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Heizungswende

Warum der Wärme­pum­pen­hoch­lauf ge­fördert werden muss

studio v-zwoelf – stock.adobe.com

Oft ist zu lesen: „Wenn die Wärmepumpe so viel besser ist, warum ist dann eine Förderung erforderlich?“ Für die Antwort muss man etwas ausholen. Wer sie versteht, wird aber zur Wärmepumpe wechseln wollen.

Der Artikel kompakt zusammengefasst
■ Nimmt man bei der Heizungsmodernisierung für die gesamte Nutzungsdauer statisch das heutige Energiepreisgefüge für einen Gesamtkostenvergleich zwischen einer Öl- oder Gas-Heizung und einer Wärmepumpe an, wird sich die Wärmepumpe zumeist nur mit einer Förderung durchsetzen können.
■ Bei steigenden CO2-Preisen in der Nutzungsdauer verringert sich der Förderbedarf.
■ Wer sich die aktuell attraktive Heizungsförderung sichert, kann sich bereits einen Kostenvorteil bei sehr niedrigen CO2-Preisen sichern. Steigt der CO2-Preis hingegen wie allgemein erwartet, wird der Kostenvorteil weiter steigen.
 

Die Auswahl einer neuen Heizung ist ein stückweit eine Wette auf die Energiepreisentwicklung und die staatliche Lenkung in den danach folgenden 15 bis 20 Jahren. Die regelmäßig zu hörende Meinung rund um die heizungstechnischen Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz, dass „die beste Entscheidung nur technologieoffen vor Ort getroffen werden könne“ verkennt, dass die Politik und / oder der Gesetzgeber Investitions­entscheidungen auch nach der Investition stark beeinflussen können.

Wer beispielsweise Ende 2018 eine neue Gas- oder Öl-Heizung (damals eventuell sogar mit einem Förderzuschuss vom Bund) angeschafft hat, ist am 12. Dezember 2019 mit Verkündung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und dem Start der CO2-Bepreisung ab 2021 in einer neuen Realität angekommen:

Eine Gas-Heizung mit einem Verbrauch von 20 000 kWh/a weist verbrennungsbezogene CO2-Emissionen von 3,63 t/a auf. Ob nationaler oder ab 2027 europäischer Emissionshandel: Multipliziert mit CO2-Preisen in einem diskutierten Bereich von 45 bis 300 Euro/a (netto) zuzüglich 19 % Umsatzsteuer ergeben sich jährliche CO2-Kosten von 194 bis 1296 Euro. Für 2025 liegen sie mit 55 Euro/t bei 238 Euro.

Anhand der CO2-Bepreisung – nur einem von mehreren die Heizenergiekosten bestimmenden Faktoren der nächsten Jahre –, soll hier gezeigt werden in welcher Spannbreite ein Heizungsbesitzer heute seine Wette platzieren muss. Zunächst erfolgt dies ohne die Heizungsförderung.

Musterhaus und statische Handrechnung 2025

Das Berechnungsbeispiel unterstellt der bestehenden Gas-Heizung einen Jahresnutzungsgrad (JNG) von 0,88 bezogen auf den Brennwert (Hs). Der Nutzwärmebedarf (QN) wird mit 18 600 kWh/a angenommen und als Gaspreis für 2025 wird ein effektiver Arbeitspreis inklusive aller Grundgebühren von 9,0 Ct/kWh (ke,Gas) angesetzt. Aus den Annahmen ergibt sich ein Gasverbrauch von 21 150 kWh/a, die Gas-Rechnung würde 1900 Euro betragen.

