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Heizungstechnik

Neubau: Wärmepumpen verdrängen Gas-Heizungen

Der Anteil von Erdgas bzw. der Gas-Heizung als „primärer Energieträger / Heizsystem“ neu genehmigter Wohnungen erodiert immer schneller. Klarer Marktführer ist jetzt die Wärmepumpe.

Beheizungsstruktur bei neu genehmigten Wohnungen 2000 bis 2020 und bis Mai 2021.

AG Energiebilanzen

Beheizungsstruktur bei neu genehmigten Wohnungen 2000 bis 2020 und bis Mai 2021.

Im Jahr 2000 war Erdgas bei den Baugenehmigungen von Wohnungen mit einem Anteil von 76,7 % unangefochten die erste Wahl. Bei flächendeckender Verfügbarkeit wäre die Dominanz noch ausgeprägter gewesen. Bis 2020 hat sich der Marktanteil jedoch auf 33,3 % mehr als halbiert. Neuer Spitzenreiter im Jahr 2020 waren elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit einem Marktanteil von 35,5 %. Nur ein Jahr zuvor lag Erdgas noch mit fast 7 Prozentpunkten vor der Wärmepumpe.

Das ist eine überdeutliche Entwicklung, die sich Anfang 2021 fortgesetzt hat, bis Mai weist der Bericht für das 1. Halbjahr 2021 der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen einen Marktanteil von 39,2 % für die Wärmepumpe und nur noch 27,8 % für Erdgas aus.

Der Abstieg dürfte sich noch erheblich beschleunigen

Treiber für den schnell gewachsenen Marktanteil elektrisch angetriebener Wärmepumpen dürfte insbesondere die attraktive Förderung elektrischer Wärmepumpen auch für Neubauten über das Marktanreizprogramm im Jahr 2020 (ab 2021 teilweise in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) gewesen sein. Zudem steht Erdgas bei immer weniger Neubauprojekten in neu erschlossenen Baugebieten überhaupt als Energieträger zur Wahl. Die abnehmende Verfügbarkeit beschleunigt die Wärmewende.

Und sobald die Neuerungen bei der BEG ab 1. Juli 2021 sich in den Baugenehmigungen wiederfinden, wird die Gas-Heizung noch stärker unter Druck geraten. Die Förderbedingungen und Zuschüsse sind so attraktiv, dass die höheren Investitionen zum Erreichen der Förderstandards oft überkompensiert werden.

Die erste Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2023 – oder nach aktueller Planung der noch amtierenden Bundesregierung vorgezogen im Jahr 2022 – könnte bei einer Anpassung der Primärenergiefaktoren und einer Ausrichtung auf CO2-Emissionen auch ohne die momentan geforderten Einbauverbote bzw. die Einleitung eines Erdgas-Ausstiegs das faktische Ende der Gas-Heizung im Neubau bedeuten.

Aber: Die Ära der elektrischen Wärmepumpe im Wohnungsneubau wird eventuell nur von kurzer Dauer sein. Einige Experten erwarten, dass bis 2030 die elektrische Luftheizung der Wärmeerzeuger-Standard im Neubau ist.

Baugenehmigungen spiegeln Baugeschehen verzerrt wider

Aktuell ist zu beachten, dass die Baugenehmigungen das tatsächlich Baugeschehen verzerrt widerspiegeln. Die Zahl der Baugenehmigungen ist im Jahr 2020 mit 368 589 Wohnungen um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 779 432 Wohnungen.

Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs hat sich damit im Jahr 2020 weiter fortgesetzt und den höchsten Stand seit 1998 erreicht. Dazu kommt, dass Baugenehmigung und Baufertigstellungen eher selten ins gleiche Kalenderjahr fallen. Bei den Baufertigstellungen auf der Basis Wohngebäude lag die Wärmepumpe erstmals 2019 vor der Gas-Heizung, in der Genehmigungsstatistik fand die Ablösung bereits 2017 statt. Im Jahr 2020 lag hier der Marktanteil der Wärmepumpe bereits bei 52,8 %. ■

Der Artikel gehört zur TGA-Themenseite TGA-Marktdaten