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GEG-Novelle

65-%-EE: en2x fordert Erfüllungs­option „Green-Fuels-ready“

eFuels können heute weit verbreitete fossile Brennstoffe ersetzen. Zumindest theoretisch. Praktisch ist ihre Energiebilanz schlecht und die Produktionskosten sind hoch.

luchschenF – stock.adobe.com

eFuels können heute weit verbreitete fossile Brennstoffe ersetzen. Zumindest theoretisch. Praktisch ist ihre Energiebilanz schlecht und die Produktionskosten sind hoch.

Der Wirtschaftsverband en2x fordert im Rahmen der Verbändeanhörung zur GEG-Novelle die gesetzliche Anerkennung von Green Fuels als 65-%-Erfüllungsoption.

Die im abgestimmten Referentenentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes benannte 65-%-Erfüllungsoption „H2-ready“ wird in der Branche bereits kontrovers von „entscheidende Verbesserung“ bis „Fehlanreiz“, „Scheinlösung“ und „Verbrauchertäuschung“ diskutiert.

Nun fordert der Wirtschaftsverband Fuels und Energie en2x, dass auch flüssige Brennstoffe aus erneuerbaren Energien (Green Fuels) als Erfüllungsoptionen gesetzlich anerkannt werden. Analog zur geplanten Erfüllungsoption H2-ready soll mit Green-Fuels-ready zudem die Erfüllung nennenswerter Anteile erneuerbarer Energien (im Brennstoff oder über eine Hybridisierung) erst in einigen Jahren verpflichtend werden …

„Lücke für Green Fuels in GEG-Novelle muss geschlossen werden“

en2x-Hauptgeschäftsführer Prof. Christian Küchen: „Wir begrüßen staatliche Vorgaben, die zu höherer Gebäudeeffizienz und mehr Nutzung erneuerbarer Energien führen. Aber fast jedes Gebäude und jede Nutzung ist unterschiedlich. Darum müssen den Menschen alle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie die Ziele erreichen können. Nur so können geeignete, kosteneffiziente und sozial verträgliche Lösungen gefunden werden.“

Zu den Erfüllungsoptionen müssten aus Sicht des en2x deshalb auch flüssige Brennstoffe auf der Basis erneuerbarer Energien gehören. Solche Green Fuels werden in Praxisvorhaben bereits seit Jahren eingesetzt. Mehrere Heizgeräte- und Komponentenhersteller weisen ihre Produkte mit einem Label als „Green Fuels ready“ aus.

Küchen: „Green Fuels finden im aktuellen Gesetzesentwurf keine Erwähnung. Das ist eine Lücke, die geschlossen werden sollte. Green Fuels sollten im Modernisierungsfall als eine Erfüllungsoption für die Vorgabe, bei neuen Heizungen 65 % erneuerbare Energie einzubinden, ausdrücklich anerkannt werden.“

Green-Fuels-ready soll bis mindestens 2030 die Nutzung von fossilem Brennstoff zugestehen

Ein weiterer Änderungsvorschlag von en2x betrifft die Option, einen neuen Öl-Brennwertheizkessel mit einer Strom-Wärmepumpe zur Hybridheizung zu kombinieren. Küchen: „Das ist im Gesetz zwar grundsätzlich vorgesehen. Es fehlt aber die praxisgerechte Möglichkeit, eine solche Modernisierung nicht nur in einem Stück, sondern schrittweise umzusetzen. Das entspräche im Prinzip der Regelung, die der Gesetzgeber für den Einbau von [H2-ready-]Gas-Heizungen von 2024 an vorsieht. Das wird der Situation von Betreibern einer Öl-Heizung eher gerecht, auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Handwerk. Bislang sieht das GEG zum Beispiel den Einbau gebrauchter Heizkessel als eine Übergangslösung [bei einer Havarie, Anm. d. Red.] vor. Das wäre aber wenig nachhaltig und kaum praktikabel.“

Konkret fordert en2x, dass auch ab 2024 neue Öl-Brennwertheizkessel eingebaut werden dürfen, wenn diese für die Kombination mit einer Wärmepumpe und den Einsatz von Green Fuels vorbereitet sind. Küchen: „Dabei sollte den Eigentümern die Möglichkeit gewährt werden, den zu erbringenden erneuerbaren Anteil von 65 % frühestens ab 2030, ansonsten nach einer Übergangsfrist von mindestens drei Jahren zu erfüllen. Sie können dann wählen zwischen dem Zubau einer Wärmepumpe oder der Erfüllung mit Flüssigbrennstoffen mit entsprechenden erneuerbaren Anteilen. Die Kunden hätten so ausreichend Zeit, die für ihre individuelle Situation am besten geeignete Option zu wählen.“

Die en2x-Forderung ähnelt dem Vorschlag, die 65/35-%-Logik zeitlich zu entkoppeln, um den Marktteilnehmern mehr Zeit zu lassen. Allerdings müsste eine mehrjährige Übergangsfrist eines maximal 21-jährigen Zeitraums (Anfang 2024 bis Ende 2044) daran gebunden sein, im zweiten Abschnitt eine höhere EE-Quote als 65 % zu erfüllen, bei einer Karenzzeit bis 2030 wären es dann rund 100 %. Denn letztendlich ist die 65-Prozent-EE-Vorgabe nur ein Weg zu dem eigentlichen Ziel, die von 2024 bis einschließlich 2044 im Gebäudesektor ausgestoßene Menge an Treibhausgasen innerhalb eines bestimmten Budgets auf null abzusenken. Dies kann auch mit Übergangsfristen gelingen, wenn danach strengere Kriterien eingehalten werden.

Anmerkung der TGA+E-Redaktion

Die vorgesehene Erfüllungsoption H2-ready und die von en2x geforderte Erfüllungsoption Green-Fuels-ready gehen davon aus, dass das Wärmewende-Konzept im aktuellen Entwurf der GEG-Novelle dauerhaft bis zum 31. Dezember 2044 Bestand haben wird. Die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen ab 2024 ist allerdings nicht mit dem Ziel klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 und auch nicht mit den Klimazielen der EU bis 2030 und später und nicht ansatzweise mit dem von Deutschland ratifizierten Pariser Übereinkommen kompatibel.

Die aktuelle Ausgestaltung der 65-Prozent-EE-Vorgabe ist vielmehr ein politischer Kompromiss aus den Koalitionsverhandlungen der Ampelkoalition mit dem ursprünglichen Startdatum 2025, der im Lichte der fossilen Energiekrise im März 2022 um ein Jahr früher terminiert worden ist. Insofern ist davon auszugehen, dass das Wärmewende-Konzept im GEG künftig noch (mehrfach) nachgeschärft wird. In der Breite angewendete Übergansfristen bis 2030ff für Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, bremsen die Dekarbonisierung im Gebäudebestand und werden den Handlungsdruck in der Zukunft erhöhen. Wie unrealistisch eine hohe Verfügbarkeit von kostengünstigem grünem Wasserstoff und daraus synthetisierter Brennstoffe ist, verdeutlich der Vergleich: Heizstrombedarf für Gebäudestandards und -technik. ■
Quelle: en2x / jv

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