Bei einer Erneuerung der Gas-Heizung lässt sich bei sorgfältiger Einstellung ein Jahresnutzungsgrad (JNG) von 0,93 erreichen. Der Gasverbrauch sinkt dadurch auf 20 000 kWh/a, die Gas-Rechnung beträgt dann im Jahr 2025 genau 1800 Euro. Zwischenergebnis: Bei den Heizenergiekosten ist das Einsparpotenzial durch eine Erneuerung der Gas-Heizung gering, im Beispiel sind es im Jahr 2025 rund 100 Euro/a. Bei einem schlechteren JNG von 0,8 für eine Gas-Niedertemperaturheizung wären es 2025 rund 290 Euro. Die Heizenergiekosten sind allerdings nur ein Ausschnitt der Gesamtkosten.

Für den Gesamtkostenvergleich zwischen einer Gas-Heizung und einer Wärmepumpen-Heizung können zur Vereinfachung einige Kostenelemente entfallen. Es ist ausreichend, die Investitionskosten, die Finanzierungskosten, die Energiekosten und die Kosten der CO2-Bepreisung zu bilanzieren. Die nicht berücksichtigten Kostenelemente heben sich im Systemvergleich weitgehend gegenseitig auf und unterliegen keiner besonderen Dynamik. Man kann sie somit auch über einen fachlich fundiert ermittelten Aufschlag nachträglich bei den Gesamtkosten berücksichtigen, hier wird ein Aufschlag von 0 Euro angenommen.

Für einen breiten Ergebnisraum werden für die Betrachtung zwei effektive Arbeitspreise für den Strom zum Betrieb der Wärmepumpe im Jahr 2025 angenommen. Bei einem unterstellten Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) von 2,5 liegt er bei 22,5 Ct/kWh und bei einem SGV von 2,8 bei 25,2 Ct/kWh. Kombiniert mit Jahresarbeitszahlen (JAZ) von 3,0 und 4,0 an ergeben sich Heizenergiekosten von

● 22,5 Ct/kWh und JAZ 4,0: 1046 Euro
● 22,5 Ct/kWh und JAZ 3,0: 1395 Euro
● 25,2 Ct/kWh und JAZ 4,0: 1172 Euro
● 25,2 Ct/kWh und JAZ 3,0: 1562 Euro
● Gas-Heizung mit JNG 0,93: 1800 Euro/a

Obwohl die Annahmen die in der Fachwelt diskutierten Werte für SGV und JAZ schon eingrenzen, variiert der Heizenergiekostenvorteil der Wärmepumpen-Heizungen für den Musterfall gegenüber der erneuerten Gas-Heizung zwischen 238 und 754 Euro:
● bei JAZ 3,0 zwischen 238 und 405 Euro und
● bei JAZ 4,0 zwischen 628 und 754 Euro.
Wer mit diesen Werten statisch – ohne Preissteigerung und ohne Finanzierungskosten oder Eigenkapitalrendite – rechnet, landet bei einem Bewertungszeitraum von 16 Jahren (2025 bis 2040) bei einem Heizenergiekostenvorteil der Wärmepumpe von 3810 bzw. 12 060 Euro. Die geringeren Betriebskosten können zur Finanzierung höherer Investitionskosten eingesetzt werden.

Nimmt man weiterhin an, dass die Erneuerung der Gas-Heizkessel für den Musterfall 10 000 Euro (KI,HK) kostet, dürfte die Wärmepumpen-Heizung für gleiche Gesamtkosten bei einem Bewertungszeitraum von 16 Jahren 13 810 Euro bzw. 22 060 Euro kosten. Solche Installationskosten sind nur in besonderen Fällen zu realisieren. Kann eine Heizungsförderung von 55 % in Anspruch genommen werden, dürfte die Installation (KI,WP,max) hingegen 30 310 bzw. 38 560 Euro kosten. Diese Werte liegen in einem realistischen Spektrum.

Für die weitere Betrachtung wird angenommen, dass die Installationen 30 000 Euro (JAZ = 3,0) und 34 000 Euro (JAZ = 4,0) kosten. Mit der vereinfachten Handrechnung (keine Inflation, keine Preissteigerung, stabiler CO2-Preis, keine Finanzierungskosten) ergibt sich dann nach 16 Jahren Betriebszeit ein Gesamtkostenvorteil von 310 bzw. 4560 Euro, der bis zum Ende der Nutzungsdauer weiter steigt und die Investition kaufmännisch attraktiv macht.

