Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung ist im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat sehr deutlich gestiegen. In den letzten 12 Monaten gab es dadurch 240 444 Projektzusagen. Bei knapp 192 000 Zusagen ist eine Wärmepumpe geplant.

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Seit dem 27. Februar 2024 kann bei der KfW die auf das um heizungstechnische Anforderungen erweiterte Gebäudeenergiegesetz abgestimmte Heizungsförderung als Einzelmaßnahme innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) beantragt werden. Nun liegen offizielle Zahlen zu den Zusagen seit dem Antragsstart, also für „12 Monaten plus drei Tage“ vor.
Bei den Zusagen gab es nach dem „Endspurt“ Ende 2024 im Januar 2025 zunächst eine Normalisierung und schon einen Monat später wieder eine deutlich gestiegene Nachfrage. Mit fast 31 000 Zusagen ohne Zusatzanträge liegt der Februar 2025 auf Platz 2. Spitzenreiter ist der Dezember 2024 mit fast 46 000 Zusagen. In welchem Umfang politische Aussagen und nationale wie auch globale politische Entwicklungen sowie Informationskampagnen der Wärmepumpenbranche die Nachfrage zuletzt geprägt haben, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.
Was bei den Zusagen im Februar 2025 schon optisch zu erkennen ist: Der Anteil der Projektzusagen, die eine Heizungs-Wärmepumpe enthalten, ist konstant geblieben. Bei allen geförderten Systemlösungen gab es deutlich mehr Zusagen als im Vormonat. Das könnte darauf hindeuten, dass das Interesse an zukunftsfähigen Heizsystemen generell gestiegen ist und nicht auf einer Torschlusspanik bei der Förderung von Wärmepumpen beruht.
Zur Einordnung der 26 191 Zusagen für Wärmepumpen-Projekte im Februar 2025: Pro Jahr werden in Deutschland rund 65 000 Heizungs-Wärmepumpen in neu fertiggestellten Gebäuden installiert. Die BEG-EM-Heizungsförderung greift für diese Fälle nicht. Das 500.000-WP-pro-Jahr-neu-installieren-Ziel muss deshalb insbesondere im Bestand umgesetzt werden. Das bedeutet hier durchschnittlich 36.250 WP-Installationen pro Monat. Würden sich die Zusagen auf dem Februar-Niveau verstetigen und zeitnah in fertigen Installationen münden, käme man inklusive Neubau auf einen WP-Zubau von etwa 380 000 Heizungs-Wärmepumpen pro Jahr. Wie viele Heizungs-Wärmepumpen im Bestand ohne die KfW-Heizungsförderung eingebaut werden, ist nicht bekannt.
Bilanz: 27. Februar 2024 bis 28. Februar 2025
Hinweis: Die nachfolgend verwendeten Daten und Rechenergebnisse basieren auf einer Addition der am 20. Januar 2025 vom BMWK vorgelegten Jahresbilanz 2024 und den Monatsbilanzen für das 2025 inklusive nachträglicher (geringfügiger) Korrekturen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (240 444) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind, die „Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“ beträgt 284 168. Jeweils rund 20 % der Zusagen entfallen auf den Zeitraum Januar bis Februar 2025.
Zudem erfolgt gebäudebezogen die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02.2024 bis zum 28.02.2025 liegen mit der oben genannten Einschränkung folgende Zahlen vor:
● 240 444 Zusagen ohne Zusatzanträge
● 191 714 Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 140.783 Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 32 057 Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 21 873 Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 7727 Zusagen für Solarthermie
● 12 025 Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 156 130 Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen
Für die Zusagen (ohne Brennstoffzellenheizungen und ohne innovative Heiztechnik) ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:
● 78,3 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
● 13,1 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen
● 3,2 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen
● 4,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse
● 0,3 % der Zusagen entfallen auf Gebäudenetz-Anschlüsse und
● 0,2 % der Zusagen entfallen auf wasserstofffähige Gas-Heizungen

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Die Statistik erfasst für bis Ende Februar 2025 zudem 48 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 442 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 836 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 461 Zusagen für innovative Heizungstechnik. Aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen lässt sich ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln ableiten.
Eine Einordnung zu den 442 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen: In Deutschland gibt es laut dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts zurzeit 294 Kreise bzw. Landkreise und 106 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise, also insgesamt 400 Kreise. Bei der Bundestagswahl 2025 gab es 299 Wahlkreise. Zum 28. Januar 2025 gab es 10 751 Gemeinden in Deutschland und damit statistisch in nur jeder 24. Gemeinde eine Mehrkosten-Zusage für eine wasserstofffähige Gas-Heizung.

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Auszahlung ist im Oktober 2024 gestartet
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:
„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“
Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig seit dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung seit Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung seit November 2024 und für die dritte Gruppe ab Februar 2025 möglich.
Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv
Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten
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