In der Vergangenheit benötigten nur Flachdächer und innen liegende Rinnen einen Notablauf zur Entwässerung. Nach DIN 1986-1001) muss heute aber jede überflutbare Dachkonstruktion über eine Notentwässerung verfügen. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind lediglich Dächer, die planmäßig mit Anstauelementen zur Regenrückhaltung eingesetzt werden. Diese benötigen aber einen statischen Nachweis darüber, dass sie den auftretenden Lasten durch einen Jahrhundertregen standhalten. In der Regel sind dies Dächer aus Beton. Nur in diesem Fall kann auf eine Notentwässerung verzichtet werden.
Bei Flachdächern in Leichtbauweise muss dagegen jeder Tiefpunkt über eine Notentwässerung verfügen, damit bei einer Verstopfung der planmäßigen Entwässerung oder bei einem Starkregen die zulässige Dachlast nicht durch sich sammelndes Wasser überschritten wird. Die Notentwässerung kann durch eine ausreichende Öffnung in der Attika oder über ein separates Leitungssystem erfolgen. Sowohl die Größe der Öffnung als auch die separate Notentwässerung müssen errechnet werden.
Notentwässerung immer separat
Die Notentwässerung darf nach DIN 1986-100 nicht über das öffentliche Kanalnetz erfolgen. Anfallende Wassermengen müssen auf eine schadlos überführbare Fläche auf dem Grundstück abgeleitet werden. Diesem Punkt muss große Beachtung geschenkt werden, da nur so erkannt werden kann, ob die Hauptentwässerung unterbrochen ist, beispielsweise durch eine Verstopfung in der Grundleitung. Der Notablauf führt das Wasser nur im Falle eines Starkregen-Ereignisses ab oder falls die Hauptleitung nicht richtig ableitet.
Das über die Notentwässerung abgeleitete Wasser darf dabei nicht auf andere Dachflächen oder Dachterrassen geführt werden. Zudem müssen die Notüberläufe so angeordnet sein, dass die zulässige maximale statische Belastung der Dachfläche bei Überflutung nicht überschritten wird. Von Notüberläufen als freien Auslauf durch die Attika verursachte Beschädigungen oder eine Durchfeuchtung der Fassade gelten dabei als hinnehmbar. Wer dies vermeiden möchte, muss auf ein Notentwässerungssystem mit separater Ableitung setzen.
Notabläufe zur Entwässerung bei Sanierung
Bei einer geplanten Sanierung einer Dachfläche muss als erstes die Regenspende nach Kostra-DWD-20002) berechnet werden (Berechnungsregenspende). Als nächstes muss das Ablaufvermögen der bestehenden Leitung überprüft und mit der berechneten Regenspende abgeglichen werden. Weicht die berechnete Regenspende von der alten Regenspende ab, muss das Leitungssystem angepasst werden.
Die anzusetzende Regenspende hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. In der Vergangenheit wurden als pauschale Werte zunächst 150 l/(s ha) später 300 l/(s ha) angenommen. Seit 2002 wird die Regenspende nach Kostra-DWD-2000 festgelegt. Des Weiteren muss geprüft werden, ob eine Notentwässerung vorhanden ist und wie diese ausgelegt worden ist. Eventuell muss auch hier das bestehende Leitungssystem angepasst werden. Ist schon eine Notentwässerung vorhanden, muss die Leitungsführung darauf geprüft werden, ob diese an das örtliche Abwassernetz angeschlossen ist, was nicht mehr zugelassen ist.
War bis dato keine Notentwässerung vorgesehen, muss dies nun nach DIN 1986-100 zwingend eingeplant werden. Vorhandene Einlaufkörper müssen, sollten sie weitergeführt werden, auf einen ordnungsgemäßen Zustand hin kontrolliert werden. Wichtig ist dabei die Anbindung der Abläufe zur Dachhaut. Dabei darf die Statik der Dachfläche zu keinem Zeitpunkt der Sanierung außer Acht gelassen werden. Durch zusätzliche Dämmung, größer dimensionierte oder neu gelegte Leitungen können größere Lasten auf das Dach einwirken. Ebenfalls darf die Schneelast nicht vernachlässigt werden. Zudem muss bei der Modernisierung überprüft werden, ob die vorhandene Grundleitung die anfallenden Wassermengen abführen kann.
