Jeder Umstieg auf eine Wärmepumpe ist ein sehr individuelles Projekt. Nur beim Zeitpunkt gilt momentan generell: Wer wartet, kann dadurch viel Geld verlieren.
Soll ich Erspartes wirklich für eine neue Heizung ausgeben? Und dann gleich deutlich mehr für eine Wärmepumpe als für eine neu Gas- oder Öl-Heizung? Den Notnagel sollte man nicht unbedingt auflösen, jedoch macht es ansonsten wenig Sinn, einen Kredit aufzunehmen, bei dem die Zinsen höher als für den Sparstrumpf sind.
Die erste Frage wird in Varianten trotzdem häufig gestellt, beispielsweise ob man nicht am Ende mehr Geld in den Händen hat, wenn man statt einer hohen Investition für eine Heizung mit niedrigen Heizenergiekosten sich nur ein viel günstigeres Heizsystem mit zwar höheren laufenden Kosten anschafft, dafür aber mit dem nicht eingesetzten Eigenkapital Zinserträge erwirtschaftet.
Um es vorweg zu nehmen: Wenn man die Parameter in die notwenige Richtung dehnt, kann man nach 20 Jahren Zinseszins jedes Ergebnis gewünschte Ergebnis erzeugen. Wenn man realistische Parameter verwendet, wird man schnellen Handlungsbedarf – im Sinne einer einzelfallbezogenen Überprüfung der eigenen oder einer kundenspezifischen Situation – erkennen oder zumindest einiges über die maßgeblichen Parameter für einen Gesamtkostenvergleich zwischen – exemplarisch – einer Gas- und einer Wärmepumpen-Heizung und die vielleicht günstigste Gelegenheit für eine Umstieg erfahren.
Der Vergleichsfall
Die Gegenüberstellung erfolgt für ein Gebäude mit einem Nutzwärmebedarf von 18 600 kWh/a über einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren (Anfang 2025 bis Ende 2044). Am 31. Dezember 2024 beheizt das Gebäude eine vor 20 Jahren eingebauten Gas-Heizung mit einem Jahresnutzungsgrad von 0,8. Zur Vereinfachung wird zugunsten einer Erneuerung der Gas-Heizung angenommen, dass die im Gebäudeenergiegesetz hinterlegt Grüne-Brennstoff-Quote nicht anzuwenden ist. Wie groß der sich daraus ergebende Kostenvorteil ist, ließe sich heute nur mit hoher Unsicherheit abschätzen.
Es wird angenommen, dass sich der Nutzwärmebedarf bis 2044 linear um 25 % auf 13 950 kWh/a verringert.
Betrachtet werden nur die Heizenergiekosten inkl. CO2-Bepreisung und die Investitionskosten. Die nicht berücksichtigten Kostenelemente heben sich im Systemvergleich weitgehend gegenseitig auf und unterliegen keiner besonderen Dynamik. Man kann sie somit auch über einen fachlich fundiert ermittelten Aufschlag nachträglich bei den Gesamtkosten berücksichtigen, hier wird ein Aufschlag von 0 Euro angenommen.
Der CO2-Preispfad
Es wird angenommen, dass (jeweils netto) im Jahr 2026 der CO2-Preis bei 65 Euro/t liegt und ab 2027 jährlich um 20 Euro/t steigt, jedoch politisch auf 240 Euro/t gedeckelt wird. Ab 2038 sinkt dann der CO2-Preis wieder jährlich um 20 Euro/t, wodurch die CO2-Bepreisung im Jahr 2044 bei 100 Euro/t endet. Die künftigen CO2-Preise werden in einem breiten Spektrum diskutiert, der verwendete Preispfad mit Plateau ordnet sich darin in einem moderaten Bereich ein.
Der Gaspreis
Es wird ein effektiver Gaspreis von 9,5 Ct/kWh im Jahr 2025 angenommen. Bereinigt um die CO2-Kosten sind es 8,31 Ct/kWh. Dieser Preisbestandteil unterliegt im Berechnungsmodell ab 2026 einer Teuerung von 2 %/a. Addiert werden in jedem Jahre die Kosten aus der CO2-Bepreisung. Der Gaspreis erreicht dadurch im Jahr 2037 ein Maximum von 15,7 Ct/kWh und fällt dann bis 2044 durch den abebbenden CO2-Preis wieder auf 14,27 Ct/kWh ab. Zum Vergleich: Am 11. Januar 2025 lag der Mittelwert der jeweils drei günstigsten Angebote für Neuverträge mit und ohne Boni in Dettingen an der Erms bei 14,03 Ct/kWh. Vor Ort ist das Gas-Netznutzungsentgelt Anfang 2025 signifikant gestiegen, mutmaßlich aufgrund der ab 2025 ermöglichten beschleunigten Abschreibung (KANU 2.0). Auch die Gaspreisentwicklung kann somit als eher optimistisch eingeordnet werden.
