Teil A der Brandschutzordnung findet sich in allen Betrieben und öffentlichen Gebäuden als Aushang. Rot eingerahmt und mit Schlagworten und Symbolen versehen trägt sie stets die Überschrift „Brände verhüten“.
Hierbei handelt es sich um Verhaltensregeln im Brandfall, die sich an alle Personen richten, die sich im Gebäude aufhalten – Bewohner, Mitarbeiter, Besucher etc. Viele Betreiber glauben, es gäbe nur eine Brandschutzordnung Teil A, und gehen davon aus, dass sie ihre Pflicht erfüllen, wenn sie diese eine Version aushängen. Im Falle eines Brandes kann diese aber nicht nur helfen, sondern schlimmstenfalls die Personen im Gebäude verwirren können und ihre Sicherheit dadurch zusätzlich gefährden.
„Bei Prüfungen stoßen wir häufig auf Brandschutzordnungen, die nicht den örtlichen Gegebenheiten entsprechen und dadurch die Sicherheit im Brandfall beeinträchtigen können.“, berichtet Torsten Riedel, Brandschutzberater bei der Minimax Mobile Services GmbH.
Die Gliederung einer Brandschutzordnung Teil A
Die Gliederung ist stets einheitlich und unterteilt das Verhalten im Brandfall in drei Schritte:
1. Ruhe bewahren/Brand melden
2. In Sicherheit bringen
3. Löschversuch unternehmen.
„Jeder dieser Schritte wird dabei genau definiert.“, erklärt Riedel. „Und hier müssen unbedingt die Gegebenheiten vor Ort einbezogen werden.“, ergänzt er.
Brandschutzzeichen F005: Handfeuermelder betätigen
Sind neben einem Telefon für den Notruf 112 auch Handfeuermelder vorhanden, ist der Hinweis „Handfeuermelder betätigen“ unter Schritt 1 auf jeden Fall mit aufzuführen – ergänzt durch das Brandschutzzeichen F005. „Diese Anweisung ist wichtig.“, erläutert Riedel. „Denn mit Betätigung des Handfeuermelders wird über die Brandmeldezentrale direkt die Feuerwehr oder eine 24 Stunden besetzte Stelle alarmiert.“ Der Hinweis entfällt, wenn die bauliche Anlage nicht über Handfeuermelder verfügt – damit durch den Brand in Panik geratene Personen nicht auch noch vergeblich nach einem Handfeuermelder suchen.
Brandschutzzeichen F002 und F004: Hausalarm und Brandbekämpfung
Ebenso verhält es sich bei Schritt 2: Die Aufforderung „Hausalarm betätigen“ z. B. gehört nur in die ausgehängte BSO, wenn tatsächlich ein Hausalarm vorhanden ist. Und unter Schritt 3 sind die Hinweise „Löschschlauch benutzen“ oder „Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung benutzen“ nur dann aufzuführen, wenn Wandhydranten oder spezielle Mittel zur Brandbekämpfung (z. B. Löschdecke) tatsächlich im Gebäude zur Verfügung stehen. Zu diesen Hinweisen gehören dann auch die Brandschutzzeichen F002 bzw. F004.
Unter Berücksichtigung dieser Variablen sind bereits 10 verschiedenen Varianten der Brandschutzordnung Teil A möglich. Zudem müsste die Anweisung unter Punkt 2 „Aufzug nicht benutzen“ überall dort entfallen, wo kein Aufzug existiert.
DIN 14096 regelt das Erstellen und Aushängen
Grundlage hierfür ist die DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“. Darin heißt es, dass als Inhalt der BSO Teil A die in dieser DIN aufgeführten Überschriften, Schlagworte, Texte und Sicherheitszeichen in der dort vorgegebenen Reihenfolge verwendet werden sollen. Nichtzutreffende Texte müssen entfallen. Gleichzeitig sind zusätzliche Texte, Schlagworte, graphische Symbole oder Sicherheitszeichen gemäß dieser Norm unzulässig.
So erstellte Brandschutzordnungen müssen ganz unten die Aufschrift „Brandschutzordnung nach DIN 14096“ tragen und mit dem Datum der Erstellung und bestenfalls mit dem Objektnamen gekennzeichnet sein. Die Anforderungen an Format, Schrift- und Symbolgrößen sowie Aufteilung und Anordnung sind ebenfalls in der DIN genau dargelegt.
Fazit
Die Brandschutzordnung Teil A muss in jedem gewerblichen oder öffentlichen Gebäude aushängen. Die Norm DIN 14096 sorgt für eine Erstellung nach einheitlichen Gesichtspunkten. Um größtmögliche Sicherheit durch schnelles und richtiges Handeln im Brandfall zu gewährleisten, muss sie jedoch für jeden Betrieb und jedes Gebäude maßgeschneidert sein. Sie sollte in Abstimmung mit einer Fachfirma erstellt werden, die eine objektspezifische Anfertigung sicherstellt. Die Brandschutzordnung muss stets aktuell sein und daher z. B. nach betrieblichen Änderungen ggf. angepasst werden. ■
Quelle: Minimax Mobile Services GmbH / fl