Nach einer längeren weiterhin kontroversen Debatte im Bundestag haben die Abgeordneten am 8. September 2023 in namentlicher Abstimmung die GEG-Novelle (Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung) beschlossen.
An der Abstimmung über die GEG-Novelle haben 677 Abgeordnete teilgenommen. Es gab 397 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen (Plenarprotokoll vom 08. September 2023, Seite 14888 bzw. Seite 85 des Dokuments). Die vorherige Debatte war auch von zahlreichen Redebeiträgen der Oppositions-Fraktionen gekennzeichnet, die große Zweifel aufkommen ließen, ob sich die am Pult stehenden Mitglieder des Bundestags mit dem zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf über die sommerliche Sitzungspause und in der Zeit davor sachlich auseinandergesetzt haben. Das wurde auch von den Rednern der Ampel-Fraktionen angeprangert. Gleichwohl wurde auch der holprige Weg zum Regierungsentwurf für die GEG-Novelle und danach selbstkritisch beleuchtet.
Da es am Gesetzentwurf nach der Ausschussempfehlung keine inhaltlichen Änderungen mehr gab, müssen sich Fachleute und Bauherren und Heizungsmodernisierer auch nicht mit einem neuen Stand auseinandersetzen:
Siehe auch:
GEG-Novelle: Was ab 2024 beim Heizungstausch zu beachten ist
65 %: Was für den Heizungsaustausch ab 2024 gelten soll
Kurzüberblick zur GEG-Novelle
● In Neubaugebieten muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energie (im Sinne des Gesetzes) nutzen.
● Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gilt diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 bzw. 30. Juni 2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfüllen. Um es den Eigentümern zu ermöglichen, die für sie passendste Lösung zu finden, kann für eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65-%-EE-Vorgabe nicht erfüllt.
● Bestehende Heizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen.
● Der Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgt technologieoffen. Bei einem Heizungseinbau oder einem Heizungsaustausch können Hauseigentümer frei unter verschiedenen Lösungen wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Biomasse-Heizung, Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Öl-Heizung), Heizung auf der Basis von Solarthermie und „H2-Ready“-Gas-Heizungen – Heizungen, die kostengünstig auf 100 % Wasserstoff umrüstbar sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen Investitions- und Transformationsplan für eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur vor Ort gibt.
● Daneben ist jede andere Heizung auf der Grundlage von erneuerbaren Energien bzw. eine Kombination unterschiedlicher Technologien zulässig. Dann ist ein rechnerischer Nachweis für die Erfüllung des 65-%-Kriteriums zu erbringen.
● Um auch bei Öl- und Gas-Heizungen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, den Weg Richtung klimafreundliches Heizen einzuschlagen, müssen diese ab dem Jahr 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: 15 % ab dem 1. Januar 2029, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Ab 2045 ist dann die Verwendung fossiler Brennstoffe nicht mehr zulässig.
● Das Gebäudeenergiegesetz enthält weitere Übergangsregelungen, z. B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht, und eine allgemeine Härtefallregelung, die auf Antrag Ausnahmen von der Pflicht ermöglicht. Im Einzelfall wird dabei etwa berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen fließen hier ein. Aber auch aufgrund von besonderen persönlichen Umständen, wie etwa einer Pflegebedürftigkeit, kann eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren gewährt werden.
Förderprogramm für Heizungsaustausch wird überarbeitet
Mit der Zustimmung zum Gesetzentwurf der GEG-Novelle hat der Bundestag auch eine Entschließung für eine Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, insbesondere der Förderung beim Heizungsaustausch angenommen. Die Neuausrichtung wurde schon im Vorfeld vorbereitet und ist bereits in die Ressortabstimmung gegangen.
Vorgesehen ist laut BMWK: Für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren gibt es finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, Krediten oder steuerlicher Förderung. So sind bis zu 70 % Förderung möglich. Eine Grundförderung von 30 % der Investitionskosten von neuen Heizungen wird für alle Wohn- und Nichtwohngebäude gewährt. Antragsberechtigt sollen wie bisher alle privaten Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen sowie Contractoren sein. Haushalte im selbstgenutzten Wohneigentum mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40 000 Euro erhalten noch einmal 30 % Förderung zusätzlich (einkommensabhängiger Bonus).