Der Wärmepumpenstrompreis
Der effektive Wärmepumpenstrompreis 2025 wird mit 22,8 Ct/kWh angenommen. Dieser Preis entspricht im Januar 2025 den im Bundesdurchschnitt verfügbaren WP-Stromtarifen mit separatem Zähler und Modul 2 sowie einem Strom-/Gaspreisverhältnis von 2,4. Der Strompreis verteuert sich im Berechnungsmodell analog zum Gaspreis ohne CO2-Kosten um 2 %/a und liegt dann im Jahr 2044 bei 33,22 Ct/kWh (SGV 2044: 2,33).
Installationskosten
Für die Erneuerung der Gasheizung wird ein niedriger Einzefall-Komplettpreis von 8000 Euro angenommen, der sich um 2 %/a verteuert. Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe Anfang 2025 wird für einen selbstnutzenden Eigentümer ein Eigenkapitaleinsatz von 16 000 Euro angenommen. Bei einem BEG-EM-Fördersatz von 55 % deckt das Eigenkapital einen Komplettpreis von 32 500 Euro inklusive der Einrichtung des zusätzlichen Zählerplatzes ab.
Das Referenzkonto
Für das Ersparte wird angenommen, dass der Kontostand nach allen Abzügen mit effektiv 3 %/a verzinst ist und der sich daraus ergebende Zinsertrag auf dem Konto verbleibt. Um das Berechnungsmodell einfach reproduzierbar zu machen, wird das Eigenkapital nur einmal am Ende eines Kalenderjahres verzinst. Anschließend werden alle laufenden Kosten und Einzahlungen verbucht. Ein Heizungstausch erfolgt jeweils am 1. Januar und das erforderliche Eigenkapital wird am selben Tag vom Konto abgebucht. Das Berechnungsmodell geht davon aus, dass für einen Förderzuschuss keine Zwischenfinanzierung über das Referenzkonto erforderlich ist.
Geldanlage und „Heizen ausschließlich vom Ersparten“
● K0-0: Geldanlage mit 3,0 %/a effektiv verzinst
● K1-0: Gas alt; JNG 0,8
Grafik 3 zeigt zwei Kurven. K0-0 entspricht einer „ungestörten“ Geldanlage, bei der am Jahresende der Zinsertrag die Anlage erhöht. Am 1. Januar 2025 beträgt der Kontostand 40 000 Euro und steigt bis zum 1. Januar 2044 auf 72 244 Euro.
Bei K1-0 werden die Gasrechnungen aus der Geldanlage beglichen. Am 1. Januar 2045 ist nach 20 Jahren das Ersparte aufgebracht und für die Gasrechnung 2044 müssen noch 479 Euro anderweitig aufgebracht werden.
Rechnerisch ist der Kontostand am Anfang unerheblich, es ergibt sich (solange das Konto nicht überzogen wird) immer eine Differenz von 72 244 Euro − (− 479 Euro) = 72 723 Euro. Die Gas-Rechnungen kumulieren sich auf 54 564 Euro. Davon werden 40 000 Euro aus der Geldanlage und rund 14 000 Euro aus Zinserträgen gedeckt.
Geldanlage und „Heizen teilweise vom Ersparten“
Ein Verhalten wie in Grafik 3 veranschaulicht zwar das Berechnungsmodell, dürfte jedoch eher selten praktiziert werden. Stattdessen ist anzunehmen, dass mindestens ein größerer Anteil der Energie-Rechnungen aus anderem Einkommen beglichen wird, um das Ersparte zu schonen.
● K1-1600: Gas alt; JNG 0,8
Ab Grafik 4 wird deshalb angenommen, dass jeweils am Jahresende (unabhängig vom Heizsystem) genau 1600 Euro auf das Konto eingezahlt werden, siehe K1-1600. Das entspricht rund 72,4 % der Gas-Rechnung im Jahr 2025 von 2209 Euro. Der Eigentümer senkt somit seine laufenden Kosten im Jahr 2025 um 609 Euro und entledigt sich künftigen Energiepreissteigerungen (zulasten des Ersparten). 1600 Euro/a entspricht einem Gaspreis von 6,88 Ct/kWh leicht unter dem Gaspreis im Jahr 2021 in der BDEW-Gaspreisanalyse. Zudem wurde die Geldanlage auf 25 000 Euro verringert.
