Eine Analyse für zwölf Orte zeigt, wie teuer das Heizen mit einer Gas-Heizung und einer Wärmepumpen-Heizung für ein Referenzgebäude bei neu abgeschlossenen Energielieferverträgen ist.
Für alle Heizenergieträger hat der Preis auch eine regionale Prägung. Bei Erdgas und Wärmepumpenstrom variieren die Tarifkonditionen insbesondere durch die Entgelte für die Netznutzung. Die Rahmenbedingungen für technisch vergleichbare Projekte können dadurch standortspezifisch abweichen. Das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer zeigt das Strom-/Gaspreisverhältnis für zwölf Orte in Deutschland. Es handelt sich dabei um eine Momentaufnahme jeweils zur Monatsmitte.
Die Referenzorte wurden als „Branchen-Standorte“ und nicht aufgrund besonderer Gegebenheiten in den Gas- oder Stromnetzen ausgesucht. Sie repräsentieren somit nicht die Spannbreite der Kostenunterschiede in ganz Deutschland und auch keinen gewichteten Mittelwert.
Das Referenzgebäude
Vergleichsbasis ist ein Referenzgebäude mit einem Nutzwärmebedarf („Wärme ab Heizungsraum“) von 18 600 kWh/a. Der Nutzwärmebedarf wird entweder
● mit einer neuen Gas-Heizung mit einem guten Jahresnutzungsgrad von 0,93 (bezogen auf den Brennwert) und dann einem Gasbezug von 20 000 kWh/a oder
● von einer Heizungs-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von 3,0 und dann mit einem Strombezug von 6200 kWh/a bereitgestellt.
Ermittlung der Energiepreise
Die Energietarife werden auf dem Vergleichsportal Verivox ohne Vorgaben zur Nachhaltigkeit für mindestens 12 Monate Vertragslaufzeit und mindestens 12 Monate Preisgarantie inklusive Boni ermittelt. In die Auswertung fließt jeweils der Mittelwert der günstigsten drei Angebote ein. Daraus wird ein „effektiver Arbeitspreis“ errechnet, der alle Grundpreise inklusive der Messstelle berücksichtig. Um die vier gängigsten Situationen abzubilden, wird für jeden Standort ermittelt:
● Kosten für den Erdgasbezug für 20 000 kWh/a
● Kosten für Haushaltsstrom für 9700 kWh/a und für 3500 kWh/a
● Kosten für Wärmepumpenstrom für 6200 kWh/a
● Netzentgelt-Arbeitspreise der zuständigen Strom-Netzbetreiber für das Standardlastprofil und für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (drei Fälle)
Aus diesen Daten ergeben sich unmittelbar die in Bild 2 aufgeführten effektiven Arbeitspreise für „Erdgas“ und für bis Ende 2023 installierte Wärmepumpen (WP), differenziert nach dem Netzanschluss.
1 Zähler 2023 steht für den gemeinsamen Bezug von Haushalts- und Wärmepumpenstrom über nur einen Liefervertrag und nur einen Stromzähler.
2 Zähler 2023 erfordert für den Wärmepumpenstrom einen separaten Stromzähler und einen WP-Stromtarif, dem zumeist eine freiwillige Netzentgeltreduzierung im Gegenzug für aktivierbare Sperrzeiten zugrunde liegt.
1 Zähler 2024 berücksichtigt rechnerisch die pauschale Netzentgeltreduzierung gemäß Modul 1 für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (BNetzA-Festlegungen).
2 Zähler 2024 berücksichtigt rechnerisch Modul 2 der BNetzA-Festlegungen mit einer verpflichtenden Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 %. Seit September 2024 gibt es zwar die ersten Anbieter mit Modul-2-Tarifen, jedoch noch keinen echten Wettbewerb. Deshalb wird für das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer bisher eine rechnerische Tarifumwandlung vorgenommen.
Ergebnisse
Bild 2 zeigt die effektiven Arbeitspreise, das Strom-/Gaspreisverhältnis und seine Veränderung gegenüber dem Vormonat. In den effektiven Arbeitspreisen sind alle Grundgebühren und die Kosten für die Messstelle(n) und den Messstellenbetrieb enthalten.
