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Elektrifizierung

Neue Dach-Photovoltaik-Anlagen: Vergütung sinkt 2024 wieder

Walter – stock.adobe.com

Für neu in Betrieb genommene Photo­voltaik-Anlagen auf Dächern reduziert sich die EEG-Ein­speise­ver­gütung erstmalig ab dem 1. Februar 2024 wieder um 1 % pro Halbjahr.

Nach eineinhalb Jahren Degressionspause sinken ab dem 1. Februar 2024 die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) festgelegten Vergütungssätze für „Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind“ („Photovoltaik-Anlagen auf Dächern“) wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung jeweils ab dem 1. Februar und dem 1. August um 1 % (§ 49 EEG 2023).

Weiterhin gilt die Neuerung aus dem Jahr 2023 des auf 0 % abgesenkten Umsatzsteuersatzes für bestimmte Photovoltaik-Anlagen (u.a.) auf Dächern bis 30 kWp. Zuvor galt für sie der allgemeine Steuersatz von 19 %. Dieser Nullsteuersatz wird dauerhaft bleiben, wie das Bundesfinanzministerium bereits im Herbst 2023 bestätigte.

Laut Auskunft von Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm, ergeben sich aus den genannten Randbedingungen und den zuletzt gesunkenen Anlagenkosten bei tendenziell wieder steigenden Strompreisen erhebliche Renditen bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach. Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Finanziell ideal ist es, möglichst viel vom eigenen Solarstrom selbst zu nutzen. Denn der Netzstrom ist deutlich teurer. Solarstrom den man nicht selbst sinnvoll verbrauchen kann, kann gegen eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.“

Diese Einspeisevergütung sinkt für neue installierte Anlagen in der Kombination mehrere EEG-§§ künftig wieder. Die Degression der Vergütungssätze war im Zuge der Energiekrise Mitte 2022 gestoppt worden. Ab dem 1. Februar 2024 verringert sich die jeweils 20 Jahre lang gültige Vergütung bei kleineren Hausdachanlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 kWp von 8,2 Ct pro eingespeiste Kilowattstunde um 1 % auf 8,11 Ct/kWh. Ab Inbetriebnahmedatum 1. August 2024 beträgt die Vergütung 8,03 Ct/kWh, ab 1  Februar 2025 gibt es noch 7,94 Ct/kWh usw. Die Vergütungssätze für Anlagen, die vor den jeweiligen Stichdaten in Betrieb gegangen sind, verändern sich nicht.

Den Gewinn macht der Eigenverbrauch

Die Einspeisevergütung mit den aktuellen und künftigen Vergütungssätzen trägt zu einem lukrativen Betrieb der Photovoltaik-Anlage bei, da sie die Anschaffungskosten mit refinanziert. Wichtig ist aber, möglich viel vom selbst erzeugten Strom für den eigenen Bedarf zu nutzen. Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg: „Die Kosten pro erzeugter Kilowattstunde bei kleineren Hausdachanlagen liegt bei rund 11 bis 14 Ct/kWh. Deshalb ist die Einspeisevergütung allein nicht kostendeckend. Den Gewinn erwirtschaftet der Eigenverbrauch des Solarstroms für die elektrischen Geräte im Haushalt.“

Aktuell kostet Strom aus dem Netz für Haushalte je nach Vertragsbeginn und -laufzeit zwischen 45 und 30 Ct/kWh, (siehe auch: BDEW-Strompreisanalyse). Solarstrom vom eigenen Dach ist damit auch bei kleineren Anlagen deutlich günstiger und die selbst genutzte Solarstrommenge verringert die Stromrechnung um 16 bis 22 Ct/kWh. Bei typischen Anlagengrößen kann etwa ein Drittel des Solarstroms auch ohne Batteriespeicher selbst genutzt werden. Mit Stromspeicher und Elektroauto kann auch deutlich über die Hälfte des Solarstroms selbst genutzt werden.

Die Anlagenkosten sind zuletzt deutlich gesunken

Die genauen Kosten für den Solarstrom vom Dach ergeben sich aus den Anschaffungskosten der Anlage. Aufgrund der hohen Nachfrage während der Energiepreiskrise und Lieferproblemen waren die Anschaffungskosten stark gestiegen. Die Preisrallye nach oben ist jedoch vorbei. Für Hausdachanlagen mit einer installierten Leistung von 10 kWp sind die Kosten von durchschnittlich rund 1800 Euro/kWp inzwischen auf 1300 bis 1600 Euro/kWp gesunken. ■
Quellen: Zukunft Altbau, EEG 2023 / jv

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