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BEG EM 2024

Heizungsförderung: 85.100 Zusagen bis Ende August 2024

Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung steigt nur langsam. Bis Ende August 2024 gab es 85 133 Zusagen (ohne Zusatzanträge). Bei 66 652 Zusagen ist eine Wärmepumpe geplant.

Die Erwartungen an einen schnellen Hochlauf bei der Heizungsförderung erhalten mit der Zahlen bis Ende August 2024 einen Dämpfer. Zwar sind die Zusagen – sie erfolgen quasi unmittelbar nach einem vollständigen Antrag – bisher in jedem Monat gestiegen, aber eben nur langsam. Bei Biomasse-Heizungen und Solarthermie sind die Zusagen im August und im Juli im Vergleich zu den Vormonaten sogar jeweils gesunken, bei Wärmepumpen ist der Zuwachs prozentual und absolut abgeflacht.

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende August 2024.

JV / Daten: BMWK

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende August 2024.

Vermutlich gibt es mit dem nächsten Statistik-Update wieder einen kleinen Sprung nach oben, seit Ende August 2024 steht die Heizungsförderung auch der dritten (und letzten) Antragstellergruppe zur Verfügung: Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum. Nachdem zum 28. Mai 2024 plangemäß die zweite Antragstellergruppe (privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum freigeschaltet wurde, gab es einen Anstieg um 45 % und danach im Juli und August einen Anstieg um knapp 6 % gegenüber dem Vormonat.

Zwischenbilanz bis Ende August 2024

In der am 23. September 2024 aktualisierten Statistik zur BEG-EM-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern, Boni und Bundesländern bis zum 31. August 2024 gab es an den Monatsdaten bis einschließlich Juli 2024 nur geringfügige Korrekturen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (85 133) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind („Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“: 99 789).

Zudem erfolgt die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02. bis 31.08.2024 liegen folgende Zahlen vor:

● 85 133 (davon im August: 18 728) Zusagen, ohne Zusatzanträge
● 66 652 (davon im August: 14 595) Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 45 844 (davon im August: 10 293) Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 14 036 (davon im August: 2818) Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 9383 (davon im August: 1883) Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 4170 (davon im August: 800) Zusagen für Solarthermie
● 3642 (davon im August: 1050) Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 59 777 (davon im August: 12 078) Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen

Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:

● 74,8 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen (August: 75,2 %)
● 15,7 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen (August: 14,5 %)
●   4,7 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen (August: 4,1 %)
●   4,1 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse (August: 5,4 %)

14 594 Zusagen für Wärmepumpen im August 2024 bedeutet einen Zuwachs von 5,5 % gegenüber dem Vormonat (Zuwachs im Juli: 9,2 %). Das Niveau liegt deutlich entfernt vom Wärmewendeziel 500 000 Wärmepumpen pro Jahr bzw. 41 300 Wärmepumpen pro Monat, in dem allerdings auch ohne BEG-EM-Förderung installierte Wärmepumpen enthalten sind. Bei Biomasse-Heizungen und Solarthermie sind im August die Zusagen gegenüber dem Vormonat um 6,4 und 7,3 % gesunken.

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende August 2024.

JV / Daten: BMWK

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende August 2024.

Die Statistik erfasst bis Ende August 2024 zudem 22 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 221 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 191 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 215 Zusagen für innovative Heizungstechnik.

Von den 66 652 Zusagen für Wärmepumpen wurden 64 137 Zusagen als Singlemaßnahme beantragt, nur 2515 Zusagen wurden als Kombimaßnahme beantragt. Zudem ist aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln zu erkennen.

Die Zuordnung der Zusagen zu den Bundesländern zeigt das zu erwartende Bild, dass in den Stadtstaaten der Anteil an den Zusagen deutlich hinter dem Bevölkerungsanteil liegt. Es gibt jedoch auch in den anderen Bundesländern eine deutliche Streuung.

Verteilung der Zusagen bei der BEG-Heizungsförderung bis Ende August 2024 auf die Bundesländer.

JV / Daten: BMWK

Verteilung der Zusagen bei der BEG-Heizungsförderung bis Ende August 2024 auf die Bundesländer.

Auszahlung ab Oktober 2024

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:

„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“

Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig ab dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe soll die Identifizierung und Nachweiseinreichung planmäßig ab November 2024 und für die dritte Gruppe ab Februar 2025 möglich sein.

Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung

Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Bei Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 gestartet, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse allerdings erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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