In der Show von Maybrit Illner am 30. November 2023 hat die SPD-Vorsitzende Saskia Esken es als „wirtschaftlich unvernünftig“ bezeichnet, im Jahr 2023 noch eine Gas-Heizung zu kaufen bzw. gekauft zu haben“. Auch wenn CDU-Parteichef Friedrich Merz wenig Verständnis für diese Aussage zeigt: Die Chancen stehen gut, dass Esken mit ihrer Einschätzung richtig liegt.
Im Prinzip wird man die Richtigkeit von Eskens Aussagen erst in einigen Jahren mit Gewissheit und sicherlich nicht für jeden Einzelfall behaupten können. Wenn man jedoch alle variablen Parameter in einem plausiblen Rahmen berücksichtigt, gibt es kaum Spielraum dafür, dass sich für einen Gebäudeeigentümer Austausch einer alten Gas-Heizung im Jahr 2023 irgendwann bezahlt macht.
Je nach Konstellation ist eher davon auszugehen, dass ein nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten agierender Gebäudeeigentümer die Kosten einer im Jahr 2023 angeschafften Gas-Heizung abschreibt und sie in wenigen Jahren durch eine Wärmepumpe ergänzt oder ersetzt.
Deshalb hier ein ausdrücklicher Warnhinweis: Wer 2023 eine Gas-Heizung angeschafft hat, sollte sich gut überlegen, ob er wirklich weiter lesen will …
Wie lässt sich die Esken-Aussage überprüfen?
Für einen Vergleich wird angenommen, dass die in 2023 ersetzte Gas-Heizung bereits mindestens 20 Jahre alt aber noch funktionstüchtig war. Wer eine deutlich jüngere Gas-Heizung erneuert hat, wäre wohl auch mit einem Wirtschaftlichkeitsvergleich nicht von einer anderen Lösung zu überzeugen gewesen, hat dann aber bei dem Heizungstausch einen nicht unerheblichen Restwert entsorgt.
Gegen die erneuerte Gas-Heizung tritt „nachträglich“ eine Wärmepumpe an. Sie gilt in der Anschaffung als besonders teure Lösung. So darf man davon ausgehen, dass sich Hausbesitzer mit dem Einbau einer Gas-Heizung im Jahr 2023 vor diesen Kosten „schützen“ wollten.
Andererseits gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-2023) finanzielle Zuschüsse, wenn in bestehende Gebäude Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut werden, u.a. für elektrisch betriebene Wärmepumpen. Ersetzt sie eine mehr als 20 Jahre alte Gas-Heizung, kann im Jahr 2023 zusätzlich ein Heizungs-Tauschbonus in Anspruch genommen werden. Für die BEG-2024 sind höhere Zuschüsse und ein inhaltlich mit dem Heizungs-Tauschbonus vergleichbarer aber höherer Speed-Bonus angekündigt. Allerdings sollen die anrechenbaren Förderkosten auf 30 000 Euro sinken.
Zum Zeitpunkt der Esken-Äußerung macht ein Kostenvergleich nur Sinn, wenn der Einbau der Wärmepumpe erst 2024 erfolgt. Vorher wäre dies nur in besondere Fällen noch zu realisieren und kaum eine wirtschaftlich bessere Lösung. Weiterhin wird angenommen, dass die BEG-2024 wie von der Bundesregierung angekündigt realisiert wird. Anmerkung: Es kann zurzeit auch noch die BEG-2023 beantragt werden und der Einbau der Wärmepumpe erst im Jahr 2024 erfolgen.
Nach der ab dem 1. Januar 2024 geänderten Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) hat man mit dem Einbau einer Gas-Heizung im Jahr 2023 im besten Fall die Möglichkeit, noch bis zum 31. Dezember 2023 mit fossilem Erdgas zu heizen. Daraus ergeben sich die günstigsten Kosten. Wird der Gasanschluss vorher auf Wasserstoff oder Biomethan umgestellt, wird der Brennstoff aus heutiger Sicht teurer sein als Erdgas. Würde kein Preisabstand existieren, würden alle Gaskunden umstellen wollen… was aber aufgrund der Verfügbarkeit aus heutiger Sicht nicht möglich sein wird.