Außerdem ist für den Austausch alter Heizungen ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 % bis 2028 vorgesehen, welcher sich ab 2029 alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte reduziert. Die Boni sind kumulierbar bis zu einer maximalen Förderung von 70 %.
Zusätzlich soll ein Ergänzungskredit für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen bei der KfW erhältlich sein, bis zu einem Jahreshaushaltseinkommen von 90 000 Euro zinsverbilligt. Sonstige energetische Sanierungsmaßnahmen sollen werden weiterhin mit 15 % (bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans mit 20 %) Investitionskostenzuschuss gefördert werden. Auch die Förderung für eine Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus-Niveau sowie alternativ die steuerliche Förderung sollen unverändert erhalten bleiben.
Die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll gemeinsam mit dem GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten treten.
Siehe auch: So soll ab 2024 der Heizungsaustausch gefördert werden
Wie geht es nun bis zu Verkündung weiter?
Das beschlossene „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ wurde bereits dem Bundesrat zugeleitet (die Bundesrats-Drucksache 415/23 ist eine konsolidierte Lesefassung der GEG-Novelle) und kommt bei der nächsten Bundesratssitzung am 29. September 2023 auf die Tagesordnung.
Es ist ein sogenanntes Einspruchsgesetz, bei dem der Einfluss des Bundesrats geringer als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen ist. Der Bundesrat kann seine abweichende Meinung dadurch zum Ausdruck bringen, dass er Einspruch gegen das Gesetz einlegt.
Der Einspruch des Bundesrats kann durch den Deutschen Bundestag überstimmt werden. Dazu sind abhängig von der Mehrheit im Bundesrat dann auch unterschiedliche Mehrheiten im Bundestag erforderlich. Scheitert das Gesetz nicht (durch eine Nichtzurückweisung eines eventuellen Einspruchs), wird es dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Der Bundespräsident prüft dann, ob das Gesetz nach den Vorschriften des Grundgesetzes ordnungsgemäß zustande gekommen und ob es auch inhaltlich mit dem Grundgesetz im Einklang ist. Eine Ablehnung wäre sehr ungewöhnlich, in der Vergangenheit haben Bundespräsidenten nur sehr selten die Ausfertigung eines Gesetzes abgelehnt.
Nach der Ausfertigung wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In Kraft tritt es dann zum 1. Januar 2024.
Zu erwarten ist eine ebenfalls Anfang 2024 in Kraft tretende GEG-Reparatur-Novelle: Denn für die nun mit dem GEG verzahnte bundesweite Kommunale Wärmeplanung liegt bisher nur der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf für das Wärmeplanungsgesetz vor. Wird dieser im parlamentarischen Verfahren noch geändert was sehr wahrscheinlich ist –, sind auch notwendige Rückkopplungen auf die GEG-Novelle möglich.
Aus der TGA-Branche gibt es überwiegend Erleichterung, dass das Gesetz endlich beschlossen worden ist. Die Hoffnung dahin ist, dass nun die abwartende Haltung bei den Heizungsmodernisierern wieder abnimmt. Als Glücksfall wird das Gesetz allerdings nicht gesehen, sodass mindestens hinter den Kulissen weiter für eine bessere Berücksichtigung der eigenen Interessen geworben werden wird. Die Branche würde sich allerdings einen Gefallen tun, wenn sie einerseits bisher unberücksichtigte Forderungen noch einmal auf den echten Beitrag zum kosteneffizienten Erreichen der Klimaziele überprüft und andererseits eine saubere Argumentation für ihre Lösungsvorschläge vorlegt – und sich vorher genauer mit den Gesetz(entwürf)en auseinandersetzt. ■
Quellen: Bundestag / jv
Stimmen aus der Branche
„Gesamte Palette erneuerbarer Energien kann eingesetzt werden“
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) merkt an, dass die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) deutlich schneller und besser hätte kommen können. Sie trage hoffentlich dazu bei, eine Phase zunehmender Verunsicherung der Bevölkerung und Eintrübung der Modernisierungsdynamik zu überwinden.
