Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung ist leicht gesunken. Bis Ende Oktober 2024 gab es 122 702 Zusagen. Bei 95 656 Zusagen ist eine Wärmepumpe geplant.
Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung hat sich im Oktober 2024 leicht abgekühlt. Gegenüber dem Vormonat gab es ein Minus von knapp 3 % (revidierte Monatszahlen). Solche Veränderungen sind prinzipiell unkritisch – allerdings sind knapp 19 000 neue Zusagen pro Monat viel weniger als von der Politik und der Branche erhofft.
Bis September waren die Zusagen – sie erfolgen praktisch unmittelbar nach einem vollständigen Antrag – kontinuierlich gestiegen, bei Biomasse-Heizungen und Solarthermie sind sie aber schon seit Juli 2024 im Vergleich zu den Vormonaten rückläufig. Bei Wärmepumpen ist dies erstmals im Oktober auf geringem Niveau mit 1,4 % (revidiert) und absolut um 216 Zusagen (revidiert) zu beobachten.
Seit Ende August 2024 steht die Heizungsförderung allen vorgesehenen Antragstellergruppen zur Verfügung, sodass aus der gestuften Freischaltung keine größeren Effekte mehr zu erwarten sind.
Zwischenbilanz bis Ende Oktober 2024
In der am 11. November 2024 aktualisierten Statistik zur BEG-EM-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern, Boni und Bundesländern bis zum 31. Oktober 2024 gab es an den Monatsdaten bis einschließlich September 2024 wie schon in den vorherigen Berichten kleiner Korrekturen nach unten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (122 704) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind („Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“: 144 042).
Zudem erfolgt die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02. bis 31.10.2024 liegen folgende Zahlen vor:
● 122 704 (davon im Oktober: 18 943) Zusagen, ohne Zusatzanträge
● 95 656 (davon im Oktober: 14 725) Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 66 743 (davon im Oktober: 10 648) Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 18 894 (davon im Oktober: 2390) Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 12 782 (davon im Oktober: 1642) Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 5396 (davon im Oktober: 570) Zusagen für Solarthermie
● 5790 (davon im Oktober: 1059) Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 81 342 (davon im Oktober: 11 259) Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen
Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:
● 75,5 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen (Oktober: 77,9 %)
● 14,9 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen (Oktober: 12,6 %)
● 4,3 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen (Oktober: 3,0 %)
● 4,6 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse (Oktober: 5,6 %)
Die Statistik erfasst bis Ende Oktober 2024 zudem 26 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 308 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 344 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 282 Zusagen für innovative Heizungstechnik.
Von den 95 656 Zusagen für Wärmepumpen wurden 92 314 Zusagen als Singlemaßnahme beantragt, nur 3342 Zusagen wurden als Kombimaßnahme beantragt. Zudem ist aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln zu erkennen.
Die Zuordnung der Zusagen zu den Bundesländern zeigt das zu erwartende Bild, dass in den Stadtstaaten der Anteil an den Zusagen deutlich hinter dem Bevölkerungsanteil liegt. Es gibt jedoch auch in den anderen Bundesländern eine deutliche Streuung.
Auszahlung ist im Oktober 2024 gestartet
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:
„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“
Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig seit dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung seit Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe soll die Identifizierung und Nachweiseinreichung planmäßig ab November 2024 und für die dritte Gruppe ab Februar 2025 möglich sein.
Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Bei Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 gestartet wurden, lässt sich die Antragsstellung nur bis zum 30. November 2024 nachholen. Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv
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