Der Vergleich zwischen Grafik 3 und Grafik 4 verdeutlicht, dass nun wesentlich weniger aus der Geldanlage entnommen wird, der Kontostand beträgt am 1. Januar 2045 noch 15 422 Euro. Es ist jedoch zu beachten, dass dieser Betrag durch die zu erwartende Inflation nicht der heutigen Kaufkraft entspricht. Zudem gibt es eine unrealistische Annahme, dass die alte Gas-Heizung noch 20 Jahre weiter genutzt werden kann … dies wird in Grafik 5 behoben.
Für den Vergleich zwischen zwei Heizungslösungen ist es im Prinzip unerheblich, ob jeweils 1600 Euro oder eine andere Summe eingezahlt wird. Die Differenz beim Kontostand zwischen zwei Lösungen verändert sich nicht. Und: Bei allen „Kx-1600…“-Heizungslösungen werden unabhängig von der Technik im Betrachtungszeitraum 20 × 1600 Euro = 32 000 Euro „aus dem Portemonnaie“ entnommen. Das sorgt für gleiche finanzielle Verhältnisse im gesamten Betrachtungszeitraum. „Abgerechnet“ wird dann mit dem Kontostand Ende 2044.
Erneuerung der Gas-Heizung
● K2-1600: Gas neu ab 2025; JNG 0,93; 8000 Euro EK
● K3-1600: Gas neu ab 2030; JNG 0,93; 8833 Euro EK
Die Kurven K2 und K3 in Grafik 5 zeigen die finanziellen Auswirkungen einer Gas-Heizungserneuerung. In beiden Fällen sinken die laufenden Heizenergiekosten durch den auf 0,93 verbesserten Jahresnutzungsgrad als in der Praxis zu erreichenden Bestwert.
Durch die geringe Kostensteigerung verteuert sich der Einbau von 2025 mit 8000 Euro bis 2030 nur auf 8833 Euro. Trotzdem ist zu erkennen, dass Abwarten Geld kostet: Beim späteren Einbau sinkt der Kontostand auf einen geringeren Wert. Auch bei der Heizungserneuerung wird die Einzahlung von 1600 Euro auf das Konto jeweils am Jahresende fortgesetzt. „Im Portemonnaie“ ändert sich durch die Maßnahme nichts, da die Investition aus der Geldanlage entnommen wird. Da K1 nur theoretisch möglich ist, ist im Weiteren als die günstigste Gas-Heizungs-Variante K2 die Benchmark.
Exkurs: Gleichwohl zeigen die Verläufe der Kurven K1 vs. K2 bzw. K3, warum die Heizungserneuerung nur selten proaktiv angegangen wird und der Modernisierungsmarkt traditionell von Havariefällen geprägt ist: Ein 1:1-Austausch rentiert sich kaum und erfordert zusätzliche Investitionen, beispielsweise die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder eine grundlegende Heizungsoptimierung. Auch dann muss Eigenkapital mobilisiert werden.
K2 hat 2044 einen um 4300 Euro niedrigeren Kontostand, als K1. Der Effizienzgewinn kann die Eigenkapitalentnahme und die anschließend geringeren Zinsen nur teilweise ausgleichen. Auch der sinkende Nutzwärmebedarf erhöht die Differenz.
Umstieg auf eine Wärmepumpe mit BEG-Förderung
● K4-1600: WP ab 2025; JAZ 3,1; 16.000 Euro EK
Die Kurve K4 in Grafik 6 entspricht dem Umstieg auf eine Wärmepumpen-Heizung mit einer Jahresarbeitszahl von 3,1, was mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe gut zu erreichen ist. Durch eine Heizungsförderung mit 55 % liegt bei Investitionskosten von 32 500 Euro der Eigenkapitalbedarf bei 16 000 Euro und wird aus der Geldanlage entnommen. Nach dem Umstieg wird die Einzahlung von 1600 Euro auf das Konto jeweils am Jahresende fortgesetzt. „Im Portemonnaie“ ändert sich durch den Umstieg nichts, die finanzielle Wirkung soll der eingangs gestellten Frage entsprechend nur über die Geldanlage sichtbar werden.