Der ZVSHK kritisiert: „Im jetzt beschlossenen Gesetz werden Energieeffizienzaspekte nicht ausreichend adressiert, aber es ist nicht zuletzt aufgrund unserer Eingaben besser geworden als noch nach der Kabinettsfassung zu befürchten war: Es bietet Investoren Technologieoffenheit, setzt nicht nur auf Monostrukturen mit Wärmepumpen. Die Nutzung und Ausschöpfung regionaler Holzenergiepotenziale ist möglich, die gesamte Palette erneuerbarer Energien kann eingesetzt werden.
Der Wärmemarkt wird deutlich komplexer, die Expertise des SHK-Fachhandwerks in der Energieberatung, Planung und Installation sowie Prüfung und Wartung von Heizungsanlagen gerät damit noch stärker in den Fokus und wird auch mit dem Gesetz gestärkt. Auf diese Expertise sollten Kunden, Hausbesitzer und Heizungsbetreiber jetzt umso mehr setzen.
Um bezüglich künftiger Investitionen in Klimaschutz wieder belastbar beraten und die Modernisierung der Wärmeversorgung vorantreiben zu können, bedarf es jetzt dringend auch Klarheit bezüglich einer Förderkulisse, die verlässlich und attraktiver sein muss als zuletzt. Um Stillstand im Markt zu verhindern bzw. den bestehenden zu überwinden, muss zudem bislang bestehende Antragsbürokratie abgebaut, ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt und die künftige Förderung verstetigt werden.
Des Weiteren muss das Wärmeplanungsgesetz jetzt schnellsten mit zielführenden Inhalten umgesetzt werden: Kommunale Wärmeplanungen und deren langwierige Realisierung, die im Nachgang Jahre dauern können, dürfen auf keinen Fall individuellen Modernisierungswillen ausbremsen.“
„Pflichtberatung beim Heizungstausch umgehend konkretisieren“
Laut Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, ist nun die Ausgestaltung der Bundesförderung für effiziente Gebäude entscheidend das Gelingen der Wärmewende: „Dass das Gezerre um das Gebäudeenergiegesetz endlich ein Ende gefunden hat, ist eine Erleichterung für Energieberatende und Hausbesitzende. Auch wenn wir nicht alle Punkte gutheißen können – H2-ready-Gas-Heizungen halten wir nach wie vor für nicht zielführend – wurden jetzt viele richtige und wichtige Eckpfeiler in Sachen Klimaschutz im Gebäudebereich eingeschlagen.
Der politische Blick sollte nun nach vorne auf die noch in diesem Jahr anzupassende Bundesförderung für effiziente Gebäude gerichtet werden: Soll die Wärmewende gelingen und ab Anfang kommenden Jahres unter neuen Bedingungen in die Umsetzung gehen, brauchen wir schnell Klarheit über künftige Förderkonditionen.
Für Energieberatende ist es zudem wichtig, dass die im Gesetz vorgesehene Pflichtberatung beim Heizungstausch umgehend konkretisiert wird – die Beratungsbüros brauchen hier einen gewissen zeitlichen Vorlauf. Und inhaltlich sollte der Gesetzgeber darauf achten, dass unabhängig und ohne Profitaussichten bei der Umsetzung beraten wird. Denn, dass ein Heizungsbauer, der nur Öl- und Gas-Heizungen im Angebot hat, seinen Kunden zur Wärmepumpe des Mitbewerbers rät, ist schon ein hehrer Anspruch.“
„Die Wärmeplanung darf jetzt nicht zum Bremsklotz werden“
Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), begrüßt, dass mit der Verabschiedung der GEG-Novelle nun Planungssicherheit für Handwerk, Industrie und Bürgerinnen und Bürger besteht: „Dennoch erwarten unsere Mitgliedsunternehmen keine Belebung des Heizungsmarkts durch das GEG. Für 2024 wird eine deutliche Eintrübung erwartet.“
Der BDH fordert nun eine rasche Klärung der künftigen Förderungsbedingungen. Der Verband setzt sich dafür ein, die förderfähigen Investitionskosten gegenüber der bisherigen Planung (30 000 Euro) auf 45 000 Euro zu erhöhen. Zudem fordert der Verband, dass Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie dezentrale Kraftwärmekopplung schnellstmöglich im GEG Berücksichtigung finden.
