Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung hat sich leicht erhöht. Bis Ende August 2024 gab es 104 231 Zusagen. Bei 81 293 Zusagen ist eine Wärmepumpe geplant.
Die Nachfrage nach der KfW-Heizungsförderung steigt. Gegenüber dem Vormonat gab es ein Plus von rund 6 % (revidiert). Prozentual ist das an sich ein exzellenter Wert und würde bei einer kontinuierlichen Fortsetzung ein Wachstum von gut 100 % gegenüber dem Vorjahresmonat bedeuten. Allerdings ist die Basis mit knapp 20 000 neuen Zusagen pro Monat noch kleiner als von der Politik und der Branche erhofft. Zwar sind die Zusagen – sie erfolgen praktisch unmittelbar nach einem vollständigen Antrag – bisher in jedem Monat gestiegen, bei Biomasse-Heizungen und Solarthermie sind sie aber seit Juli 2024 im Vergleich zu den Vormonaten jeweils gesunken, bei Wärmepumpen ist der Zuwachs prozentual auf +4,4 % (revidiert) und absolut + 635 Zusagen (revidiert) abgeflacht.
Zudem ist ein weiterer Effekt zu berücksichtigen: Im September 2024 gab es zwar 19 652 neue Zusagen, der Bestand an Zusagen ist aber nur um 19 098 gestiegen, da die Zahlen der Vormonate ohne Angaben von Gründen in der Statistik revidiert werden. 414 Zusagen für Wärmepumpen sind mit der Statistikaktualisierung bis Ende September 2024 in den Zahlen der Monate Februar bis August 2024 „entfallen“, hauptsächlich in den Monaten August und Juli. Durch die Zahlenkorrektur ergibt sich für den letzten Monat in der Statistik (bisher) immer ein etwas überhöhtes Wachstum.
Seit Ende August 2024 steht die Heizungsförderung allen vorgesehenen Antragstellergruppen zur Verfügung, sodass aus der gestuften Freischaltung keine größeren Effekte mehr zu erwarten sind.
Zwischenbilanz bis Ende September 2024
In der am 14. Oktober 2024 aktualisierten Statistik zur BEG-EM-Heizungsförderung mit der Anzahl an Zusagen nach Wärmeerzeugern, Boni und Bundesländern bis zum 30. September 2024 gab es an den Monatsdaten bis einschließlich August 2024 die schon oben erwähnten Korrekturen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass bei der „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ (104 231) bei Wohneigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern lediglich die Basisanträge exklusive Zusatzanträgen berücksichtigt sind („Anzahl Zusagen mit Zusatzanträgen“: 122 270).
Zudem erfolgt die Zusage für einen einzelnen Wärmeerzeuger oder für mehrere Wärmeerzeuger gleichzeitig. Die Anzahl der Wärmeerzeuger kann dadurch die Anzahl der Zusagen übersteigen. Die „Anzahl der Zusagen ohne Zusatzanträge“ dürfte die dichteste Annäherung an die Anzahl der involvierten Heizungsanlagen sein. Für den Zeitraum 27.02. bis 30.09.2024 liegen folgende Zahlen vor:
● 104 231 (davon im September: 19 652) Zusagen, ohne Zusatzanträge
● 81 293 (davon im September: 15 055) Zusagen für Wärmepumpen (WP)
● 56 310 (davon im September: 10 717) Zusagen mit Effizienzbonus (nur WP)
● 16 572 (davon im September: 2652) Zusagen für Biomasse-Heizungen
● 11 180 (davon im September: 1861) Zusagen mit Emissionsminderungszuschlag (nur Biomasse)
● 4841 (davon im September: 704) Zusagen für Solarthermie
● 4769 (davon im September: 1151) Zusagen für Wärmenetzanschlüsse
● 70 362 (davon im September: 11 238) Klimageschwindigkeits-Bonus-Zusagen
Für die Zusagen ergibt sich folgende Wärmeerzeugerstruktur:
● 75,1 % der Zusagen entfallen auf Wärmepumpen (September: 76,3 %)
● 15,3 % der Zusagen entfallen auf Biomasse-Heizungen (September: 13,4 %)
● 4,5 % der Zusagen entfallen auf Solarthermie-Anlagen (September: 3,6 %)
● 4,4 % der Zusagen entfallen auf Wärmenetz-Anschlüsse (September: 5,8 %)
Die Statistik erfasst bis Ende August 2024 zudem 26 Zusagen für Brennstoffzellenheizungen, 271 Zusagen für wasserstofffähige Gas-Heizungen, 268 Zusagen für Anschüsse an ein Gebäudenetz und 253 Zusagen für innovative Heizungstechnik.
Von den 81 293 Zusagen für Wärmepumpen wurden 78 350 Zusagen als Singlemaßnahme beantragt, nur 2943 Zusagen wurden als Kombimaßnahme beantragt. Zudem ist aus der Detaillierung der zugesagten Wärmepumpenarten und den Zusagen für den Effizienzbonus bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ein sehr hoher Anteil mit natürlichen Kältemitteln zu erkennen.
Die Zuordnung der Zusagen zu den Bundesländern zeigt das zu erwartende Bild, dass in den Stadtstaaten der Anteil an den Zusagen deutlich hinter dem Bevölkerungsanteil liegt. Es gibt jedoch auch in den anderen Bundesländern eine deutliche Streuung.
Auszahlung ab Oktober 2024
Nach einer Zusage haben die Kunden 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Wichtig ist jedoch die Einhaltung von Abschnitt 9.5.1 Zuschussförderung der BEG-EM-Förderrichtlinie:
„Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises. Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist gem. den geltenden ANBest-P [Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung] innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks (Abschluss des Vorhabens), spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligung (Zuwendungsbescheid beziehungsweise Zusage) mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen beim Durchführer einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses.“
Die Ende Februar 2024 gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig ab dem 30. September 2024 digital Nachweise einreichen und nach deren erfolgreicher Prüfung die Auszahlung ab Oktober 2024 erhalten. Für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen bietet die KfW über den Zuschuss hinaus zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Für die zweite Antragstellergruppe soll die Identifizierung und Nachweiseinreichung planmäßig ab November 2024 und für die dritte Gruppe ab Februar 2025 möglich sein.
Weitere Infos zur Heizungsförderung: www.kfw.de/nachhaltige-heizung
Schon jetzt können alle Antragstellergruppen förderfähige Vorhaben des Heizungstausches beginnen. Bei Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 gestartet, lässt sich die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Seit dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten zu stellen. Verbindlich reserviert sind die Zuschüsse allerdings erst nach einer Zusage durch die KfW. ■
Quelle: BMWK / jv
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