Die Wette auf die CO2-Preisentwicklung übertragen

Die Handrechnung ist im Sinne der oben erklärten „Wette“ aus Sicht der Gas-Heizung sehr optimistisch, denn sie geht davon aus, dass der CO2-Preis im Mittel der nächsten 16 Jahre nicht über 55 Euro/t (netto) steigt. Aus der heutigen Sicht ist dies ohne politischen Eingriff unwahrscheinlich. Für einen realitätsnäheren Gesamtkostenvergleich müssen die laufenden Kosten dynamisiert werden.

In Grafik 1 wird dafür eine Preissteigerungsrate bei Energie von 2 %/a angenommen. Sie wirkt auf den Energiepreis im Jahr 2025. Über 55 Euro/t hinausgehende CO2-Preise bei Erdgas werden mit zwei Szenarien betrachtet. Alle Zahlungen werden mit 2 %/a auf den 1. Januar 2025 abgezinst. Für die Mehrkosten der Wärmepumpe (Eigenanteil) wird ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 16 Jahren und einem Zinssatz von 4 %  angenommen. Über die Annahmen können die Ergebnisse in beide Richtungen verschoben werden. Hier geht es jedoch in erster Linie darum, Auswirkungen aufgrund unterschiedlicher CO2-Preisentwicklungen aufzuzeigen.

Grafik 1 verwendet drei idealisierte lineare CO2-Preisszenarien:
● Bei CO2-min bleibt der CO2-Preis (wie bei der Handrechnung) bei 55 Euro/t.
● Bei CO2-mid steigt der CO2-Preis ab 2027 bis 2044 linear auf 200 Euro/t.
● Bei CO2-max steigt der CO2-Preis ab 2027 bis 2044 linear auf 300 Euro/t.

Dass CO2-min eintritt, ist zwar sehr unwahrscheinlich – mehr können Energieverbraucher aber auf ihrer aktuellen Energierechnung nicht erkennen. Auch CO2-mid und CO2-max sind für die nächsten 16 Jahre als eher moderat einzustufen. Sie entsprechen den Szenarien der offiziellen GEG-Beratungsbroschüre.

Steigt man mit „Gas-Rechnung = 1800 Euro“ in Grafik 1 ein, sinken die Handrechnungs-Annahmen durch die Dynamisierung für CO2-min etwas ab. Das kreditfinanzierte Eigen-Investitionskostenbudget (KWP,E,max) fällt mit 3200 statt 3810 Euro (JAZ 3,0 und SGV 2,8) bzw. 10 150 statt 12 060 Euro (JAZ 4,0 und SGV 2,5) etwas geringer aus. Die Handrechnung ohne steigenden CO2-Preis ist bei den getroffenen Annahmen für Preissteigerung, Inflation und Kreditzinsen durchaus pragmatisch-akzeptabel.

Mit einer CO2-Preissteigerung ändert sich dies jedoch: Das Investitionsbudget steigt bei JAZ 3,0 und SGV 2,8 von 3200 Euro auf 7210 Euro (CO2-mid) und 9690 Euro (CO2-max). Bei JAZ 4,0 und SGV 2,5 von 10 150 Euro auf 14 160 Euro (CO2-mid) und 16 640 Euro (CO2-max).

Grafik 1 Wie hoch ist der maximal mögliche kreditfinanzierte Eigenanteil des Investors für eine Wärmepumpe in Abhängigkeit der Gas-Rechnung bei unterschiedlichen Jahresarbeitszahlen (JAZ), Strom-/Gaspreisverhältnissen und drei CO2-Preispfaden für gleiche Gesamtkosten nach 16 Jahren Nutzungsdauer (Annuitätendarlehen)? Die CO2-Kosten werden separat betrachtet. Ansonsten heben sich die Energiepreissteigerung und die Abzinsung mit jeweils 2 % gegenseitig auf. Das Ablesebeispiel zeigt, wie groß die Differenz beim kreditfinanzierten Eigenanteil zwischen CO2-max und CO2-min ist (6490 Euro).