Staudt: „Grundsätzlich macht es Sinn, dass sich die Kommunen einen Überblick über ihre Wärmeversorgungsoptionen verschaffen. Allerdings darf es bei einem Durchschnittsalter von über 17 Jahren bei den Heizungen nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik abnimmt, weil irgendwann vielleicht ein Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein könnte.“
„Es gibt auch noch Handlungsbedarf bei den Energiepreisen“
Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP): „Es ist wichtig, dass der Gesetzesrahmen für den Heizungsaustausch jetzt steht. Für die Wärmewende aber kann dies erst der Startschuss sein. Das GEG kündigt Verpflichtungen zum Einsatz von erneuerbarer Wärme an, die vor allem ab den Jahren 2026/28 gelten sollen. Viele Menschen stehen aber jetzt vor dem Heizungsaustausch und brauchen Orientierung, welches Heizungssystem für ihr Zuhause zukunftssicher ist und zur Klimaneutralität führt.“
Neben der kommunalen Wärmeplanung komme deswegen der anstehenden Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) große Bedeutung zu. Dies sei für die Branche auch deswegen wichtig, weil die Nachfrage nach Wärmepumpen zuletzt stark eingebrochen sei. Die Ankündigungen einer erhöhten Förderung hätten dazu geführt, dass Gebäudeeigentümer momentan Investitionen aufschieben, bis die Förderkonditionen der BEG feststehen.
„Es ist verständlich, dass niemand schlechter gestellt werden will, weil er klimafreundliche Investitionen bereits in diesem Jahr angeht. Die Bundesregierung muss dafür eine Lösung finden. In jedem Fall aber sollte die BEG schnellstmöglich verabschiedet werden.“
Weiteren Handlungsbedarf sieht der BWP bei den Energiepreisen: „Es ist für uns unverständlich, warum man monatelange Kontroversen über das GEG führt, aber relativ einfach umzusetzende Maßnahmen wie eine Entlastung des Strompreises nicht längst auf den Weg gebracht wurden. Eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum sowie eine Reduktion der Mehrwertsteuer könnten den von Wärmepumpen genutzten Strom um 4 bis 6 Ct/kWh entlasten. Das wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Koalition den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien langfristig unterstützt.“
„Zukünftige Anpassungen müssen die Baupraxis im Blick haben“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Es ist gut, endlich einen Knopf an das Gesetz zu machen. Weitere Diskussionen würden die Baunachfrage zusätzlich verzögern. In seinen Details ist das Gesetz aber verbesserungswürdig. Spätestens nachdem die Revision der EU-Gebäuderichtlinie beschlossen wird, muss das GEG ohnehin erneut überarbeitet werden. Wir hoffen sehr auf Anpassungen, die die Baupraxis besser im Blick haben. Eine zukünftige Diskussion ist mit ausreichend Zeit, Ruhe und Sachlichkeit zu führen, dass das Gesetz sowohl die Gebäudeenergieeffizienz als auch die Baukonjunktur stärkt.“
„Jetzt bleibt nur der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat das heute durch den Bundestag verabschiedete Gebäudeenergiegesetz als klimapolitisches Versagen „der Bundesregierung“ verurteilt. Mit dem Beschluss würden die Ampel-Fraktionen Rechtsbruch begehen, denn die Klimaziele seien mit den im Gesetz verankerten Maßnahmen endgültig nicht erreichbar. Statt der versprochenen Klarheit für die Wärmewende erlaube das Gesetz weiterhin viele Heizungsoptionen, die wie im Fall von Wasserstoff oder Biomasse mit kostspieligen Risiken für die Verbraucher verbunden seien.
