Mit noch funktionierender Heizung kann man den Zeitpunkt ihrer Erneuerung steuern. Doch das Abwarten auf günstigere Investitionskosten kann teurer sein.
„Jetzt ist ein besonders günstiger Zeitpunkt zu handeln: Die Förderkonditionen sind attraktiv, der Fördertopf noch voll, die Lieferzeiten sind kurz, die Auftragsbücher der Heizungsfachbetriebe ermöglichen eine zeitnahe Umsetzung.“ So oder so ähnlich wird gerade für die Heizungswende mit einer Wärmepumpe geworben. Es ließen sich noch einige weitere Argumente ergänzen. Hier soll aber ein Hinweis ergänzt werden, der weithin nicht thematisiert wird: Die Fördersystematik dämpft sinkende Systemkosten.
Kosten richtig einordnen
Warum muss überhaupt für die Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe geworben werden? Ein wesentlicher Grund ist, dass viel negative Stimmung mit hohen Preisen für Wärmepumpenanlagen und hohen Zusatzkosten für angeblichen dafür notwenige Dämmmaßnahmen gemacht wurde. Richtig ist, dass zuerst Ende 2021 überstrapazierte Lieferketten und Lieferengpässe und dann ab 2022 hohe Energieprise und eine hohe Inflation die Preise getrieben haben – auch für Öl- und Gas-Heizungen. Zudem ist jede Heizungsmodernisierung ein Einzelfall. Berichtet wird aber zumeist nur über Projekte mit hohen Gesamtkosten und dann fast immer, ohne die Investitionskosten für die Wärmepumpenanlage zu separieren.
Wer sich genauer erkundigt, wird jedoch feststellen, dass die Gesamtsystempreise im Bereich Einfamilienhaus und einem normalen Schwierigkeitsgrad bei der Umsetzung wieder unter 30 000 Euro liegen. Bei überregionalen Anbietern liegen die Einstiegspreise sogar deutlich darunter. Muss auch die Elektroverteilung erneuert werden oder die alte Heizung teuer entsorgt werden, sind dies zumeist oder anteilig vorgezogene Maßnahmen, die ohnehin später erforderlich gewesen wären.
Fördersystematik dämpft sinkende Systemkosten
Bei der KfW-Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Für Einfamilienhäuser beträgt sie 30 000 Euro.
Was oft nicht bedacht wird: Liegt der Gesamtsystempreis unter 30 000 Euro, werden sinkende Preise mit dem individuellen Fördersatz gedämpft. Liegt beispielsweise der individuelle Zuschusssatz für 30 % Grundförderung und 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus bei 50 %, ergibt sich bei 30 000 Euro förderfähigen Ausgaben ein Eigenanteil von 15 000 Euro. Verringert sich künftig der Gesamtsystempreis um 1500 Euro (5 %) auf 28 500 Euro, beträgt der Eigenanteil bei 50 % Förderquote 14 250 Euro. Der individuelle Vorteil durch das Abwarten würde dann nur 750 Euro und nicht 1500 Euro betragen.
Höhere Betriebskosten in der Wartezeit
Gleichzeitig wird in der Wartezeit der Betriebskostenvorteil durch die neue Wärmepumpe nicht wirksam. Verschiebt man das Projekt um ein Jahr oder eine Heizsaison, ergibt sich beispielsweise für eine über 20 Jahre alte Gas-Heizung (Voraussetzung für den Anspruch auf den Klima-Geschwindigkeits-Bonus) folgende Rechnung:
Bei einem für ein Einfamilienhaus typischen Nutzwärmebedarf von 18 600 kWh/a und einem Jahresnutzungsgrad von 0,85 ergibt sich ein Gasbedarf von 21 880 kWh/a. Bei einem Gaspreis von 9 Ct/kWh ergeben sich Heizenergiekosten von 1969 Euro für Gas, 126 Euro für Hilfsenergie (Strom, 450 kWh/a) und 60 Euro für den Schornsteinfeger. Zusammen sind das: 2155 Euro/a.