JV

Grafik 1 Wie hoch ist der maximal mögliche kreditfinanzierte Eigenanteil des Investors für eine Wärmepumpe in Abhängigkeit der Gas-Rechnung bei unterschiedlichen Jahresarbeitszahlen (JAZ), Strom-/Gaspreisverhältnissen und drei CO2-Preispfaden für gleiche Gesamtkosten nach 16 Jahren Nutzungsdauer (Annuitätendarlehen)? Die CO2-Kosten werden separat betrachtet. Ansonsten heben sich die Energiepreissteigerung und die Abzinsung mit jeweils 2 % gegenseitig auf.
Das Ablesebeispiel zeigt, wie groß die Differenz beim kreditfinanzierten Eigenanteil zwischen CO2-max und CO2-min ist (6490 Euro).

Förderbedarf statisch und dynamisch

Bei der statischen Handrechnung mit einem ab 2025 konstanten CO2-Preis wurden inklusive Heizungsförderung von 55 % mögliche Installationskosten von 30 000 und 34 000 Euro angenommen. Der Förderzuschuss lag in beiden Fällen bei 16 500 Euro, der „Überschuss“ (Umstiegsanreiz) bei 310 Euro bzw. 4560 Euro.

Mit der dynamischen Betrachtung würde sich für ebendiese Installationskosten bei gleichem Umstiegsanreiz ergeben:

Förderbedarf CO2-mid
JAZ 3,0 / SGV 2,8:    13 100 Euro (3400 Euro weniger)
JAZ 4,0 / SGV 2,5:    14 400 Euro (2100 Euro weniger)

Förderbedarf CO2-max
JAZ 3,0 / SGV 2,8:    10 620 Euro (5880 Euro weniger)
JAZ 4,0 / SGV 2,5:    11 920 Euro (4580 Euro weniger)

Die Klammerwerte zeigen für die zugehörigen CO2-Preispfade an, um welchen Betrag die Heizungsförderung abgesenkt werden könnte, wenn die CO2-Preise zum Investitionszeitpunkt bekannt sind, also keine „Wette“ erforderlich ist. Steilere und „hochspringende“ CO2-Preispfade würden den Förderbedarf weiter abschmelzen. Dass die effizientere Wärmepumpe bei dieser Rückrechnung „schlechter“ abschneidet, liegt an dem größeren Abstand über der Fördergrenze von 30 000 Euro. Eine geringere Wirtschaftlichkeit für die effizientere Wärmepumpe lässt sich daraus nicht ableiten!

Bewertung

Für die Ergebnisse ist zu beachten, dass die hinterlegte Berechnung immer für einen gleichen Barwert Anfang 2025 über eine Bewertungszeit von 16 Jahren erfolgt. Bei einer Verlängerung des Zeitraums würden sich Klammerwerte überproportional erhöhen. Zudem wird öffentlich diskutiert, in welchem Umfang die Förderung auch die Installationskosten treibt. Ein von der Bezuschussung abweichendes Förderelement würde diesen Effekt verringern. Einen erheblichen Effekt hätte auch eine Absenkung der Kreditzinsen auf z. B. 1 %, siehe Grafik 2.

Der absolute Umstiegsanreiz verändert sich bei einem anderen CO2-Preispfad unabhängig von der Effizienz der installierten Wärmepumpe. Der Investor platziert also bei jedem Umstieg (unbewusst) die gleiche Wette und kann darauf keinen Einfluss nehmen.

Diese bedeutet auch – weil niemand den CO2-Preis für die nächsten Jahre kennt – dass bei einer flacheren Entwicklung der Vorteil für den Investor sinkt und bei einer steileren Entwicklung die Förderung bei einer nachträglichen Betrachtung höher als erforderlich war.