Unterdruckdachentwässerung
Bei dem Unterdruckdachentwässerungssystem Pluvia (Geberit) erfolgt die Notentwässerung durch ein separates Leitungssystem. Seit gut fünf Jahren ist ein eigens entwickeltes Notüberlauf-Set verfügbar, mit dem ein herkömmlicher Pluvia-Einlauf zu einem Notüberlauf umgerüstet werden kann. Der Aufwand einer erhöhten Montage der Noteinläufe entfällt damit vollständig. Durch den Einsatz des Notüberlauf-Sets muss sich das Wasser auf dem Dach 50 mm hoch anstauen, bis der Notüberlauf in Betrieb geht. Dann sorgt die Pluvia-Notentwässerung zusammen mit dem Primärentwässerungssystem für eine Abflussmenge von bis zu 24 l/s.
Sowohl die Hauptentwässerung als auch die Notentwässerung werden beim Einsatz des Dachentwässerungssystem Pluvia als kostenlose Dienstleistung von Geberit dimensioniert. Der Kunde bekommt die Isometrien der Leitungsführung, die Hydraulikliste und einen Materialauszug mit geschätzten Montagezeiten. Die Berechnung durch den Hersteller hat Tradition: Von Anfang an wurden die Pluvia-Anlagen als Dienstleistung von Geberit gerechnet, seit über 21 Jahren mit einer eigens dafür entwickelten Software.
Erfahrungen mit der Unterdruckdachentwässerung gibt es bei Geberit schon seit 1981. Darauf basierend bietet Pluvia für alle Bausituationen auf dem Flachdach die passende Lösung. Die drei Systemkomponenten Pluvia Dachwassereinlauf, Rohrsystem Geberit PE und das PluviaFix Befestigungssystem zeigen in der Praxis überzeugende Montagevorteile gegenüber einer konventionellen Dachentwässerung. Mit der Unterdruckdachentwässerung lassen sich Kalt- und Warmdächer sowie Umkehrdächer und unterschiedlich begrünte Dachflächen entwässern: Pluvia bietet die doppelte Ablaufmenge an Regenwasser bei halbierten Rohrdurchmessern und reduziert die Anzahl der Fall- und Grundleitungen. Das System ermöglicht so wesentlich mehr Freiraum bei der Planung von Halle und Dach, bei der Nutzung des Raums und bei der Abstimmung unter den Gewerken.
1) DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056, Mai 2008
2) KOSTRA-DWD-2000:s Koordinierte Starkniederschlagsregionalisierung (Basiszeitraum 1951 bis 2000). Weitere Infos: http://www.dwd.de/kostra
Entwässerung von Dachflächen durch einen Notablauf
Bei der Installation ist zu beachten, dass nach DIN 1986-100 der maximale Abstand der Ablaufkörper 20 m nicht überschreiten darf, wenn alle Abläufe in einem linearen Tiefpunkt liegen. Der Abstand zur Attika bzw. zur Fassade darf maximal 10 m betragen. Bei größeren Höhenunterschieden in der Dachfläche sind entsprechend kleinere Abstände zu wählen. Entstehen aufgrund der Dachkonstruktion – beispielsweise wegen großer Trägerabstände – mehrere Tiefpunkte, ist an jedem Tiefpunkt ein Notüberlauf vorzusehen. Dächer mit unterschiedlichen Höhen größer 1 m dürfen nicht in eine gemeinsame Fallleitung abgeleitet werden. Das gleiche gilt für Dachflächen mit unterschiedlichen Abflussbeiwerten.
Die Unterdruck-Dachwassereinläufe des Pluvia-Systems werden direkt unter dem Dach mit einer Sammelleitung ohne Gefälle zusammengeführt. Große Dachflächen können somit über eine Fallleitung mit der doppelten Ablaufmenge an Regenwasser bei halbierten Rohrdurchmessern entwässert werden. Die Flachdach-Planung wird dadurch einfacher und die Bauzeit reduziert. Kostenintensive Grundleitungen entfallen und die gestalterischen Möglichkeiten des Architekten und die Nutzung des Gebäudes werden um ein Vielfaches erhöht. Die hydraulische Berechnung kommt als Dienstleistung von Geberit. Technische Unterlagen stehen als Download und zur Bestellung auf https://www.geberit.de/home/ über das Menü Service / Unterlagenbestellung
Philipp Claus
Philip Claus ist Anwendungstechniker für Rohrleitungssysteme und Spezialist für das Unterdruckdachentwässerungssystem Pluvia von Geberit, Pfullendorf. https://www.geberit.de/home/