Barbara Metz: Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es ist dramatisch, dass die Ampel-Regierung alle klimapolitischen Ambitionen anscheinend aufgegeben hat. Die Diskussion um das Heizungsgesetz hat bei vielen Menschen große Verunsicherung ausgelöst: Die Nachfrage nach Wärmepumpen ist eingebrochen, stattdessen befinden sich fossile Heizungen im Aufwind. Das nun beschlossene Gesetz wird daran vermutlich nicht viel ändern können, denn es lässt weiterhin Öl-, Gas- und Biomasse-Heizungen zu. Die Probleme werden einfach weiter in die Zukunft verlagert.
Die Ampel-Fraktionen haben keine tragfähige Lösung für die Probleme vorgelegt, sondern lassen zu, dass die Klimaziele verfehlt und Menschen mit niedrigen Einkommen in die Energiekostenfalle getrieben werden. Denn die Rechnung für das klimapolitische Wegducken der Bundesregierung zahlen am Ende vor allem die Menschen zuhause, die mit der falschen Hoffnung auf erneuerbare Brennstoffe noch für Jahrzehnte an fossile Energieversorgung gebunden sein werden.
Jetzt bleibt uns nur noch der Rechtsweg, um Klima und Menschen zu schützen. Unsere Klagen zur Erreichung der Klimaziele werden noch in diesem Winter verhandelt. Unser erklärtes Ziel ist es, die Regierung zu zwingen, endlich ein tragfähiges Klima-Notfallprogramm vorzulegen.“
„Wasserstoff hat festen Platz im emissionsfreien Wärmesektor der Zukunft
Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas: „Als Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßen wir, dass mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes im Bundestag die parlamentarische Debatte ihren Abschluss gefunden hat. […] Wir hoffen, dass nach den vergangenen Wochen der Diskussion jetzt wieder Bewegung in die Modernisierung von Bestandsgebäuden kommt. Allerdings wird sich erst mit der Ausgestaltung des Gesetzes nun entscheiden, ob es wirklich Platz für innovative Technologien im Wärmemarkt wie beispielsweise wasserstofffähige Gasheizungen gibt.
Wir begrüßen die Berücksichtigung von neuen Gasen wie Biomethan, grünem und blauen Wasserstoff einschließlich seiner Derivate, wofür wir uns schon seit Jahren einsetzen: Wasserstoff hat einen festen Platz in einem emissionsfreien Wärmesektor der Zukunft. Nur im Zusammenspiel von Elektronen und Molekülen können wir langfristig und nachhaltig Klimaneutralität erreichen.“
„Ein erster wichtiger Schritt in der Königsdisziplin Wärmewende“
Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW): „Nach diesem ersten wichtigen Schritt in der Königsdisziplin ‚Wärmewende‘ steht mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) für den Herbst 2023 nun das zweite zentrale Gesetz zur Gestaltung einer klimaneutralen Wärmeversorgung an. Erfolgreich wird die Wärmewende nur, wenn das WPG eng mit dem GEG verzahnt ist, damit die Gesetze optimal aufeinander abgestimmt sind und sich nicht gegenseitig im Weg steht. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum WPG sollte daher das GEG daher an einigen Stellen noch einmal nachgebessert werden.
Kritisch sehen wir hier nach wie vor die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze. Sie sind für die Netzbetreiber kaum umsetzbar. In Bezug auf den Rechts- und Regulierungsrahmen für Gas und Wasserstoff fehlt noch immer die notwendige Ausgestaltung. Fahrpläne zur Umstellung bzw. Schaffen eines Wasserstoffnetzes sollten systematisch parallel zur Fernwärme auch im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Auch bei den Einsatzmöglichkeiten von Biomasse oder auch bei etlichen Begriffsbestimmungen sehen wir noch erheblichen Handlungsbedarf.“
Quellen: GIH , BDH, BWP, ZDB, DUH, Zukunft Gas, BDEW / jv
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