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ANLAGENTECHNIK

Jahresarbeitszahlen-Garantie mit Tücken

Die Verbraucherzentralen empfehlen Hausbesitzern sich bei der Installation einer Elektro-Wärmepumpe die Jahresarbeitszahl vom Errichter garantieren zu lassen. Wird die Jahresarbeitszahl dann im Betrieb nicht erreicht, soll der Wärmepumpen-Installateur für die daraus entstehenden Mehrkosten auf der Stromrechnung aufkommen oder beweisen, dass der Kunde sie durch sein Verhalten zu verantworten hat. Insgesamt ist das zur Verbesserung der Ausführungsqualität entwickelte Musterformular einer Jahresarbeitszahl-Vereinbarung damit wenig durchdacht. Es geht davon aus, dass die Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe allein durch die Qualität der planerischen Vorarbeit und der handwerklichen Ausführung und Einregulierung bestimmt wird. Beide sind unbedingt erforderlich – das Erreichen einer berechneten Effizienz erfordert allerdings zusätzlich eine bestimmungsgemäße Nutzung. Wenn vom Kunden ein höherer Bedarf oder Komfort als vereinbart abgerufen wird, sind Abstriche bei der Jahresarbeitszahl physikalisch bedingt unvermeidbar.

Ausgangsfall
Welchen Einfluss der Wärmepumpennutzer auf die Jahresarbeitszahl hat, zeigen Simulationsrechnungen in einem Fachaufsatz der aktuellen Ausgabe von TGA Fachplaner (02-2010, erscheint am 29. Januar) auf. Betrachtet wird im Ausgangsfall ein Haus mit 7 kW Heizlast. Der Bauherr hat seinen Trinkwarmwasserbedarf mit 120 l/d angegeben, als Zapftemperatur wurden 50 °C vereinbart. Die Raumtemperatur wird für die Auslegung nach den üblichen Werten für die Berechnung der Norm-Heizlast mit 20 °C für Wohnräume und mit 24 °C für Bäder angenommen. Bei der Planung wird von einer maximalen Vorlauftemperatur von 35 °C ausgegangen und ein Trinkwarmwasserspeicher mit sehr großem innenliegendem Wärmeübertrager verwendet. Bei 13.660 kWh/a von der Sole/Wasser-Wärmepumpe erzeugter Wärme wird in der Simulation eine Jahresarbeitszahl von 4,21 erreicht, die jährlichen Betriebskosten betragen 500 Euro/a (ohne Zählergebühr).

Geänderte Nutzung
Wenn der Bauherr allerdings seinen Trinkwarmwasserbedarf unterschätzt hat und tatsächlich 200 l/d benötigt und zusätzlich zur Legionellenprophylaxe die Speichertemperatur auf 60 °C einstellt, wodurch ab 53 °C der Heizstab zuschaltet, verschlechtert sich die Jahresarbeitszahl auf 3,57. Die verbrauchsabhängigen Stromkosten steigen um 164 Euro/a auf 664 Euro/a. 101 Euro/a müsste davon der Wärmepumpen-Installateur zahlen, wenn er die geänderte Nutzung nicht nachweisen kann. Lässt sein Kunde zusätzlich die Zirkulationspumpe durchlaufen, heizt die Räume auf 22 °C und stattet einen Raum mit einem zusätzlichen Teppich auf dem bei der Auslegung berücksichtigten Linoleum aus, drückt dies die Jahresarbeitszahl auch bei perfekter Ausführungsqualität der Wärmepumpenanlage auf 2,92. Die Stromkosten für den Betrieb steigen auf 982 Euro/a. Von den 482 Euro Mehrkosten müsste der Wärmepumpeninstallateur 301 Euro/a zahlen. Zwar könnte er auf den Teppich verweisen, doch der trägt in der Einzelfallbetrachtung lediglich 20 Euro/a der Mehrkosten bei.

Gegenreaktionen
Das Beispiel zeigt, dass ein Handwerker eine Jahresarbeitszahl nur mit deutlichen Abstrichen von seiner sorgfältig berechneten Prognose garantieren könnte, weil sein Unschuldsbeweis schwierig und aufwendig wäre. Zudem ist ein Handwerker nicht auf Konfrontation mit seinem Kunden aus, sondern eher an positiver Mund-zu-Mund-Propaganda interessiert. Hätte er eine Heizungsanlage dimensioniert, die auch bei den Komfortwünschen eine Jahresarbeitszahl von 4,21 erreichen kann, würden die Mehrkosten fast 8000 Euro betragen. Auch bei einer Lebenszyklusbetrachtung wäre dies nicht die wirtschaftlichste Konfiguration. Andererseits wäre auch Messtechnik, die die Verantwortlichkeit für höhere Betriebskosten offen legen kann, sehr teuer. Würde sich also die Jahresarbeitszahl-Vereinbarung der Verbraucherzentralen als Standard durchsetzen, wären höheren Investitionskosten fast unausweichlich. Dem Verbraucherschutz würde das dann einen Bärendienst erweisen.

Artikel zum Download
Weitere Informationen und eine detaillierte Dokumentation der einzelnen Berechnungsfälle enthält der Fachartikel „Garantierte Jahresarbeitszahl - Wärmepumpen mit Flatrate?“ von Christina Hönig in TGA 02-2010 den wir hier auch als PDF-Download zur Verfügung stellen. ToR


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