Bild 3 zeigt die absoluten Energieträgerkosten im Referenzgebäude für eine Gas-Heizung und eine ab 2024 installierte Heizungs-Wärmepumpe und die Kostenvorteile. Gegenüber dem Vormonat hat sich im September 2024 Erdgas für alle Referenzorte verteuert, im Mittel um 0,17 Ct/kWh auf 8,70 Ct/kWh.
Der „1-Zähler-Wärmepumpenstrompreis“ – ein rechnerischer Differenzstrompreis für den gemeinsamen Bezug von 9700 kWh/a für Haushalt und Wärmepumpe abzüglich den Kosten für 3500 kWh/a Strom nur für den Haushalt – ist im September 2024 gegenüber dem Vormonat mit einem Plus von 3,2 Ct/kWh deutlich erhöht. Der wesentliche Grund ist Einmaleffekt durch eine Erweiterung von zwei auf drei Anbieter für die Mittelwertbildung ab September, wodurch sich das günstigste Angebot weniger stark einfließt. Grund für die Änderung: Bei einem Stromverbrauch von 9700 kWh/a liegen die günstigsten Angebote viel weiter auseinander als bei den drei anderen Abfragen.
Der effektive Arbeitspreis für 3500 kWh/a Haushaltsstrom ist um 1,19 Ct/kWh und beim Wärmepumpenstrom um 0,11 Ct/kWh auf 20,07 Ct/kWh gestiegen. Die Teuerungswirkung gegenüber dem Vormonat beträgt damit bei Wärmepumpenstrom im Mittel + 6,8 Euro/a und bei Erdgas im Mittel + 34,0 Euro/a.
Einordnung
Die Preistendenz Mitte September 2024 war zu erwarten. Ein Anbieterwechsel könnte frühestens Anfang Oktober vollzogen werden, neun Monate würden dann schon in das Jahr 2025 mit voraussichtlich steigenden Netzentgelten und bei Strom mit einer deutlich steigenden „§ 19 StromNEV“-Umlage zur fairen Verteilung der Netzkosten fallen. Die genauen Werte werden jedoch erst ab Ende Oktober oder sogar erst im Dezember feststehen. ■
Quellen: verivox.de, Preisblätter der Strom-Netzbetreiber, Bundesnetzagentur, eigene Berechnungen / jv
Zur aktuellen und zu früheren Ausgaben des WP-Strom-/Gaspreis-Barometers
FAQ zum WP-Strom-/Gaspreis-Barometer
Warum wird für das Referenzgebäude eine Jahresarbeitszahl von nur 3,0 angenommen?
Das WP-Strom-/Gaspreis-Barometer soll insbesondere Orientierung bei einer Heizungsmodernisierung geben. Deshalb wurde mit 3,0 eine Jahresarbeitszahl (JAZ) gewählt, die kosteneffizient bei typischen Voraussetzungen im Gebäudebestand mit einer der am häufigsten eingesetzten Luft/Wasser-Wärmepumpe zu erreichen ist. In jedem Einzelfall gibt es eine relativ einfach zu erreichende JAZ, eine höhere JAZ erfordert zumeist auch höhere Investitionskosten (vgl. Wie viel darf die JAZ-Optimierung einer Wärmepumpe kosten?).
Bei der Ermittlung der Energiepreise legt die JAZ nur die abgefragte Strommenge fest. Tendenziell gilt, dass der effektive Arbeitspreis bei „2 Zähler 2024 / 2023“ mit einer höheren JAZ leicht steigt, aber in einem Bereich von JAZ = 2,4…3,6 mit einer Abweichung von unter 2,5 % relativ stabil ist.
Bei „1 Zähler 2023“ variiert der effektive Arbeitspreis bei einer von 3,0 abweichenden Jahresarbeitszahl kaum, der Grundpreis ist ohnehin für den Haushaltsstrom zu entrichten. Bei „1 Zähler 2024“ sinkt der effektive Arbeitspreis bei einer höheren JAZ und steigt bei einer geringeren JAZ. In einem Bereich von JAZ = 2,4…3,6 ist die Abweichung gering. Hintergrund ist die in Modul 1 gewährte pauschale Netzentgeltreduzierung.