Zu erkennen ist, dass K4 ab Mitte 2036 oberhalb der Benchmark K2 liegt. Ende 2044 beträgt der Unterschied rund 9600 Euro. Bei K2 flacht sich der Kurvenverlauf ab 2038 ab, weil beim angenommenen Preispfad dann der CO2-Preis sinkt. Bei anhaltend hohen CO2-Preisen würde sich der Unterschied zugunsten der Wärmepumpe vergrößern.
Wärmepumpe mit geringeren laufenden Kosten
● K5-1600: WP ab 2025, JAZ 3,1; 16.000 Euro EK; 20 % ES
● K6-1600: WP ab 2025; JAZ 3,1; 16.000 Euro EK; SP -5,0 Ct/kWh
Die Kurve K5 in Grafik 7 entspricht der Kurve K4, jedoch wird angenommen, dass der Netzbezug durch die Nutzung von Eigenstrom (ES) aus einer Photovoltaik-Anlage um gut zu realisierende 20 % sinkt. Der Eigenstrom wird mit 7,5 Ct/kWh bewertet. K5 liegt ab Mitte 2034 oberhalb der Benchmark K2. Ende 2044 beträgt der Unterschied rund 15 100 Euro. Eine Bewertung des Eigenstroms mit 7,5 Ct/kWh impliziert, dass sich die in jüngerer Zeit zugebaute Photovoltaik-Anlage bereits ohne die erhöhte Eigenstromnutzung refinanziert.
Die Kurve K6 entspricht wieder der Kurve K4, jedoch wird nun angenommen, dass der Wärmepumpen-Strompreis durch eine geänderte Energiepolitik in jedem Jahr 5 Ct/kWh unter der eingangs beschriebenen Strompreiskurve liegt. K6 liegt damit ab Mitte 2033 oberhalb der Benchmark K2. Ende 2044 beträgt der Unterschied rund 16 750 Euro. Die geringe Differenz zu K5 mit einer konservativen Annahme für den Einstromanteil zeigt, dass der individuelle Einfluss (ohne Mehrkosten) in einer vergleichbaren Größenordnung wie die Forderung nach eine Strompreisabsenkung von etwa 5 Ct/kWh liegt. Ein Eigenstromanteil von gut 25 % wäre gleichwertig.
Umstieg auf Wärmepumpe mit verringerter BEG-Förderung
● K7-1600: WP ab 2027; JAZ 3,3; 22.000 Euro EK
● K8-1600: WP ab 2027; JAZ 3,3; 22.000 Euro EK; SP -5,0 Ct/kWh
● K9-1600: WP ab 2027; JAZ 3,3; 22.000 Euro Kredit 12a 1 %/a
Für die Kurve K7 in Grafik 8 wird angenommen, dass die Anfang 2025 noch zu sichernden Förderkonditionen nach der Bundestagswahl nicht vollumfänglich fortgesetzt werden und dadurch Anfang 2027 ein höherer Eigenkapitaleinsatz von 22 000 Euro erforderlich ist. Gegenüber K2 ergibt sich dann bis Ende 2044 trotz der auf 3,3 erhöhten Jahresarbeitszahl nur ein marginaler Vorteil von 100 Euro.
Bei K8 liegt der Wärmepumpen-Strompreis (analog zu K6) 5 Ct/kWh unter der eingangs beschriebenen Strompreiskurve. K8 springt Anfang 2040 über die Benchmark K2. Ende 2044 beträgt der Unterschied rund 5800 Euro.
Bei K9 in Grafik 8 wird angenommen, dass gegenüber K7 für den Eigenkapitaleinsatz ein zinsverbilligtes Annuitätendarlehen mit einem effektiven Zinssatz von 1 %/a und 12 Jahren Laufzeit in Anspruch genommen werden kann. Ende 2044 ergibt sich ein Vorteil von 2200 Euro gegenüber K2, was nicht an die Wirkung der Strompreisabsenkung bei K8 heranreicht. Dafür wäre zusätzlich ein Eigenstromanteil von 16 % erforderlich.
Erweitert man hingegen K9 um die Strompreisabsenkung um 5 Ct/kWh, würde sich ein Vorteil von 7900 Euro gegenüber der Benchmark K2 ergeben.
Bewertung
Die Anfang 2025 noch zu beantragende Heizungsförderung ermöglicht mit Abstand die wirtschaftlichste Realisierung mit einem attraktiven finanziellen Anreiz zum Umstieg. Warten auf bessere Bedingungen, die nur dann möglich sind? Das ist wenig realistisch und mit hoher Wahrscheinlichkeit unterm Strich teurer.
