Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) fordern die Ampel-Fraktionen dazu auf, die anstehende Reform der Heizungsförderung zu nutzen, um die Nachfrage nach regenerativen Heizsystemen wieder anzukurbeln.
Die Debatten um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) und Ankündigungen einer aus Sicht der Verbände BSW-Solar, BWP und DEPV „vermeintlich stark aufgestockten Förderung“ haben in den letzten Wochen zu einer massiven Verunsicherung bei potenziellen Heizungsmodernisierern geführt.
In einem gemeinsamen Brief machen die drei Verbände nun Vorschläge zur Anpassung der Heizungsförderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die wichtigste Forderung: Durch möglichst baldige Klärungen zur künftigen Förderung soll die ausgebremste Wärmewende zurück in die Erfolgsspur bringen.
„Wechsel in das neue Programm ermöglichen“
Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP: „Dass sich die Koalition in der letzten Woche dazu entschieden hat, das im Wirtschaftsplan für die BEG vorgesehenen Budget nochmals zu erhöhen, ist sehr zu begrüßen. Die im Zuge der Heizungsdebatte aufgekommene Verunsicherung muss dringend beendet werden. Dazu gehört aber auch, dass Gebäudeeigentümer in die Lage versetzt werden, bereits jetzt in eine neue Heizung zu investieren, ohne dadurch gegenüber denjenigen schlechter gestellt zu werden, die auf das Inkrafttreten der reformierten Förderrichtlinie warten.“
Dies könne beispielsweise erreicht werden, wenn Gebäudeeigentümer die Förderung zunächst im alten Programm beantragen und später in das neue Programm wechseln können, wenn dieses bessere Konditionen biete. Zumindest könnte zugelassen werden, Liefer- und Leistungsverträge bereits vor Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie abzuschließen („vorzeitiger Maßnahmenbeginn“).
„Geringere Begrenzung der Förderhöhe überdenken“
Martin Bentele, Geschäftsführer des DEPV: „Für eine attraktive Förderung, reicht es nicht, nur hohe Prozentsätze aufzurufen. Maßgeblich sind auch die maximal ansetzbaren Investitionskosten, auf welche sich diese Prozentsätze beziehen. Die Koalition solle ihre Überlegung, die maximal förderfähigen Kosten auf 30 000 Euro zu halbieren, dringend revidieren.“
Diese Absenkung würde neue Unsicherheiten auslösen, ob sich die Investition im eigenen Fall auch lohne. Es dürften keine Anreize geschaffen werden, sich bei der neuen Heizung auf die allernötigsten Maßnahmen oder das günstigste Fabrikat zu beschränken. Die nötige Investition liege in vielen Fällen über 30 000 Euro. Das gelte insbesondere für Heizungen, die zwei erneuerbare Technologien miteinander kombinieren, etwa eine Pelletheizung oder Wärmepumpe in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage.
Anmerkung der Redaktion: In dem Fachartikel Wie die Ampel den Heizungsaustausch ab 2024 fördern will werden die bisherige und die von den Ampel-Koalitionen geforderte Neuausrichtung der Heizungsförderung für Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen für alle Konstellationen bei Investitionen bis 40 000 Euro gegenübergestellt. Hierbei zeigt sich, dass die angekündigten Konditionen auch mit einer Begrenzung der förderfähigen Investitionen auf 30 000 Euro in einem sehr breiten Feld attraktiver und teilweise erheblich attraktiver sein würden.
„Auch die EE-Einkopplung weiter fördern“
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Wichtig ist außerdem, dass auch die Nachrüstung bestehender Heizungen mittels EE-Komponenten, sei es ein Pellet-Heizkessel, eine Wärmepumpe oder eine Solarthermie-Anlage, in jedem Fall förderfähig bleibt. Verbraucher, die erst in den letzten Jahren in eine neue Heizung investiert haben, sollten nicht schlechter gestellt werden, wenn sie in emissionsmindernde Maßnahmen investieren.
Eine nachgerüstete Solarthermieanlage zu einem bestehenden Heizsystem, welches bereits hydraulisch abgeglichen ist, sollte in diesem Zusammenhang auch keinen weiteren, aufwendigen und teuren Hydraulischen Abgleich mehr erfordern, da dies technisch nicht sinnvoll ist und keinen weiteren Effizienzgewinn verspricht.“
Anmerkung der TGA+E-Redaktion: Die angekündigte Reform der Heizungsförderung setzt eher einen Kontrapunkt auf die Förderung älterer und damit in vielen Fällen ineffizienter Heizungsanlagen („Klima-Geschwindigkeitsbonus“). Damit soll auch eine Überhitzung des Marktes verhindert werden, was wiederum zu höheren Kosten und damit zu einer verringerten Wirkung des Förderbudgets führen würde.
„Anspruch auf zinsgünstigen KfW-Kredit sicherstellen“
Zu den Forderungen von BSW-Solar, BWP und DEPV gehört außerdem, dass Gebäudeeigentümer einen grundsätzlichen Anspruch auf einen zinsgünstigen KfW-Kredit erhalten sollen. Derzeit verweigern Hausbanken die Erteilung von KfW-Krediten oftmals, weil sie beispielsweise Gebäudeeigentümer aufgrund ihres Alters für nicht kreditwürdig befinden, oder weil die Kreditsumme für die Bank keine ausreichende Gewinnmarge beinhalte.
Die Etablierung eines allgemeinen Anspruchs könnte man etwa über eine direkte Antragstellung bei der KfW oder den Landesbanken sicherstellen. Hinzu müsse noch ein flächendeckendes Angebot an Contractinglösungen kommen. Dafür sei notwendig, dass Gebäudeeigentümer den angekündigten einkommensabhängigen Bonus (+ 20 %) auch erhalten können, wenn sie den Heizungstausch über einen Contractoren beauftragen.
Die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss; Bundestags-Drucksache 20/7619 vom 05. Juli 2023) empfiehlt dem Deutschen Bundestag neben dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in der Entschließung zur künftigen Förderkulisse zu beschließen, dass das neue Förderkonzept dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 30. September 2023 zur Zustimmung vorzulegen ist. ■
Quelle: BWP, TGA+E / jv
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