Sollen die Heizenergiekosten (KE) für die Wärmepumpe auf eine individuelle JAZ (und einen individuellen Nutzenergiebedarf QN) umgerechnet werden, kann näherungsweise angenommen werden:
KE,individuell = KE,Tabelle × 3,0 / JAZindividuell × QN,individuell / 18.600 kWh/a
***********
Sind die Grundpreise und Kosten für den zweiten Stromzähler und die Ablesung berücksichtigt?
Im effektiven Arbeitspreis sind alle Grundpreise und die Kosten für den Betrieb des Stromzählers und den Messstellenbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Ausrüstung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber) berücksichtigt. Zusätzliche Kosten für einen durch den Stromkunden freiwillig beauftragten Messstellenbetreiber (dann gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht) sind nicht berücksichtigt.
Aufgrund der noch nicht vollständig in den Preisblättern der Netzbetreiber und in den Wärmepumpen-Stromtarifen berücksichtigten BNetzA-Festlegungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 2024 nach § 14a EnWG ergibt sich eine Unsicherheit von etwa 30 Euro/a, die nur im Einzelfall ausgeräumt werden kann.
Mit einer JAZ von 3,0 bei einem Nutzwärmebedarf von 18 600 kWh/a ergibt sich ein Stromverbrauch von 6200 kWh/a für den eine moderne Messeinrichtung (mME) bzw. bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung ein intelligentes Messsystem (iMS bzw. iMsys) vorgeschrieben ist.
Viele weitere Fragen zu Messsystemen beantwortet die Infoseite Messeinrichtungen / Intelligente Messsysteme der Bundesnetzagentur.
Kosten für den eventuell erforderlichen Umbau des Zählerschranks / der Energieverteilung zur Ergänzung eines separaten Stromzählers sind nicht im effektiven Arbeitspreis enthalten, da es sich hierbei um einmalig anfallende Baukosten handelt. Prinzipiell kann das Upgrade (anteilig) im Rahmen der BEG-EM-Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme bei den anrechenbaren Kosten berücksichtigt werden, wenn es als „notwendige Nebenarbeit, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung sowie für die Ausführungen und Funktionstüchtigkeit einer förderfähigen Maßnahme notwendig ist“ eingestuft werden kann.
Beim effektiven Arbeitspreis für Erdgas sind ebenfalls alle Grundpreise sowie der Messstellenbetrieb eingerechnet.
***********
Exkurs: Strom-/Gaspreisverhältnis
Das Strom-/Gaspreisverhältnis (SGV) ist eine hilfreiche Branchen-Kennzahl, die jedoch auch zu Missverständnissen führen kann. Wichtig ist in jedem Fall, dass man sie richtig ermittelt. Ungeeignet sind dafür „Rohdaten“ aus Energietarifrechnern, da der hier ausgewiesene Arbeitspreis nicht repräsentativ ist, beispielsweise durch den zusätzlichen Grundpreis und Boni oder Sowieso-Kosten bei der gemeinsamen Zählung von Haushalts- und Wärmepumpenstrom. Für ein aussagekräftiges SGV werden für beide Energieträger effektive Arbeitspreise benötigt. Am einfachsten lassen sich diese errechnen, wenn die zugehörigen Jahreskosten auf die ihnen zugrunde liegende Energiemenge bezogen werden.
Wichtig: 2,5 steht nicht für das Strom-/Gaspreisverhältnis, bei dem in einem Systemvergleich die jährlichen Kosten für Wärmepumpenstrom und Erdgas gleich groß sind. Der richtige Anwendungsfall: Für ein typisches selbstgenutztes Einfamilienhaus kann ein SGV von 2,5 signalisieren, dass die Kosten für den Wärmepumpenstrom so viel geringer sind, dass sich die höheren Investitionskosten in der Nutzungsdauer refinanzieren können.
Das SGV, bei dem die jährlichen Kosten für Wärmepumpenstrom und Erdgas gleich groß sind, ergibt sich aus dem Verhältnis Jahresarbeitszahl (JAZ) der Wärmepumpe und dem Jahresnutzungsgrad (JNG) der Gas-Heizung. Für eine JAZ von 3,0 und einen JNG von 0,93 für eine neue Gas-Heizung (Hydraulischer Abgleich, objektspezifische Heizkurveneinstellung) ist Energiekostengleichheit bei einem SGV von 3,23 gegeben. Bei einer JAZ von 4,0 und einem JNG von 0,8 (alter Gas-Niedertemperatur-Heizkessel) beträgt das Energiekostengleichheits-SGV bereits 5,0.