Variation der Heizungsgröße
Um die Esken-Äußerung in einem breiten Feld möglicher Gas-Heizungen zu überprüfen, wird der Kostenvergleich in einem Bereich von 9000 bis 42 000 kWh/a Wärmebereitstellung überprüft. Dabei wird zugunsten der Gas-Heizung-2023 angenommen, dass sie durch eine qualitätsgesicherte Handwerkerleistung dauerhaft einen Jahresnutzungsgrad von 0,93 bezogen auf den Brennwert (HS) erreicht. Der Gasverbrauch variiert dadurch von 9677 bis 45 162 kWh/a.
Die Heizungs-Wärmepumpe-2024 stellt jeweils die gleiche Wärmemenge mit einer Jahresarbeitszahl von 2,7 und 3,0 sowie 3,3 zur Verfügung.
CO2-Bepreisung
Die mathematisch günstigste Konstellation für die Gas-Heizung-2023 ist somit, bis zum 31. Dezember 2044 fossiles Erdgas zu verfeuern. In diesem Zeitraum werden im Erdgaspreis mindestens die CO2-Kosten für die verbrennungsbezogenen Emissionen enthalten sein.
Wie sich der Preis für die Emissionszertifikate entwickelt, ist auch unter Experten umstritten. Der CO2-Preis von 30 Euro/t für das Jahr 2023 ist bekannt, 2024 soll er auf 40 Euro/t und 2025 auf 50 Euro/t steigen und für das Jahr 2026 ist ein Preis von 65 Euro/t wahrscheinlich.
Ab 2027 wird die nationale CO2-Bepreisung von Kraft- und Brennstoffen im europäischen Handelssystem ETS II aufgehen. Eine konservative Annahme ist, dass 2027 der CO2-Preis auf nominal 90 Euro/t und danach jährlich um nominal 5 Euro/t steigt, aber politisch auf 200 Euro/t gedeckelt wird (Preiskurve 1). Die Preisobergrenze wird aber bis 2045 nicht erreicht. Eine moderate Annahme ist, dass die jährliche Steigerung mit 10 Euro/t steiler ist (Preiskurve 2). Die Preisobergrenze von 200 Euro/t wird dann im Jahr 2038 erreicht. Eine sehr optimistische Annahme ist, dass der CO2-Preis ab dem Jahr 2026 bei 65 Euro/t verharrt (Preiskurve 0).
Zur Einordnung: Die drei hier verwendeten Preiskurven (Grafik 1) liegen im optimistischen Bereich des diskutierten Spektrums, die Preiskurve 0 noch darunter. Mehrere Studien gehen davon aus, dass der Handlungsdruck für die europäischen und nationalen Dekarbonisierungsziele erst ausreichend hoch ist, wenn der CO2-Preis ab 2027 schnell auf 200 bis 300 Euro/t steigt. Die CDU hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, statt detaillierter Regeln im Gebäudeenergiegesetz allein auf die Verbraucherreaktionen bei steigendem CO2-Preis zu vertrauen.
Preisentwicklung für Erdgas
Durch die CO2-Bepreisung lässt sich die Preisentwicklung für Erdgas nicht über die bei Wirtschaftlichkeitsrechnungen übliche konstante Preissteigerungsrate abbilden. Für die künftige Preisentwicklung erfolgt deshalb ein Preissplit:
Es wird angenommen, dass Erdgas am 31. Dezember 2023 inklusive der CO2-Kosten für 30 Euro/t und 19 % Mehrwertsteuer 9 Ct/kWh bezogen auf den Brennwert (HS) kostet. Dieser Preisanteil soll jährlich ab 2025 um 2 % steigen.
Der Gesamtpreis ergibt sich dann, wenn zu diesem Preis die CO2-Mehrkosten gegenüber dem Preisstand 2023 addiert werden, also im Jahr 2024 für 10 Euro/t und im Jahr 2025 für 20 Euro/t …
Insgesamt steigt der Erdgaspreis dadurch bei der Preiskurve 1 bis zum Jahr 2044 auf 16,50 Ct/kWhHs, was mit einer Abzinsung von 2,5 %/a aber nur einem realen Preis von 9,826 Ct/kWhHs bezogen auf den 1. Januar 2024 entspricht. Der geringe Unterschied beim Realpreis erklärt, warum ein erheblicher Preissprung beim CO2-Preis für erforderlich gehalten wird, damit die Heizungseigentümer reagieren.
