Auf der Basis „primärer Energieträger / primäres Heizsystem“ für neu genehmigte Wohnungen ist die Heizungs-Wärmepumpe seit 2020 Marktführer und hat diese Position 2021 deutlich ausgebaut. Die Gas-Heizung wird im Neubau bald nur noch Nischen bedienen.
Mit einem Anteil von rund 75 % war Erdgas bis 2005 bei den Baugenehmigungen von Wohnungen unangefochten die erste Wahl. Wäre Erdgas flächendeckend verfügbar gewesen, wäre die Dominanz noch ausgeprägter gewesen.
Im Neubau geht diese Ära nun schnell zu Ende. Und mit der Umsetzung der 65-%-Klausel für erneuerbare Energien bei neu installierten Heizungen ab 2025 dürfte sie mangels Verfügbarkeit erneuerbarer Erdgas-Substitute zu diesem Zeitpunkt fast ganz aus der Neubau-Statistik verschwinden, da diese nur das primäre Heizsystem erfasst und auf unter 35 % der Energiebedarfs gedeckelte Gas-Heizkessel für die Spitzenlast nicht berücksichtigt.
Schon in den letzten Jahren ist der Marktanteil der Gas-Heizung in der Neubau-Statistik drastisch geschrumpft. Im Jahr 2020 haben elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit einem Marktanteil von 35,5 % die Spitzenposition übernommen, Erdgas war da schon auf 33,3 % zurückgefallen. 2019 lag Erdgas noch mit fast 7 Prozentpunkten vor der Heizungs-Wärmepumpe.
Dass es sich dabei nicht um eine kurzzeitige Schwäche der Gas-Heizung durch Sondereffekte gehandelt hat, ist inzwischen klar. Der Bericht „Energieverbrauch in Deutschland. Daten für das 1. bis 4. Quartal 2021“ der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen weist bei den neu genehmigten Wohnungen (inkl. neu genehmigten Wohnungen in Bestandsgebäuden) für das Jahr 2021 einen Marktanteil von 43,9 % für die Wärmepumpe und nur noch 26,6 % für Erdgas aus. Im Jahr 2021 hatte die Heizungs-Wärmepumpe danach bereits einen Vorsprung von 17,5 % Prozentpunkten.
Der Trend dürfte sich fortsetzen
Treiber für den schnell gewachsenen Marktanteil elektrisch angetriebener Wärmepumpen dürfte insbesondere die attraktive Förderung elektrischer Wärmepumpen auch für Neubauten über das Marktanreizprogramm im Jahr 2020 (ab 2021 teilweise in der Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) gewesen sein. Zudem steht Erdgas bei immer weniger Neubauprojekten in neu erschlossenen Baugebieten überhaupt als Energieträger zur Wahl. Die abnehmende Verfügbarkeit beschleunigt die Wärmewende.
Auch die aktuelle Preissituation bei Erdgas wird Bremsspuren hinterlassen, sich aber aufgrund der Vorlaufzeiten für Planung, Genehmigung und statistische Erfassung erst Anfang 2022 zeigen.
Schwer zu bewerten ist zurzeit, ob der Stopp bei den BEG-Programmen der KfW und die danach angekündigte Deckelung der Neubauförderung bis Ende 2022 (BEG-KfW-Programme: Zusagestopp wird aufgehoben) den Trend zur Wärmepumpe temporär abschwächt. Trendbeschleuniger dürfte hingegen die Abschaffung der EEG-Umlage bis spätestens Ende 2022 sein.
Aber: Die Ära der elektrischen Wärmepumpe im Wohnungsneubau wird eventuell nur von kurzer Dauer sein. Einige Experten erwarten, dass bis 2030 die elektrische Luftheizung der Wärmeerzeuger-Standard im Neubau ist.
Baugenehmigungen spiegeln Baugeschehen verzerrt wider
Zu beachten ist, dass die Baugenehmigungen das tatsächlich Baugeschehen verzerrt widerspiegeln. Inzwischen dürfte der Überhang von genehmigten aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen deutlich über 800 000 Wohnungen liegen. Dazu kommt, dass Baugenehmigung und Baufertigstellungen eher selten ins gleiche Kalenderjahr fallen. Bei den Baufertigstellungen auf der Basis Wohngebäude lag die Wärmepumpe erstmals 2019 vor der Gas-Heizung, in der Genehmigungsstatistik auf der Basis Wohngebäude fand die Ablösung bereits 2017 statt. Im Jahr 2020 lag hier der Marktanteil der Wärmepumpe bereits bei 52,8 %. ■
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