Eine weitere SGV-Eigenschaft: Die absolute Differenz der Energiekosten ist auch von der Energiemenge abhängig. Bei einem Gaspreis von 8 Ct/kWh, einem SGV von 2,5, einer JAZ von 3,0 und einem JNG von 0,93 ergibt sich bei einem Nutzwärmebedarf von 10 000 kWh/a ein Kostenvorteil von 180 Euro/a. Bei einem Nutzwärmebedarf von 30 000 kWh/a wird der Kostenvorteil von 540 Euro/a den höheren Investitionsbedarf aber vermutlich eher amortisieren.
Auch das Preisniveau wirkt sich aus. Nimmt man mit den eben verwendeten Technikdaten bei 20 000 kWh/a einen Gaspreis von 8 Ct/kWh an, ergibt sich ein Kostenvorteil von 360 Euro/a. Bei einem Gaspreis von 10 Ct/kWh (Gas-Preisbremse: 12 Ct/kWh) sind es bei unverändertem SGV nun 450 Euro. Der oft zu sehende SGV-Ländervergleich berücksichtigt dies ebenso wenig wie den ländertypischen Nutzwärmebedarf pro installierter Wärmepumpe.
Für eine erste Abschätzung ist das SGV dennoch eine sehr hilfreiche Kennzahl. Einen tieferen Einblick bietet Die „Todeszone“ für die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe. Für einen Gesamtkostenvergleich über einen längeren Zeitraum für eine Gas- und Wärmepumpen-Heizung sind unter anderem zu berücksichtigen:
● Investitionskosten
● Nutzenergiebedarf
● Hilfsenergiebedarf
● Wartungsaufwand
● Kontrollaufwand, Schornsteinfeger
● Versicherungen
● Preise und Preisentwicklung der Energieträger
● CO2-Bepreisung
● Betrachtungszeitraum, Lebenserwartung von Technik
● Jahresnutzungsgrade / Jahresarbeitszahl
● Inflation / Teuerung / Eigenkapitalverzinsung / Kreditzinsen
● Förderprogramme
● Eigenstromnutzung
Exkurs: Investitionsbudget für 100 Euro/a
Der Vergleich zielt auf einen Energiekostenvorteil der Heizungs-Wärmepumpe gegenüber einer Gas-Heizung ab. Bei vielen Modernisierungen wird dieser Kostenvorteil zunächst zur Finanzierung der höheren Investitionskosten beitragen. Nimmt man an, dass mit dem Kostenvorteil ein Ratenkredit (zum Beispiel ein KfW-Ergänzungskredit) bedient wird, ergibt sich bei einem effektiven Zinssatz von 4,0 %/a und einer Laufzeit von 12 Jahren ein Faktor von rund 9,3. Ein Kostenvorteil von 100 Euro/a ermöglicht also ein Investitionsbudget von 930 Euro. Bei einem effektiven Zinssatz von 6,8 %/a und einer Laufzeit von 12 Jahren beträgt der Faktor 8,0. In der Nutzungsphase nach der Kredittilgung kann der Kostenvorteil dann anderweitig eingesetzt werden.
Bei der Verwendung von Eigenkapital kann man eine ähnliche Rechnung aufmachen. Beispielhaft könnte das Eigenkapital mit einem effektiven Zinssatz von 3,5 %/a angelegt werden. Nach einer Laufzeit von 12 Jahren hätte sich der Kontostand um den Faktor 1,511 erhöht. Diesen Kontostand müsste man nun über eine verzinste Ansparung des Kostenvorteils erreichen. Steht dafür nur ein etwas geringerer effektiver Zinssatz von 2,5 %/a zur Verfügung, ergibt sich bei einer Sparrate von 100 Euro/a nach 12 Jahren ein Kontostand von 1380 Euro. Dies hätte einen Eigenkapitaleinsatz von 1380 Euro / 1,511= 912 Euro ermöglicht, der Faktor liegt dann bei 9,1. Als einen ersten Überschlagswert kann im Rahmen der genannten Verzinsungen und 12 Jahren Laufzeit ein Hebel von 8,0 bis 9,0 für den Kostenvorteil angenommen werden.