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FGK / Schullüftung

Mit Luftreinigern und RLT-Anlagen Schulen dauerhaft öffnen

Mit Luftreinigern und RLT-Anlagen lässt sich das Infektionsrisiko in Schulen verringern. Der Einbau von RLT-Anlagen ist besonders nachhaltig.

Das Umweltbundesamt (UBA) zeigt in einer aktualisierten Information auf, unter welchen Bedingungen das Infektionsrisiko in Klassenräumen möglichst gering gehalten werden kann: Neben dem Einhalten der Hygieneregeln empfiehlt das UBA, Schulräume sukzessive mit fest installierten Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) auszustatten.

Allerdings bleibt für frische Luft in den meisten Klassenzimmern bisher nur die Fensterlüftung, da bisher weniger als 10 % der Schulgebäude mechanisch be- und entlüftet werden. Mobile Luftreiniger können hier helfen, die Virenlast im Raum zu verringern. Luftreiniger können allerdings nicht die CO2-Konzentration in der Raumluft verringern oder auf einen für die Gesundheit wichtigen Wert von 800 bis 1200 ppm und im Mittel unter 1000 ppm begrenzen.

Dies geht nur über einen Außenluftwechsel (Belüftung), es ist also zusätzlich eine Fensterlüftung erforderlich. Für eine CO2-Konzentration unter 1000 ppm ist in einem normalbelegten Klassenraum beispielsweise mindestens die Anwendung 20-5-Minuten-Fensterlüftungsregel erforderlich. Die bedarfsgerechte Alternative zur Stopp- oder Eieruhr sind Raumluftampeln. Einige Hersteller von Luftreinigern haben entsprechende Sensoren zur Überwachung der Raumluftqualität in ihre Geräte integriert.

Künftig immer Lüftungsanlagen, kurzfristig auch Luftreiniger

Der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) unterstützt die UBA-Empfehlungen zur Verbesserung der Raumluftqualität in Klassenzimmern. Er setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass beim Neubau und der umfassenden Sanierung von Schulgebäuden eine Lüftungsanlage eingeplant wird. „Für den unkomplizierten nachträglichen Einbau gibt es spezielle Schullüftungsgeräte, die nur einen Elektroanschluss und zwei Wandöffnungen benötigen“, erklärt FGK-Geschäftsführer Günther Mertz.

„Die meisten Klassenräume werden aber auch im nächsten Schuljahr auf die Fensterlüftung angewiesen sein. Mobile Luftreiniger sind deshalb ein wichtiges Element des Infektionsschutzes.“ Wesentlich ist, dass die mobilen Geräte einen ausreichenden Luftstrom an gefilterter bzw. aufbereiteter Luft bereitstellen können und dass sie auch bei hohem Luftdurchsatz nicht zu laut sind.

Mobile Luftreiniger für Schulen und Kindertagesstätten werden von den Ländern gefördert, wobei die Bundesregierung die Länder bei der Anschaffung mobile Luftreiniger mit 200 Mio. Euro unterstützt.

● Der Neueinbau stationärer RLT-Anlagen in bestimmten Schulen und Kindertagesstätten wird seit dem 11. Juni 2021 mit einem Zuschuss von 80 % direkt vom Bund über die Corona-RLT-Richtlinie gefördert. Die attraktive Förderung ist aktuell allerdings auf maximal 500 Mio. Euro begrenzt: Schullüftungswende mit Windhundeprinzip

Mechanische Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) verringern die Virenlast in der Raumluft und verbessern nachhaltig auch nach der Pandemie die Raumluftqualität im Klassenzimmer, da sie die Belastung mit Keimen, Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Schadstoffen senken.

Sind Schulen auf Fensterlüftung angewiesen, lässt sich mit mobilen Luftreinigern eine zusätzliche Reduzierung der Virenlast erreichen. Das Umweltbundesamt hält fest, dass dies laut Modellrechnungen auch für Räume gilt, in denen Querlüften durch weit geöffnete Fenster möglich ist, insbesondere wenn die empfohlene Fensterlüftung und das Befolgen der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt werden. Und erst recht gilt es für Klassenräume, die nur durch gekippte Fenster gelüftet werden können.

Oft werden der Schullüftung mit RLT-Anklagen hohe Kosten entgegengestellt. Allerdings sind die Kosten gemessen an den zurzeit pro Schuler aufgewendeten öffentlichen Mitteln minimal; das zeigt: Die Schullüftungswende ist bezahlbar. ■


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Siehe auch:
TGA-Themenseite Corona-Lüftung
TGA-Themenseite mit Luftreinigern
Marshallplan für die Schullüftung