Solange die Investitionskosten für den Umstieg auf eine Wärmepumpe noch deutlich höher als für die Erneuerung einer Gas-Heizung sind, wird sich der Wärmepumpenhochlauf bei einer moderaten und unbekannten CO2-Preisentwicklung ohne Förderung kaum beschleunigen lassen. Der Förderbedarf ist bei Gebäuden mit einem geringen Nutzwärmebedarf tendenziell höher, da die Investitionskosten nicht proportional zum Nutzwärmebedarf sind.
Bei allen Varianten kann mit (höherer) Eigenstromnutzung und / oder einer höheren Jahresarbeitszahl die Wirtschaftlichkeit verbessert werden. Würde man über die gesamt Betrachtungszeit den Nutzwärmebedarf nicht verringern, würden sich die Differenz zwischen den Varianten und damit die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Gleichzeitig würden jedoch die Energiekosten steigen und der Kontostand verringert. Bei Vergleichsrechnungen ist deshalb zu empfehlen, mindestens eine Variante mit sich veränderndem Nutzwärmebedarf in Entscheidungen einfließen zu lassen.
Grafik 9 zeigte eine gemeinsame Parametervariation von JAZ und Eigenkapitaleinsatz. K11 entspricht K4 mit einem Eigenkapitaleinsatz von 16 000 Euro für eine JAZ von 3,1. Bis K16 steigt der Eigenkapitaleinsatz bei einer Erhöhung der JAZ um 0,3 Punkte um 1500 Euro. Im Jahr 2044 ergibt sich dann für K11 bis K16 ein Kontostand mit einer sehr geringen Streuung beim Abstand zur Benchmark K2 zwischen 8600 Euro und 10 400 Euro. Auch bei K11 bis K16 erfolgt durch den Eigentümer nach dem Umstieg nur einen Einzahlung von 1600 Euro auf das Konto jeweils am Jahresende.
Allerdings: Eine bessere JAZ kann man nicht einfach „kaufen“. In dem abgesteckten Mehrbudget kann dies bei dem einen oder andern Projekt gelingen, in der Praxis gibt es aber schnell Grenzen. Um sie auszureizen ist Expertise erforderlich. In K17 wurde gegenüber K16 die JAZ von 4,6 auf 3,7 gesenkt. Erst Mitte 2042 ergibt sich dann ein Vorteil gegenüber der erneuerten Gas-Heizung (K2), wenn der Hausbesitzer für den Umstieg 23 500 Euro Eigenkapital aufbringen muss. Zwar kann er über die Nutzung von Eigenstrom die Kurve nach oben biegen: Aber welcher Anteil der Hausbesitzer wird auf dieser Basis einen Auftrag erteilen?
In Grafik 9 und 10 ist zudem ein wichtiger Punkt für Wirtschaftlichkeitsrechnungen gut zu erkennen: Änderungen an den Parametern, die nur die Gas-Heizung betreffen, beispielsweise der CO2-Preispfad, biegt K2 nach oben oder unten und es ergibt sich für jede Wärmepumpenvariante die gleiche absolute Veränderung. Werden Parameter bei der Wärmepumpe verändert (z. B. JAZ, Strompreis, Eigenkapitaleinsatz), fächern die zugehörigen Kurven neu und der Gesamtkostenabstand bzw. die Differenz beim Kontostand ändert sich für jede Variante individuell.
Grafik 10 stellt dem in K2 verwendeten CO2-Preispfad mit Plateau drei Varianten mit den linear steigenden CO2-Preispfaden aus der GEG-Beratungsbroschüre gegenüber. Wie schon in anderen Berechnungen gezeigt, liegen der in den Grafiken 3 bis 9 verwendete Preispfad mit Plateau sowie das Hochpreisszenario Ende 2044 auf dem gleichen Niveau. Mit den beiden anderen Preispfaden würde die Gas-Heizung deutlich besser abschneiden.
Welcher Preispfad in 20 Jahren im Rückblick die Realität am besten abgebildet hat, wird nach den Anfang 2025 geltenden Regularien davon abhängen, mit welchem Tempo sich in allen EU-Mitgliedstaaten die Nutzung fossiler Brenn- und Kraftstoffe zum Heizen verringert. ■
Quelle: BEG EM, eigene Berechnungen / jv
Gute Ideen für den Wärmepumpenhochlauf
Im Kontext:
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