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Drei Ankündigungen aus den Verhandlungen der sich abzeichnenden Kleinen Koalition (KleiKo) aus CDU, CSU und SPD würden auch den Preis für Wärmepumpenstrom beeinflussen und eine klare Botschaft aussenden.
Im Endspurt vor der Bundestagswahl hatte die CDU bei einem Regierungsauftrag ein Sofortprogramm angekündigt. Punkt 1 darin: „Wir senken die Stromsteuer und die Netzentgelte – für eine Entlastung von mindestens 5 Cent pro kWh. Der Strom muss für alle günstiger werden.“
Inzwischen ist die erste Etappe der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD erreicht: Die 16 Arbeitsgruppen haben ihre Ergebnisse an die Chef-Unterhändler für eine Kleine Koalition (KleiKo) übergeben. Diese müssen nun insbesondere die vorgelegten Vorschläge auch vor dem Hintergrund der verfügbaren Finanzmittel bewerten – jedoch auch für zahlreiche Punkte, die noch mit „blauer“ und „roter“ Schrift unterschiedliche Positionen enthalten – eine gemeinsame Kompromisslinie finden. Das gilt auch für Themen, bei denen die Ergebnisse der Arbeitsgruppen nicht einheitlich sind.
Die Arbeitsgruppe 15 hat sich zum Thema Energiepreise unter anderem auf folgendes geeinigt: „Wir wollen Unternehmen und Verbraucher in Deutschland dauerhaft um mindestens 5 Cent pro kWh mit einem Maßnahmenpaket entlasten. Dafür werden wir als Sofortmaßnahme die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und Umlagen und Netzentgelte reduzieren. Um Planungssicherheit zu schaffen, ist unser Ziel, die Netzentgelte dauerhaft zu deckeln.“
Die einfach zu realisierende Minimierung der Stromsteuer würde sich für Haushaltstrom und die Netzentnahme von Heizungs-Wärmepumpen mit 2,32 Ct/kWh (brutto) auswirken.
Im Paper der AG 15 gibt es auch Vorschläge, die sich auf den Gaspreis auswirken würden, allerdings nur unspezifisch bzw. hätte eine Umsetzung der vorgeschlagenen Abschaffung der Gasspeicherumlage für die nachfolgenden Betrachtungen keine relevante Auswirkung.
Projizierte Endverbrauchspreise für Energie
Parallel zu den Koalitionsverhandlungen hat das Umweltbundesamt Mitte März 2025 die Publikation „Endverbrauchspreise der Energieträger für die Treibhausgas-Projektionen 2025. Methodik und Daten“ (zum PDF-Download) veröffentlicht. Ausgangspunkt sind die in den Rahmendaten definierten Brennstoff- und CO2-Bepreisungspfade. Über Annahmen zu den jeweiligen weiteren Preisbestandteilen werden die entsprechenden Endverbrauchspreise ermittelt und dargestellt. Die Endverbrauchspreise sind auf den Preisstand 2023 normiert und für das Jahr 2023 und von 2025 bis 2050 im Abstand von 5 Jahren dokumentiert. Ausgewiesen werden unter anderem der Strompreis für Haushaltskunden, ein Preis für Wärmepumpenstrom (WP-Strom) und der Gaspreis für Haushalte. Die Preise sind jeweils Mittelwerte ohne regionale Ausprägungen. Sie sind transparent aufgeschlüsselt nach ihren aktuellen Preisbestandteilen.
Kombination von Projektion und Ankündigungen
Die Daten der UBA-Publikation berücksichtigen nicht die im Rahmen der Koalitionsverhandlungen diskutierten energiepolitischen Maßnahmen. Sollten diese „die Spielregeln“ ändern, wäre es erforderlich, die Daten aufgrund zahlreicher Wechselwirkungen zu korrigieren. Dies kann hier nicht geleistet werden. Möglich ist aber, die Endverbrauchspreise rechnerisch anzupassen.
Um einen die politischen Ankündigungen abbildenden WP-Strompreis zu ermittelt, wird zunächst der Preis für Haushaltsstrom neu berechnet:
● Basis ist der Haushalts-Strompreis aus der UBA-Publikation.
● Für ihn wird ab 2025 die Stromsteuer von 2,05 auf 0,1 Ct/kWh (jeweils netto) gesenkt. Die dann noch an 5 Ct/kWh (brutto) fehlende Strompreissenkung wird durch ein reduziertes Netzentgelt vorgenommen. Die Realisierung der Strompreissenkung über das Netzentgelt ist für WP-Strom aufgrund der bestehenden Regularien der ungünstigste Fall.
● Ab 2026 gibt es dann zwei Varianten. Variante 1: Die Absenkung der Netzentgelte wird als dauerhafter Eingriff mit konstantem Wert bezogen auf das Jahr 2025 betrachtet. Variante 2: Das reduzierte Netzentgelt im Jahr 2025 wird ab 2026 fixiert (gedeckelt, durch den Bezug auf das Jahr 2023 sinkt es dann real bis 2050).