Beim Umstieg auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe ergibt sich bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 (inkl. Hilfsenergie) ein Strombedarf von 6200 kWh/a. Mit einem Wärmepumpen-Stromtarif (separater Stromzähler, Modul 2) von 21 Ct/kWh ergeben sich Stromkosten von 1302 Euro/a. Bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe kostet eine „Allgefahrenversicherung“ etwa 100 Euro/a. Zusammen sind das: 1402 Euro/a.
Die auch im Ablesebeispiel in Grafik 1 visualisierte Betriebskostendifferenz beträgt somit (2155 – 1402) Euro = 753 Euro/a. Der durch das Abwarten erhoffte Preisnachlass von 1500 Euro – der sich bei 50 % Förderquote nur mit 750 Euro auswirkt – würde also durch die höheren Betriebskosten der Gas-Heizung verloren gehen. Für das Beispiel wurde angenommen, dass für die Gas-Heizung und die Wärmepumpe Wartungskosten in gleicher Höhe anfallen.
Sinkende Gesamtsystemkosten oberhalb der Begrenzung der förderfähigen Ausgaben erreichen den Investor im vollen Umfang. Unterhalb der Begrenzung wird vom Nachlass nur ein Anteil von 100 % minus der Förderquote wirksam:
● Förderquote 30 %: nur 70 % vom Nachlass kommen an
● Förderquote 35 %: nur 65 % vom Nachlass kommen an
● Förderquote 50 %: nur 50 % vom Nachlass kommen an
● Förderquote 55 %: nur 45 % vom Nachlass kommen an
● Förderquote 60 %: nur 40 % vom Nachlass kommen an
● Förderquote 65 %: nur 35 % vom Nachlass kommen an
● Förderquote 70 %: nur 30 % vom Nachlass kommen an
Nimmt man den höchstmöglichen Fördersatz von 70 % an, kommen nur 30 % eines Preisnachlasses (unterhalb von 30 000 Euro förderfähigen Ausgaben) beim Investor an. Der Preisnachlass müsste dann für jedes Jahr Wartezeit 2500 Euro (8,3 %) betragen, um mit der Betriebskostenersparnis von 750 Euro/a gleichziehen zu können.
Ausblick
Das Beispiel zeigt, dass sich zu langes Warten auf sinkende Systemkosten nicht lohnen kann, weil in der Wartezeit der sich voraussichtlich steigende Betriebskostenvorteil verloren geht. Wann im Einzelfall (Schwierigkeitsgrad, Nutzenergiebedarf, Förderquote, Gas- und Strom-Netzentgelt) der optimale Zeitpunkt ist, bleibt die Schlüsselfrage. Bei einem heute seriös kalkulierten Angebot eines mit der Installation von Wärmepumpen erfahrenen Handwerksbetriebs ist nicht zu erwarten, dass es künftig deutlich günstiger wird. Denn noch zu erwartende Lern-, Skalierungs- und Vorfertigungseffekte benötigen Zeit, in der auch steigende Löhne und die Inflation wirken.
Wichtig: Da der Betriebskostenvorteil in jedem Jahr wirkt, müsste auch der Nachlass in jedem Jahr zusätzlich erfolgen. Ein mehrfacher Nachlass um jeweils 1500 Euro ist bei einem Preisniveau von 30 000 Euro jedoch vollkommen unrealistisch.
Ein Abwarten-Ausnahmefall bei einer vorhandenen Gas-Heizung ist ihr Alter, denn den Klimageschwindigkeits-Bonus können selbstnutzende Eigentümer erst beantragen, wenn die Inbetriebnahme der Gas-Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Grafik 1 wurde mit tendenziell konservativen Annahmen erstellt: Eine Gas-Niedertemperaturheizung wird den verwendeten Jahresnutzungsgrad von 0,85 nur mit einer guten Einstellung und Hydraulischem Abgleich erreichen und die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe von 3,0 ist gut zu erreichen. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,3 würde die Differenz von 753 Euro/a auf 870 Euro/a steigen. ■
Quelle: BEG EM, eigene Berechnungen/ jv
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