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Technische Mindestanforderungen

Planung maschineller Schullüftungssysteme

contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Welche Mindestanforderungen sollten bei der Planung maschineller Schullüftungssysteme berücksichtigt werden? Ein Branchenpapier hat die sechs wichtigsten technischen Rahmenbedingungen zusammengestellt.

Kompakt zusammengefasst
Der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik, BTGA, FGK, VDI, RLT-Herstellerverband und die TGA-Repräsentanz Berlin haben „Mindestens zu erfüllende Rahmenbedingungen bei der Planung von maschinellen Schullüftungssystemen“ veröffentlicht.
■ Das Dokument definiert minimale technische Anforderungen an maschinelle Schullüftungssysteme bezüglich Außenluftvolumenstrom, Schallleistungspegel, Wärmerückgewinnung, Außenluftfilter, Einzelraumregelung und Raumströmung.

Effizientes Lernen ist die Grundlage für eine gute (Schul-)Bildung. Aber auch weitere Rahmenbedingungen wie die architektonische Gestaltung der Lernumgebung spielen eine entscheidende Rolle – ganz besonders aber das Raumklima und damit die Lüftung.

Trotzdem ist in vielen Schulen schlechte Luft noch immer ein Missstand. Eine Mindestanforderung, die die Rahmenbedingungen für maschinelle Lüftungssysteme definierte, fehlte jedoch bisher. Ein solches Papier [1] haben jetzt der VDMA-Fachverband Allgemeine Lufttechnik, der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), der Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte und die TGA-Repräsentanz Berlin veröffentlicht.

Das Dokument listet die minimalen Anforderungen an maschinelle Schullüftungssysteme, die beim Entwurf von Förderprogrammen oder offiziellen Richtlinien berücksichtigt werden sollten. Somit können sie auch als minimale Anforderungen für die Planung herangezogen werden:

Der Außenluftvolumenstrom soll größer als 25 m3/(h ∙ Pers.) sein. Alternativ kann nach VDI 6040 eine detaillierte Dimensionierung mit dem Ziel, eine gewichtete durchschnittliche CO2-Konzentration von 1000 ppm während der Unterrichtszeit nicht zu überschreiten, vorgenommen werden.

Der Schallleistungspegel (Schallemission der Lüftungsanlage) soll während der Unterrichtszeit kleiner als 43 dB(A) sein, damit der geforderte Schalldruckpegel (Dauerschallpegel) im Raum von 35 dB(A) gemäß ASR (Technische Regeln für Arbeitsstätten) und VDI 2081 eingehalten wird. Angenommen wurde dafür eine Raumdämpfung von 8 dB.

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GV

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Der Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen soll verpflichtend sein, da sie zu großen Energieeinsparungen führen. Die Effizienz und auch Regelung der Wärmerückgewinnung sind durch die europäische Gesetzgebung reguliert, somit sind bereits Mindestanforderungen an die Effizienz vorhanden (Verordnung (EU) Nr. 1253/2014).

Der Außenluftfilter soll eine Qualität von mindestens ePM1 50 % gemäß ISO 16890 aufweisen, um Pollen und Feinstäube effektiv zurückzuhalten und das RLT-Gerät sauber zu halten. Abluftfilter zum Schutz der Komponenten sollen nach dem Bedarf ausgelegt werden.

Als technische Mindestanforderung wird auch eine bedarfsorientierte Einzelraumregelung genannt. Danach müssen maschinelle Schullüftungssysteme die Außenluftmenge(n) in Abhängigkeit der Luftqualität, beispielsweise nach der CO2- oder VOC-Konzentration, [raumweise] regeln, um bei geringerer Besetzung mit ausreichender Luftqualität Energie einzusparen.

Zu beachten ist auch eine behagliche und vollständige Raumströmung. Dafür müssen Test- oder Simulationsnachweise vorgelegt werden können und auf geltende Normen und Richtlinien Bezug genommen werden, beispielsweise auf DIN EN 16798-1.

Fachberichte mit ähnlichen Themen bündelt das TGAdossier Industrie- und Gewerbelüftung.

Literatur

[1] Mindestens zu erfüllende Rahmenbedingungen bei der Planung von maschinellen Schullüftungssystemen. Veröffentlicht am 23. Mai 2022, Download auf www.tga-repraesentanz.de