Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Heizungswende

Der EE-Integra­tions­zu­schlag ist das rich­ti­ge Sig­nal

„Es klingt zu­nächst pa­ra­dox: 2025 wird sich der Strom­preis­be­stand­teil §19 StromNEV-Um­la­ge wohl mehr als ver­dop­peln. Das ver­teu­ert auch den Strom für vie­le Wär­me­pum­pen – dürf­te sich aber trotz­dem po­si­tiv auf den Wär­me­pum­pen­hoch­lauf aus­wir­ken.“

GV

Das war überfällig: Am 30. August 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Festlegung zur Verteilung der Mehrkosten veröffentlicht, die in Verteilnetzen mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung entstehen. Sie wirkt sich ab 2025 aus, auch auf die Stromkosten von Wärmepumpen.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, und Investitionen in die Netze kommen allen zugute. Wir schaffen nun faire Netzentgelte für die Menschen und Unternehmen, die in Regionen mit einem starken Ausbau der Erneuerbaren leben und wirtschaften.“

Die BNetzA-Festlegung gibt einen Rahmen vor, mit dem Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung identifiziert werden, um alle Stromverbraucher fairer an diesen Mehrkosten zu beteiligen. Schon im Dezember 2023 hatte die BNetzA dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt, im Mai 2024 den Entwurf zur Festlegung konsultiert und anschließend das Modell zur Festlegung auf Basis der Konsultationsergebnisse weiterentwickelt.

Wälzung über die § 19 StromNEV-Umlage

Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind ab Mitte Oktober 2024 möglich. Die Bundesnetzagentur wird diese Zahlen veröffentlichen. Die Entlastungsbeträge werden über einen Aufschlag für besondere Netznutzung auf den Strompreis bei allen Stromverbrauchern refinanziert. Dafür wird der Mechanismus nach § 19 StromNEV genutzt. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern.

Die bisherige § 19 StromNEV-Umlage ist Bestandteil des Strompreises (2024: 0,403 Ct/kWh, netto). Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Den „EE-Integrationszuschlag“ auf die § 19 StromNEV-Umlage müssen auch die entlasteten Stromkunden mittragen. Wie hoch er ausfällt, ist noch offen. Erst am 25. Oktober 2024 teilen die Übertragungsnetzbetreiber mit, wie hoch die § 19 StromNEV-Umlage im Jahr 2025 ist.

Geringe Mehrkosten, aber regional hohe Entlastungen

Eine beispielhafte Modellrechnung der Bundesnetzagentur legt eine Größenordnung zwischen 0,6 und 0,8 Ct/kWh (netto) nahe. Dieser Betrag nivelliert die über einen langen Zeitraum aufgelaufene unterschiedliche Belastung. Die Erhöhung in der Zukunft dürfte somit wesentlich geringer sein. Die Entlastung der Netzentgelte lag in der BNetzA-Modellrechnung mit älteren Daten im Bereich 0 bis 4,60 Ct/kWh (netto).

Die Auswirkungen auf Wärmepumpen-Stromtarife sind höchst unterschiedlich: Wenn Mehrkosten auftreten, liegen sie in einem typischen Bereich (6200 kWh/a im Einfamilienhaus) unter 60 Euro/a. In Verteilnetzgebieten mit besonders viel erneuerbarer Stromerzeugung kann die Kostenentlastung hingegen bei 250 Euro/a liegen. Welche Be- und Entlastungen auftreten, wurde für über das Modul 2 (mit 6200 kWh/a) und über das Modul 1 (mit 3100 und 6200 kWh/a) an das Stromnetz angeschlossene Wärmepumpen hier ermittelt:  WP-Strompreise aufgrund der fairen Verteilung von Netzkosten

Im Ergebnis deutet sich an, dass für den Wärmepumpenhochlauf die Chancen überwiegen: Die Mehrkosten sind in Verteilnetzen mit eher niedrigem Netzentgelt und damit günstigen Stromtarifen überschaubar, aber in Gebieten mit bisher besonders hohen Strompreisen verbessern sich die Randbedingungen für den Wärmepumpenhochlauf ab 2025 schlagartig deutlich.

Jochen Vorländer
Chefredakteur TGA+E Fachplaner
vorlaender@tga-fachplaner.de

Alle TGAkommentare finden Sie im TGAdossier TGA-Leitartikel

Im Kontext:
Wie sich die Kostentreiber bei Gas und WP-Strom auswirken
KANU 2.0: BNetzA flexibilisiert Abschreibungen im Erdgasnetz
Heizenergiekosten: Wärmepumpenstrom-/Gaspreis-Barometer
Heizungsmodernisierung: Warum Abwarten keine gute Idee ist
Wärmepumpe-Photovoltaik-Kombination: Lohnt sich das?