Bei der Preiskurve 2 ergibt sich im Jahr 2044 ein nur geringfügig höherer Preis von 17,04 Ct/kWhHS, was einem realen Preis von 10,15 Ct/kWhHS entspricht. Der geringe Unterschied im Jahr 2044 begründet sich aus der CO2-Preisobergrenze, die bei der Preiskurve 2 schon 2038 greift.
Es ist auch denkbar, dass der Gaspreis ohne CO2-Kosten künftig noch einmal für einige Zeit unter einen Preisstand von 9 Ct/kWhHs bezogen auf den 1. Januar 2024 fällt. Die dann nachlassenden Maßnahmen zur Dekarbonisierung werden aber den CO2-Preis erhöhen. Zudem ist in der oben beschriebenen Preisentwicklung nicht berücksichtigt, dass künftig die Netzentgelte (oder neue Umlagen) in der Gasversorgung schneller als bisher steigen werden.
Für Erdgas und Strom wird im gesamten Betrachtungszeitraum eine Mehrwertsteuer von 19 % berücksichtigt.
Preisentwicklung für Wärmepumpenstrom
Analog zur Gaspreisentwicklung wird für Wärmepumpenstrom das Preisniveau am 31. Dezember 2023 mit 26,00 Ct/kWh angenommen. Der Strompreis steigt dann ab 2025 jährlich um 2 %. Daraus ergibt sich im Jahr 2044 ein Strompreis von 38,63 Ct/kWh, was bei einer Abzinsung mit 2,5 %/a bezogen auf den 1. Januar 2024 einem realen Strompreis von 23,00 Ct/kWh entspricht.
Ein real sinkender Strompreis ist aus der Sicht von Eigenheimbesitzern ein realistisches Szenario, weil ab 2024 eingebaute Wärmepumpen als steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt werden (vgl.: Regeln zum Dimmen neu angeschlossener Wärmepumpen).
Da künftig mit Überschuss ausgelegte Photovoltaik-Anlagen zum Standard werden, ist von einem noch geringeren Jahresmittelpreis auszugehen. Bei Gebäuden mit einem Heizwärmebedarf unter 100 kWh/a sind sogar erhebliche Absenkungen möglich. Die Kombination mit Photovoltaikstrom soll hier aber unberücksichtigt bleiben. Prinzipiell kann auch bei einer Gas-Heizung Überschussstrom den Gasverbrauch verringern, jedoch ist hier die Nutzung weit weniger attraktiv als bei einer Wärmepumpe.
Sonstige Betriebskosten
Zu den Gesamtkosten in der Nutzungsphase gehören auf Kosten für Hilfsenergie, Wartung und Kontrollen (Schornsteinfeger) sowie Instandhaltung. Sie sind zwar für eine Gas-Heizung und eine Wärmepumpe jeweils unterschiedlich, in der Summe aber annähernd gleich, zumeist mit einem leichten Vorteil für die Wärmepumpe. Die sonstigen Betriebskosten werden hier deshalb vernachlässigt. Es lässt sich anhand der Barwertdifferenz auch einfach überprüfen, dass diese Vereinfachung gerechtfertigt ist, selbst wenn die Gas-Heizung einen Vorteil haben sollte.
Investitionskosten
Für die Gas-Heizung-2023 wurde ein Barwert der Einbaukosten (am 1. Januar 2024) in Höhe von 7900 Euro bei der geringsten Nutzwärmeabgabe von 9000 kWh/a angenommen. Danach steigen die Einbaukosten um 100 Euro pro zusätzliche 1000 kWh/a Nutzwärmeabgabe auf 11 200 Euro bei einer Nutzwärmeabgabe von 42 000 Euro/a.
Auch für die (Luft/Wasser-)Wärmepumpe wurde eine lineare Steigung der Einbaukosten angenommen. Bei der geringsten Nutzwärmeabgabe von 9000 kWh/a wurden Einbaukosten von 21 500 Euro angenommen. Danach steigen die Einbaukosten um 500 Euro pro zusätzliche 1000 kWh/a Nutzwärmeabgabe auf 38 000 Euro bei einer Nutzwärmeabgabe von 42 000 Euro/a.
