Extreme Beheizungssituationen betrachtet
Die Untersuchungen zum Mehrverbrauch wurden an zwei repräsentativen Mehrfamilienhäusern mit zwölf Wohneinheiten durchgeführt. Die Wohnungen haben eine Grundfläche von durchschnittlich 95 m 2 . Um Ergebnisse für unterschiedliche Baualtersklassen zu erhalten, wurde der veränderte Heizwärmeverbrauch für zwei Gebäude berechnet, eines nach der Wärmeschutzverordnung ab 1982 und eines nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009). In ersterem ergibt sich ein durchschnittlicher Jahresheizwärmebedarf 92,3 kWh/(m 2 a), beim EnEV-2009-Gebäude von 22,5 kWh/(m 2 a). Ausgehend von einer normalen Beheizung mit 20 °C für Wohnräume und 24 °C für Bäder wurden verschiedene extreme Beheizungssituationen (auch in Kombination) betrachtet. Dazu gehören das Erhöhen der Solltemperatur in einem Raum, das Erhöhen der Solltemperatur in allen Räumen, die Verringerung des Luftwechsels und das Anheben der Soll-Vorlauftemperatur für das gesamte Gebäude.
Erhöhte Vorlauftemperaturen bezahlen alle
In einem Szenario wurde untersucht, wie das Wohnzimmer in einer Wohnung auf 28 °C zu erwärmen ist. Diese Raumtemperatur lässt sich nur dann erreichen, wenn in der gesamten Wohnung höhere Solltemperaturen eingestellt werden und zusätzlich die Vorlauftemperatur für das gesamte Gebäude erhöht wird. Die erhöhte Raumtemperaturanforderung einer Wohnung verursacht dann einen Endenergie-Mehrbedarf für die Solidargemeinschaft aller Bewohner von 4 bis 11 %. Dabei ist der relative Mehrbedarf umso größer, je besser die energetische Qualität des Gebäudes ist. Selbst wenn die mittlere Wohnungstemperatur in einem EnEV-2009-Gebäude nur von 21 auf 24 °C angehoben wird, verursacht das immer noch einen relativen Energie-Mehrbedarf von 5 %, den alle zu bezahlen haben, auch wenn der Mehrheit der Bewohner die ursprünglich bereitgestellte Wärme völlig ausreicht.
Die Untersuchung „Auswirkung erhöhter Raumtemperaturen auf den Energieverbrauch“ kann unter info@arge-heiwako.de kostenfrei bestellt werden. ■