Die Heizungsförderung nimmt Fahrt auf. Bis Ende Juni 2024 gab es 49 357 Zusagen für gut 55 000 Wärmeerzeuger, davon 38 712 Zusagen für Wärmepumpen.
Bei der Heizungsförderung – Zuschussanträge können seit dem 27. Februar 2024 gestellt werden – hat sich die Dynamik wie erhofft weiter erhöht. Dies dürfte mehrere Gründe haben: Zum einen wird kontinuierlich und fast ausschließlich fair und positiv über die Heizungsförderung mit Zuschüssen zwischen 30 und bis zu 70 % (im Bereich der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben) berichtet. Und die lange bekannte, aber dennoch zwischenzeitlich heftig kritisierte Auszahlung der Zuschüsse erst ab Oktober 2024 ist aus der Sommerperspektive kaum noch ein Problem.
Zum anderen erfolgte zum 28. Mai 2024 plangemäß die zweite Antragstellergruppe der privaten Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Ende August 2024 soll die Heizungsförderung auch der dritten (und letzten) Antragstellergruppe zur Verfügung stehen: Unternehmen und Kommunen sowie Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und Wohneigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Sondereigentum.
Künftig könnte es auch einen Schub aufgrund der Ende Juni 2024 bekannt gewordenen Sonderregelungen für vom Hochwasser 2024 in Baden-Württemberg und Bayern betroffene Hauseigentümer geben, denn mutmaßlich wurden dabei auch viele Heizungsanlagen beschädigt.
Zwischenbilanz bis Ende Juni 2024
Im Juli 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine aktualisierte Statistik der BEG-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern und Boni bis zum 30. Juni 2024 veröffentlicht.
Dabei ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträge berücksichtigt sind. Zudem erfolgt die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Wichtiger als die absoluten Zahlen ist jedoch die Dynamik: In allen relevanten Kategorien sind die Zahlen im Juni deutlich höher als in den vorherigen Monaten gewesen.
Für den Zeitraum 27.02. bis 30.06.2024 liegen folgende Zahlen vor:
● 49 357 (davon im Juni: 17 202 bzw. 34,9 %) Zusagen, ohne Zusatzanträge
● 38 712 (davon im Juni: 12 950 bzw. 33,5 %) Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 26 130 (davon im Juni: 8967 bzw. 34,3 %) Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 13 675 (davon im Juni: 5740 bzw. 42,0 %) Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 5594 (davon im Juni: 2338 bzw. 42,0 %) zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 2555 (davon im Juni: 971 bzw. 38,0 %) Zusagen für Solarthermie
● 1895 (davon im Juni: 722 bzw. 38,1 %) Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 35 344 (davon im Juni: 11 919 bzw. 33,7 %) Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen
Der jeweils hohe Juni-Anteil für einen Gesamtzeitraum von insgesamt gut 4 Monaten verdeutlicht die gestiegene Nachfrage. Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:
● 67,7 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen (Juni: 63,1 %)
● 23,9 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen (Juni: 28,0 %)
● 4,5 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen (Juni: 4,7 %)
● 3,3 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse (Juni: 3,5 %)
12 950 Zusagen für Wärmepumpen im Juni ist noch deutlich entfernt vom Wärmewendeziel 500 000 Wärmepumpen pro Jahr bzw. 41 300 Wärmepumpen pro Monat. Nimmt man besondere Effekte heraus, lagen in der Vergangenheit die Antragszahlen in den Sommermonaten im oberen Bereich des Jahresverlaufs.
Die Statistik erfasst bis Ende Juni zudem 15 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 125 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 83 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 145 Zusagen für innovative Heizungstechnik.
Auszahlung ab Oktober 2024
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Einreichung von Nachweisen der Durchführung ist etwa sechs Monate nach Start der jeweiligen Antragstellergruppe möglich.
Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können.
Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Startet das Vorhaben bis zum 31. August 2024, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse allerdings erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv
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