Der Barwert am 1. Januar 2024 ist die Messlatte
Für den Kostenvergleich der Gas-Heizung-2023 und der Heizungs-Wärmepumpe-2024 werden alle in den Nutzungsdauer anfallenden Kosten auf den 1. Januar 2024 mit einem Zinssatz von 2,5 %/a abgezinst. Die vorher angefallenen Betriebskosten der Gas-Heizung-2023 bleiben unberücksichtigt.
Über den Barwert lassen sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten entstandene Kosten bewerten. Eine anschauliche Erklärung für den Barwert ist die Gleichsetzung mit einem verzinsten Sparguthaben, das im Betrachtungszeitraum aufgebraucht wird. Für den Kostenvergleich bedeutet dies, dass der Barwert am 1. Januar 2024 eingezahlt wird. In jedem Jahr wird dann am 30. Dezember dem Konto eine Verzinsung von 2,5 % auf den Kontostand gutgeschrieben und am 31. Dezember werden vom Konto die laufenden Kosten abgezogen. Am 1. Januar 2044 hat dann jedes Konto einen Stand von 0,00 Euro. Mit dem Barwert werden also alle Kosten bis zum letzten Betriebstag gedeckt. Die Entsorgung des Systems wird typischerweise den Einbaukosten des nachfolgenden Einbaus zugeschlagen.
Grafik 2 zeigt, dass der Barwert der Gas-Heizung-2023 für die Preiskurve 1 und die Preiskurve 2 im gesamten Bereich der Nutzwärmebereitstellung über den drei Kurven für die Heizungs-Wärmepumpe-2024 mit Jahresarbeitszahlen von 2,7 und 3,0 sowie 3,3 liegt. Beim Eintreten der oben festgelegten Randbedingungen wäre somit die Wärmepumpe die günstigere Lösung. Lediglich bei der Preiskurve 0, bei der keine nennenswerte CO2-Bepreisung stattfindet, ist die Gas-Heizung-2023 günstiger als die Heizungs-Wärmepumpe-2024 mit einer JAZ von 2,7.
Bei einem Systemvergleich werden wie in Grafik 2 auch die Kosten für den Einbau auch in den Barwert einbezogen. „Wirtschaftlich vernünftiger“ ist dann das Heizsystem mit dem geringeren Barwert.
Grafik 3 zeigt eine modifizierte Betrachtung eine Überprüfung der Esken-Aussage, die auch eine bereits getätigt Investition einfach überprüfbar macht. Dafür wird werden nur bei der Heizungs-Wärmepumpe-2024 die Einbaukosten abzüglich der BEG-2024-Förderung in den Barwert einbezogen. Zieht man davon den Barwert der Gas-Heizung ohne ihre Einbaukosten ab, erhält man das Investitionsbudget für den Einbau der Gas-Heizung-2023 im Grenzfall „Kostengleichheit für beide Systeme“.
Für eine bereits getätigte Investition bedeutet dies:
● Liegt das Investitionsbudget über den tatsächlichen Einbaukosten der Gas-Heizung, war der Einbau der Gas-Heizung beim Eintreten der festgelegten Randbedingungen „wirtschaftlich vernünftig“.
● Liegt das Investitionsbudget unter den tatsächlichen Einbaukosten der Gas-Heizung-2023, wäre die Heizungs-Wärmepumpe-2024 günstiger. Für „wirtschaftlich unvernünftig“ müsst man den Unterschied definieren. Hier sei für das Kriterium ein Unterschied von 2000 Euro vorgeschlagen. Mit diesem Abstand ist der Bereich „wirtschaftlich unvernünftig“ in Grafik 3 mit einer Farbfläche markiert.
● Errechnet sich sogar ein negatives Investitionsbudget müsste, man für Kostengleichheit mit der Heizungs-Wärmepumpe-2024 diese Summe ausgezahlt und zusätzlich den Einbau der Gas-Heizung-2023 umsonst bekommen haben. Bei einem negativen Investitionsbudget ist die Bewertung „wirtschaftlich unvernünftig“ beim Eintreten der festgelegten Randbedingungen eindeutig zutreffend.
