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Heizungswende

Günstiger Strom statt Heizungs­förderung: Geht das auf?

Anastasia – stock.adobe.com

Niedrige und stabile Strom­preise wür­den die De­kar­bo­ni­sie­rung und die Elek­tri­fi­zie­rung an­kur­beln. Kann güns­tiger Strom auch die Heizungs­för­de­rung er­setzen?

Mathematisch ist die Heizungswende eine Beziehungsfrage. Exemplarisch für dezentrale Heizsysteme und einen konkreten Nutzwärmebedarf sind drei Verhältnisse maßgeblich dafür, welches Heizsystem die geringsten Gesamtkosten aufweist:

● das Verhältnis der Endenergiepreise über den Betrachtungszeitraum
● das Verhältnis der Umwandlungseffizienz von Endenergie zu Nutzwärme
● das Verhältnis der Investitionskosten

Im Rahmen der technisch-physikalischen und der marktseitigen Limitierungen können sich die Verhältnisse gegenseitig kompensieren. Zusätzliche Einflussfaktoren auf die Gesamtkosten sind u. a. die Finanzierung von Investitionen (Kreditzinsen), der Wartungsaufwand, je nach Abgrenzung auch die Hilfsenergiekosten sowie Förderzuschüsse.

Bei der dezentralen Heizungswende – hauptsächlich der Umstieg von Öl- und Gas-Heizungen auf Wärmepumpen- und Biomasse-Heizungen sowie Nahwärme – setzt die Heizungsförderung mit nichtrückzahlbaren Zuschüssen und vergünstigten Krediten beim Verhältnis der Investitionskosten an. Sofern man nicht eine Wärmepumpe mit sehr ungünstigen Tarifen oder mit ungeeigneten Wärmeübergabesystemen betreibt, haben Wärmepumpen- und Biomasse-Heizungen aufgrund der aktuellen Endenergiepreise und der Umwandlungseffizienz einen Vorteil bei den Heizenergiekosten gegenüber Öl- und Gas-Heizungen. Die Hürde der Wärmewende ist das Verhältnis der Investitionskosten. Insbesondere bei Gas-Heizungen sind die Investitionskosten bei einer Heizungserneuerung im Vergleich zu einem Umstieg niedrig.

Günstigere Energie statt Heizungsförderung?

Bei Holzpellets und andere übliche Holz-Brennstoffen besteht kaum Spielraum, ihren Verkaufspreis durch politische Maßnahmen günstiger zu machen, es gilt bereits ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 %. Und die Brennstoffpreise sind, mit saisonalen Schwankungen, niedrig.

Bei Strom gibt es hingegen mehrere Optionen. Besonders oft wird gefordert, die Stromsteuer für alle Verbrauchergruppen im Einklang mit dem europäischen Recht zu minimieren. Weitere Ansatzpunkte sind eine Absenkung der Umsatzsteuer, eine andere Finanzierung diverser Umlagen sowie eine Entlastung bei den Netznutzungsentgelten. Für Wärmepumpenstrom gibt es bereits zwei Reglungen: Die verpflichtende Netzentgeltreduzierung für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) nach §14a EnWG und den zugehören BNetzA-Festlegungen sowie das noch nicht genehmigte §22-EnFG-Umlagenprivileg. Über das von der CDU in ihrem am 3. Februar 2025 verabschiedete „Sofortprogramm für Wohlstand und Sicherheit“ liegt nach der Bundestagswahl eine Strompreissenkung um insgesamt 5 Ct/kWh auf dem Tisch. Eine alleinige und sehr schnell realisierbare Minimierung der Stromsteuer würde mit 2,32 Ct/kWh bei Standardlastprofilkunden ungefähr die Hälfte davon ausmachen.

Entlastungen beim Strompreis decken sich mit einer lange bestehenden energiepolitischen Forderung der Wärmepumpenbranche. Mit der vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage ab 2023 und der verbindlichen SteuVE-Netzentgeltreduzierung (Modul 1 und Modul 2) ab 2024 gab es hier auch schon deutlich Bewegung. Durch Gegenbewegungen beim Netzentgelt, bei Umlagen und hohe Beschaffungspreise aufgrund hoher Gaspreise sind sie jedoch weitgehend unsichtbar geblieben, zudem werden Tarife mit Modul-1- und Modul-2-Nachlass kaum kommuniziert, ihre den Strompreis senkende Wirkung ist bisher für Endverbraucher weitgehend unsichtbar. Sie sehen überwiegend den für einen Umstieg unattraktiven Strompreis für Haushaltskunden, siehe auch: Wärmepumpenstrom-/Gaspreis-Barometer.

In der Branche ist auch oft zu hören, dass die Politik lieber den Fokus auf niedrige Strompreise bzw. ein kleines Strom-/Gaspreis-Verhältnis als auf die Heizungsförderung legen sollte, weil Förderzuschüsse indirekt die Investitionskosten erhöhen würden. Dieser Aspekt soll an dieser Stelle nicht näher betrachtet werden. Es soll aber überschlagen werden, in welchem Umfang der Strompreis sinken müsste, um den gleiche Anreiz wie die aktuelle Heizungsförderung zu erzielen.

Grafik: Mit der Heizungsförderung äquivalente Strompreissenkung für verschiedene Konstellationen.

JV

Grafik: Mit der Heizungsförderung äquivalente Strompreissenkung für verschiedene Konstellationen.

