten.
Quelle: AG Energiebilanzen, BDEW / jv
Der Artikel gehört zur TGA-Themenseite TGA-Marktdaten
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