Grafik 3 zeigt, dass ab einem Gasverbrauch über rund 14 500 kWhHs bei den Preiskurven 1 und 2 und einer Jahresarbeitszahl von 2,7 oder besser das verfügbare Investitionsbudget so klein ist, dass die Gas-Heizung-2023 langfristig teurer als eine Heizungs-Wärmepumpe ist. Bei der Preiskurve 2 und einer Jahresarbeitszahl von 3,3 liegt das Investitionsbudget ab einem Gasverbrauch von rund 18 500 kWhHs/a im negativen Bereich, dann wäre die Gas-Heizung-2023 sogar teurer, wenn ihr Einbau umsonst erfolgt wäre.
Bei einem Gebäude, das eine hohe Wärmebereitstellung von 42 000 kWh/a benötigt, wäre zusätzlich zum kostenlosen Einbau der Gas-Heizung bei der Preiskurve 2 eine Entschädigung („Nutzungsprämie“) von 10 500 Euro erforderlich, um nicht über den Gesamtkosten einer Heizungs-Wärmepumpe, die eine Jahresarbeitszahl von 3,3 im realen Betrieb erreicht, zu liegen.
Die Knicke in den Kurvenverläufen der Heizungs-Wärmepumpen in Grafik 3 resultieren aus der Begrenzung der für die Förderung anrechenbaren Kosten von 30 000 Euro.
Modellvergleich ist für die Gas-Heizung optimistisch
Bei den Randbedingungen wurde von 2024 bis 2044 jeweils ein konstanter Heizwärmeverbrauch unterstellt, was in der Realität eher unwahrscheinlich ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Heizwärmeverbrauch durch kleinere Modernisierungsmaßnahmen sinkt. Ebenfalls anzunehmen ist, dass sich die Heizperiode künftig weiter verkürzt und wärmer wird.
Für die Gas-Heizung würde das im besten Fall bedeuten, dass sich die Gaskosten im gleichen Umfang wie der Heizwärmeverbrauch verringern. Für eine Wärmepumpe würde es bedeuten, dass der Stromverbrauch durch eine verbesserte Jahresarbeitszahl überproportional sinkt (sofern die Heizkurve angepasst wird). Man kann also davon ausgehen, dass sich die Differenz der Barwerte in der Praxis zugunsten der Wärmepumpe besser als hier berechnet darstellen und der Modellvergleich für die Gas-Heizung optimistisch ist.
Was für 2023 anzunehmen ist, ist für 2024 gewiss, wenn …
Für eine mit 55 % der Einbaukosten geförderte Heizungs-Wärmepumpe-2024 kann man also insgesamt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass bei einer Verwendung bis zum Jahr 20244 es „wirtschaftlich unvernünftig“ war, im Jahr 2023 eine Gas-Heizung einzubauen.
Wichtiger ist allerdings die Konsequenz aus dieser Feststellung: Eine Gas-Heizung die ab 2024 eingebaut wird, kann aufgrund höherer Anforderungen oder einer vollständigen früheren Umstellung des Gasanschlusses auf teurere grüne Gase nicht günstiger als eine Heizungs-Wärmepumpe sein.
Damit dies zutrifft, müssen Esken bzw. die Bundesregierung bzw. der Bund aber liefern. Nur bei der Umsetzung der im Sommer 2023 angekündigten Novelle der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist die Heizungs-Wärmepumpe einer Gas-Heizung für den (selbstnutzenden) Gebäudeeigentümer wirtschaftlich so klar wie oben gezeigt überlegen. Der hier verwendete Zuschusssatz von 55 % kann nach den Ankündigungen für das hier angegebene Beispiel je nach Konstellation auch 50 %, 60 %, 65 % oder 70 % betragen.
Zumindest das Grün in der Ampel dürfte hinter der Aussage von Esken stehen. Grünen-Chefin Ricarda Lang hatte unter anderem Mitte Juni 2023 eindringlich davor gewarnt, sich noch fossile Heizungen einzubauen. „Wer den Leuten einredet, dass Gas- und Öl-Heizungen sich lohnen, betreibt aktive Verbrauchertäuschung“, hatte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe gesagt. Und: „Die Zeit, in der neue Öl- und Gas-Heizungen eingebaut werden sollten, ist vorbei.“ Denn die Preise für fossile Energien würden in den nächsten Jahren in die Höhe schießen. „Öl- und Gas-Heizungen sind wirtschaftlich unvernünftig.“ ■
Quellen: Maybrit Illner am 30.11.2023, eigene Berechnungen / jv
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