Der Haushalts-Strompreis wird dann rechnerisch in einen Wärmepumpen-Strompreis überführt1):
● Das verringerte Netzentgelt wird entsprechend der BNetzA-Festlegungen für Modul 2 um 60 % reduziert. Auf das Herausrechnen eines nicht bekannten Grundpreises wurde verzichtet.
● Zudem wird die Konzessionsabgabe auf den für Sondervertragskunden üblichen Wert von 0,11 Ct/kWh gesenkt.
Die Grafik überträgt die originalen Endverbrauchspreise aus den Projektionsdaten mit typischen Jahresnutzungsgraden (JNG) für eine Gas-Heizung sowie die originalen und die aus den politischen Ankündigungen abgeleiteten WP-Strompreise mit typischen Jahresarbeitszahlen (JAZ) auf einen nur den Einkauf der Hauptenergie berücksichtigenden Wärmebereitstellungspreis.

JV
In der oberen Diagrammhälfte: Die hellorangefarbene Kurve mit einem nur theoretisch erreichbaren Jahresnutzungsgrad von 1,0 (bezogen auf den Brennwert Hs) entspricht den vom Heiz- auf Brennwert umgerechneten Originaldaten. Der Preisanstieg resultiert insbesondere aus dem steigenden CO2-Preis und dem steigenden Netzentgelt. Darüber liegen zwei Kurven mit in der Praxis erreichbaren Jahresnutzungsgraden von 0,93 und 0,88.
In der unteren Diagrammhälfte: Die hellblaue Kurve ergibt sich aus den Originaldaten für den Wärmepumpenstrom und einer angenommenen Jahresarbeitszahl von 3,2. Zu erkennen ist ein sehr stabiler Preis für die bereitgestellte Wärme. Und er ist wesentlich niedriger bei der Gas-Heizung. Darunter liegt die dunkelblaue Kurve auf dem Niveau einer dauerhaften Strompreissenkung um 5 Ct/kWh bezogen auf das Jahr 2025. Der Preis für die bereitgestellte Wärme verringert sich dadurch deutlich. Die drei grünen Kurven mit drei unterschiedlichen Jahresarbeitszahlen berücksichtigen die AG-15-Empfehlung im vollen Umfang und frieren das Netzentgelt nach der Absenkung im Jahr 2025 dauerhaft und ohne Inflationsausgleich ein. Real sinkt es dadurch in der Folgejahren.
Wichtig: Die Energie und Wärmepreise beziehen sich wie für die Treibhausgas-Projektionen auf das Jahr 2023. Zu diesem Zeitpunkt galt noch die Gaspreisbremse mit einem Referenzpreis von 12 Ct/kWh. Dieser wird ab 2036 überschritten. Auf der Rechnung steht dann allerdings ein deutlich höherer Preis. Durch den Nutzungsgrad der Gas-Heizung liegt der Wärmepreis noch darüber.
Die Energiekosten für die Wärmebereitstellung mit einer Wärmepumpe sind bereits auf Basis der originalen WP-Strompreise für die Treibhausgas-Projektionen deutlich geringer als bei der Gas-Heizung und bezogen auf das Jahr 2023 sind sie (real) sehr stabil. Werden zusätzlich die Strompreise wie angekündigt dauerhaft gesenkt, ergeben sich sogar bezogen auf das Jahr 2023 sinkende Heizenergiekosten auf ohnehin schon niedrigem Niveau.
Eine dauerhafte echte Deckelung des Netzentgelts ohne Inflationsausgleich wäre eine besondere Botschaft – sie ist aus heutiger Sicht allerdings kaum finanzierbar. Insofern dürfte die Realisierung der tatsächlichen Strompreissenkung eher in der Nähe der dunkelblauen Kurve liegen. Mit einer JAZ über 3,2 auch leicht darunter. ■
Quellen: Umweltbundesamt, Treibhausgas-Projektionen für Deutschland; BNetzA-Festlegungen zu §14a EnWG; AG 15 – Klima und Energie, Finale Version Stand: 24.3.2025 17:00 Uhr; eigene Berechnungen / jv
1) Hinweis: Durch den Eingriff in die Kostenstruktur wurde statt eines prozentualen Abschlags die Modul-2-Regelung nach §14a EnWG angewendet und eine Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden berücksichtigt. Damit ergibt sich ein etwas höherer WP-Strompreis gegenüber der WP-Strompreis-Ermittlung für die Projektionen. Hintergrund: Der größte Hebel der Modul-2-Regelung ist ein reduzierter Netzentgeltarbeitspreis, wodurch die Wirkung der KleiKo-Ankündigung beim Wärmepumpen-Strompreis etwas gedämpft wird.
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