Die Antwort findet sich in der Grafik. Sie gliedert sich in drei Farbschichten mit unterschiedlichen Einbaukosten für eine Wärmepumpe, jeweils mit Jahresarbeitszahlen (JAZ) von 3,0 bis 4,8. Die senkrechte Gliederung erfolgt für einen Nutzwärmebedarf von 12 000 kWh/a sowie 18 000 kWh/a. Sie repräsentieren eine typische Spannbreite von Einfamilienhäusern mit unterschiedlichem Dämmstandard sowie anstehender zweiter oder erster Heizungsmodernisierung. Für jeden Nutzwärmebedarf gibt es eine eigene Spalte mit einem Zuschuss von 30, 50 und 70 % als Ausschnitt der Möglichkeiten aus der BEG EM (30, 35, 50, 55, 60, 65 und 70 %).

Als Ergebnis ist jeweils angegeben, um welchen Betrag der Förderzuschuss den Strompreis über einen Zeitraum von 18 Jahren äquivalent senkt. Exemplarisch für einen typischen Fall soll hier die Zelle D8 betrachtet werden. Aus dem Nutwärmebedarf von 18 000 kWh/a und der JAZ von 3,0 ergibt sich ein Strombedarf von 6000 kWh/a und innerhalb von 18 Jahren von 108 000 kWh. Der Förderzuschuss beträgt 15 000 Euro (50 % von 30 000 Euro). Die äquivalente Strompreissenkung beträgt:
15 000 Euro / 108 000 kWh = 13,89 Ct/kW

Der Tabellenwert D8 liegt deutlich über 5 Ct/kWh. Ausgehend von der Zelle D8 steigt die äquivalente Strompreissenkung bei einer besseren JAZ (Vergleich D8 mit E8 bis G8), sinkt bei geringeren Einbaukosten (Vergleich D8 mit H8 und L8) und steigt bei einem geringeren Nutzwärmebedarf (Vergleich D8 mit D4).

Nur in den Zelle L6 findet sich mit 6,7 Ct/kWh ein Wert, der in der Größenordnung der angekündigten Strompreissenkung liegt.

Anmerkung: Eine Strompreissenkung um 5 Ct/kWh leistet trotzdem einen hohen Beitrag zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. So sinken in den Zellen D8, H8 und L8 die Stromkosten um 300 Euro/a (JAZ = 3,0) und in den Zellen G8, K8 und O8 um 188 Euro/a (JAZ = 4,8). Der Vorteil einer Strompreissenkung bei einer höheren JAZ fällt geringer aus – obwohl hier tendenziell ein höherer Investitionsbedarf unterstellt werden kann. Die Wirkung verkleinert sich auch mit dem Nutzwärmebedarf – auch in diese Richtung verringert sich die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe und es wäre eigentlich ein höherer Entlastungsbetrag notwendig.

Bewertung

Die Absenkung der Strompreise bzw. sogar ihre Stabilisierung auf einem geringeren Niveau wäre auch für den Wärmepumpenhochlauf ein sehr wichtiges Signal. Sie können jedoch die Heizungsförderung vorerst nicht ohne weitere Maßnahmen vollständig ersetzen. Allein die Höhe der Tabellenwerte verdeutlicht, dass neben einer Absenkung der Strompreise auch die Einbaukosten für eine geringere Heizungsförderung sinken müssen.

Die Berechnung der Tabellenwerte ist nur überschlägig – weil der Zeitpunkt der Entlastung und damit ihr realer Wert unterschiedlich sind. Bei einer Barwertbetrachtung mit Abzinsung auf heute würde sich für die Zelle D8 der Zähler (15 000 Euro) nicht verändern, der Nenner würde jedoch kleiner werden. Die Tabellenwerte würden sich bei einer Barwertbetrachtung erhöhen.

Die Tabellenwerte würden sich ebenfalls (oder zusätzlich) erhöhen, wenn man eine typische Entwicklung eines sinkenden Nutzwärmebedarfs durch kleinere energetische Sanierungen berücksichtigt. Auch die Nutzung von Eigenstrom würde die Tabellenwerte erhöhen.

Auch die Spannbreite der (rechnerischen) äquivalenten Strompreissenkung von 6,7 Ct/kW bis zu 46,7 Ct/kWh legt nahe, dass eine Strompreissenkung nicht universell wirken kann.

Was man aus der Grafik nicht ablesen kann / darf: Dass sich eine Wärmepumpe erst rechnen würde, wenn der Strompreis um die Tabellenwerte sinkt. Die Berechnung und die Tabellenwerte haben keinerlei Rückkopplung zu den Preisen für Heizöl und Erdgas und den bei ihnen wohl deutlich steigenden CO2-Preisen. Was man aber für eine anschließende Einzelfallbetrachtung mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen darf: Der Umstieg mit der aktuell noch zu beantragende Heizungsförderung wird sich bei einer zusätzlich umgesetzten Absenkung der Strompreise noch schneller als bisher amortisieren. ■
Quellen: BNetzA-Festlegungen; eigene Berechnungen / jv

Gute Ideen für den Wärmepumpenhochlauf

Im Kontext:
Wie teuer Gas, Heizöl und Wärmepumpenstrom wirklich sind
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Warten kostet: Wie teuer Zögern bei der Heizungswende ist
Auch mit Klimageld: Ohne Umstieg sind die CO2-Kosten hoch
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