Um das Risiko gleichmäßiger zu verteilen, könnte man die Förderung offensiv mit dem CO2-Preis koppeln. Ein einfaches Modell wäre, dass für jede Wärmepumpe die Stromkosten um einen bestimmten Betrag gesenkt werden, der sich in jedem Jahr mit dem tatsächlichen CO2-Preis verändert. Dieser Betrag könnte wie auch andere Gebühren, beispielsweise für den Messstellenbetrieb, automatisiert abgerechnet werden und so in Energielieferangebote und -verträge integriert werden. Mit einem konstanten Betrag würde man auch den Umstand berücksichtigen, dass der Umstieg auf eine Wärmepumpe bei geringem Nutzwärmebedarf tendenziell schwieriger zu refinanzieren ist. Die sichtbare Auswirkung wäre ein geringerer Wärmepumpen-Strompreis.

Grafik 2 entspricht Grafik 1, jedoch liegt der Zinssatz des Annuitätendarlehens bei 1 statt 4 %. Das Ablesebeispiel zeigt, wie groß die Differenz beim kreditfinanzierten Eigenanteil zwischen CO2-max und CO2-min ist (8200 Euro). Ein niedriger Zinssatz hebelt die Wette.

JV

Grafik 2 entspricht Grafik 1, jedoch liegt der Zinssatz des Annuitätendarlehens bei 1 statt 4 %.
Das Ablesebeispiel zeigt, wie groß die Differenz beim kreditfinanzierten Eigenanteil zwischen CO2-max und CO2-min ist (8200 Euro). Ein niedriger Zinssatz hebelt die Wette.

Schlussfolgerungen

Der Wärmepumpenhochlauf muss also insbesondere gefördert werden, weil bei den Betriebskosten einer Öl- oder Gas-Heizung keine Planungssicherheit bezüglich der CO2-Kosten existiert. Bei der Gas-Heizung gibt es – mit der verkürzten Abschreibung der Netze (KANU 2.0) und einer sinkenden Gasnachfrage – über die Netzentgelte zusätzlich einen ähnlich gelagerten Effekt. Auch dieser ist nur tendenziell bekannt und wird zudem regional sehr unterschiedlich sein.

Nimmt man an, dass die CO2-Preiskurven CO2-mid oder CO2-max eintreten und die aktuell sehr attraktive Heizungsförderung nicht noch attraktiver wird, sind ein zeitnaher Förderantrag und ein schnell folgender Umstieg wohl am günstigsten. Bei einer bestehenden Gas-Heizung ist für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich relevant, ob die die Inbetriebnahme der Gas-Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Nur dann kann bei diesem Umstiegsfall der Klimageschwindigkeits-Bonus von aktuell 20 % beantragt werden.

Das in Grafik 1 eingezeichnete Beispiel basiert auf einer Gas-Rechnung von 1800 Euro/a im Jahr 2025 für eine optimal ausgelegte und eingestellte Gas-Heizung, einem Gaspreis von 9 Ct/kWh und einem Nutzwärmebedarf von 18.600 kWh/a. Liegt der Tatsächliche Gaspreis beispielsweise bei 10 Ct/kWh, beträgt die Gas-Rechnung 2000 Euro. An der obersten Kurve „CO2-max; SGV2025 2,5; JAZ 4,0“ würde sich dann das mögliche kreditfinanzierte Eigen-Investitionskostenbudget (KWP,E,max) von 16 640 Euro auf 18 500 Euro steigen. Bei einem Nutzwärmbedarf von nur 12 500 kWh und einem Gaspreis von 9 Ct/kWh läge die Gas-Rechnung hingegen bei 1210 Euro und damit das mögliche kreditfinanzierte Eigen-Investitionskostenbudget bei nur 11 200 Euro. ■
Quellen: BEG EM; eigene Berechnungen / jv

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