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BEG EM

März 2025: Weiter hohe Nachfrage bei der Hei­zungs­för­de­rung

Die Nach­frage nach der KfW-Hei­zungs­för­de­rung lag im März 2025 weiterhin auf einem hohen Niveau. In den letzten 13 Monaten gab es da­durch 267 831 Projekt­zu­sagen. Bei knapp 215 000 Zu­sa­gen ist eine Wärme­pum­pe geplant.

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende März 2025.

JV / Daten: BMWK

Zusagen (monatlich) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende März 2025.

Im März 2025 wurde mit 27 759 „Zusagen ohne Zusatzanträge“ der dritthöchste Wert der aktuellen Heizungsförderung erreicht. Seit dem 27. Februar 2024 kann sie bei der KfW als Einzelmaßnahme innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) beantragt werden. Einen etwas höheren Wert (30 656) gab es im Vormonat, der Spitzenwert wurde im Dezember 2024 mit 45 956 „Zusagen ohne Zusatzanträge“ erreicht.

Von Januar bis Ende März 2025 sind mit insgesamt 75 425 mehr „Zusagen ohne Zusatzanträge“ als im Vorjahr vom 27. Februar bis Mitte August gegeben worden. In welchem Umfang politische Aussagen und nationale wie auch globale politische Entwicklungen sowie Informationskampagnen der Wärmepumpenbranche die Nachfrage zuletzt geprägt haben, ist weiterhin offen wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen.

Zur Einordnung der 23 352 Zusagen für Wärmepumpen-Projekte im März 2025: Pro Jahr werden in Deutschland rund 65 000 Heizungs-Wärmepumpen in neu fertiggestellten Gebäuden installiert. Die BEG-EM-Heizungsförderung greift für diese Fälle nicht. Das 500.000-WP-pro-Jahr-neu-installieren-Ziel muss deshalb insbesondere im Bestand umgesetzt werden. Das bedeutet hier durchschnittlich 36.250 WP-Installationen pro Monat. Würden sich die Zusagen auf dem März-Niveau verstetigen und zeitnah in fertigen Installationen münden, käme man inklusive Neubau auf einen WP-Zubau von etwa 345 000 Heizungs-Wärmepumpen pro Jahr. Wie viele Heizungs-Wärmepumpen im Bestand ohne die KfW-Heizungsförderung eingebaut werden, ist nicht bekannt.

Bilanz: 27. Februar 2024 bis 31. März 2025

Hinweis: Die nachfolgend verwendeten Daten und Rechenergebnisse basieren auf einer Addition der am 20. Januar 2025 vom BMWK vorgelegten Jahresbilanz 2024 und den Monatsbilanzen für das 2025 inklusive nachträglicher (geringfügiger) Korrekturen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (267 831) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind, die „Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“ beträgt 316 831.

Zudem erfolgt gebäudebezogen die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02.2024 bis zum 31.03.2025 liegen mit der oben genannten Einschränkung folgende Zahlen vor:

● 267 831 Zusagen ohne Zusatzanträge
● 214 747 Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 159 323 Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 34 961 Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 23 831 Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 8202 Zusagen für Solarthermie
● 13 486 Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 174 266 Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen

Für die Zusagen (ohne Brennstoffzellenheizungen und ohne innovative Heiztechnik) ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:

● 78,8 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen
● 12,8 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen 
●   3,0 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen
●   4,9 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse
●   0,3 % der Zusagen entfallen auf Gebäudenetz-Anschlüsse und
●   0,2 % der Zusagen entfallen auf wasserstofffähige Gas-Heizungen

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende März 2025.

JV / Daten: BMWK

Anteil der Zusagen (monatlich und im Gesamtdurchschnitt) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende März 2025.

Die Statistik erfasst für bis Ende März 2025 zudem 49 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 449 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 830 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 473 Zusagen für innovative Heizungstechnik. Aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen lässt sich ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln ableiten.

Eine Einordnung zu den 449 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen: In Deutschland gibt es laut dem amtlichen Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts zurzeit 294 Kreise bzw. Landkreise und 106 kreisfreie Städte bzw. Stadtkreise, also insgesamt 400 Kreise. Bei der Bundestagswahl 2025 gab es 299 Wahlkreise. Zum 28. Januar 2025 gab es 10 751 Gemeinden in Deutschland und damit statistisch in nur jeder 24. Gemeinde eine Mehrkosten-Zusage für eine wasserstofffähige Gas-Heizung.

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende März 2025.

JV / Daten: BMWK

Zusagen (kumuliert) bei der BEG-Heizungsförderung nach Wärmeerzeugern bis Ende März 2025.

Auszahlung ist im Oktober 2024 gestartet

Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:

„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“

Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig seit dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung seit Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe ist die Identifizierung und Nachweiseinreichung seit November 2024 und für die dritte Gruppe ab Februar 2025 möglich.

Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung

Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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