Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung ist Ende 2024 sprunghaft auf 192 406 Zusagen gestiegen. Bei 151 094 Zusagen ist eine Wärmepumpe geplant.
Nach einer geringfügigen Delle im Oktober gab es bei der Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung im November und Dezember 2024 einen schwungvollen Anstieg mit einem Plus von rund 31 und 88 % gegenüber dem Vormonat. Seit Ende August 2024 steht die Heizungsförderung allen vorgesehenen Antragstellergruppen zur Verfügung.
Ein „Endspurt“ zum Jahresende ist bei Förderprogrammen nicht ungewöhnlich. Vor dem Jahreswechsel 2024/25 dürften zudem gewirkt haben:
● Aufklärungskampagnen zum Umstieg auf die Wärmepumpe
● die Entwicklung der Gaspreise
● Diskussionen zur Stilllegung von Gasnetzen
● der Bruch der Ampel-Koalition
● Wahlkampfaussagen von CDU-Politikern, in künftiger Regierungsverantwortung die seit Anfang 2024 geltenden heizungstechnischen Anforderungen m Gebäudeenergiegesetz zurückzunehmen und stattdessen einen stärkeren Fokus auf die CO2-Bepreisung statt der Heizungsförderung setzen zu wollen
Jahresbilanz 2024
In der am 20. Januar 2025 vorgelegten Statistik zur BEG-EM-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern, Boni und Bundesländern bis zum 31. Dezember 2024 gab es an den Monatsdaten bis einschließlich Oktober 2024 wie schon in den vorherigen Berichten kleinere Korrekturen nach unten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (192 406) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind, die „Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“ beträgt 226 895.
Zudem erfolgt gebäudebezogen die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02. bis 31.12.2024 liegen folgende Zahlen vor:
● 192 406 Zusagen ohne Zusatzanträge
● 151 094 Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 108 917 Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 26 807 Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 18 420 Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 6916 Zusagen für Solarthermie
● 9648 Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 124 486 Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen
Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:
● 77,1 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
● 13,7 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen
● 3,9 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen
● 4,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse
Die Statistik erfasst für 2024 zudem 40 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 387 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 616 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 377 Zusagen für innovative Heizungstechnik.
Von den 151 094 Zusagen für Wärmepumpen wurden 92 314 Zusagen als Singlemaßnahme beantragt, nur 4718 Zusagen wurden als Kombimaßnahme beantragt. Zudem ist aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln zu erkennen.
Die Zuordnung der Zusagen zu den Bundesländern zeigt das zu erwartende Bild, dass in den Stadtstaaten der Anteil an den Zusagen deutlich hinter dem Bevölkerungsanteil liegt. Es gibt jedoch auch in den anderen Bundesländern eine deutliche Streuung.
Auszahlung ist im Oktober 2024 gestartet
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:
„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“
Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig seit dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung seit Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung seit November 2024 möglich, für die dritte Gruppe soll dies ab Februar 2025 möglich sein.
Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv
Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten
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