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Marktdaten

2025-Q1: Wärmepumpen-Absatz ist um 35 % gestiegen

Bundesverband Wärmepumpe

Die bereits Ende 2024 stark gestiegene Nachfrage bei der Heizungs­förderung wird im 1. Quartal 2025 mit einem Plus von 35 % beim Wärme­pumpen-Absatz begleitet.

Für Januar bis Ende März 2025 hat der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) einen herstellerseitigen Absatz von 62 000 Geräten gemeldet. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Plus von rund 35 %. Für das Vorquartal hatte der BWP einen Absatz von 53 000 Heizungs-Wärmepumpen gemeldet.

Die Geräteauslieferung im 1. Quartal 2025 verteilt sich auf 58 500 Luft/Wasser-Wärmepumpen (+39 %; davon 51 000 Monoblock-Geräte +51 %) und 3500 Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen (− 5%). Außenluftgeräte hatten einen Anteil von 94 %. Zusätzlich wurden 9000 Trinkwasser-Wärmepumpen abgesetzt, ein Plus von 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Luft/Luft-Wärmepumpen werden von der BWP/BDH-Absatzstatistik im Gegensatz zur BEG-EM-Förderstatistik nicht erfasst.

„Die Verbraucher wollen raus aus fossilen Heiztechniken und profitieren dabei von einer hohen Qualität sowohl bei der Installation durch das Fachhandwerk als auch bei den Wärmepumpen. Beides wird durch die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) exzellent gefördert.

Allerdings muss sich die neue Koalition darüber bewusst sein, dass der Markt sehr sensibel auf abrupte Veränderungen reagiert. Deshalb muss es das Ziel der neuen Bundesregierung sein, die aktuelle Tendenz steigender Installationszahlen bei hoher Kundenzufriedenheit durch verlässliche Rahmenbedingungen zu unterstützen. Der Koalitionsvertrag enthält dazu einige positive Ankündigungen, aber auch einzelne noch offene Fragen.“

„Die Politik steht auch beim Einbau neuer Heizungen weiterhin in der Pflicht, Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein.“ Dr. Martin Sabel

BWP

Strompreise

Die Absenkung der Stromsteuer und eine zusätzliche Minderung der Netzentgelte sollen laut Koalitionsvertrag zu Entlastungen von insgesamt 5 Ct/kWh führen. Damit setze die Regierung ein wichtiges Zeichen für die Elektrifizierung. Sabel: „Angesichts der großen Abhängigkeiten von Energieimporten aus autoritär regierten Weltregionen geht es dabei nicht nur um Klimaschutz, sondern auch um die Versorgungssicherheit in Deutschland.“

Bundesverband Wärmepumpe

Heizungsförderung

Dass die neue Koalition die Erfolgsgeschichte der BEG-Heizungsförderung verlässlich weiterführen will, sei sehr zu begrüßen. Sabel erläutert: „Investitionen in die Wärmwende werden über Monate, wenn nicht sogar Jahre vorbereitet. Darum benötigen alle Beteiligten vom Hausbesitzer über den Handwerker bis zur Heizungsindustrie planbare Rahmenbedingungen.“

In dieser Hinsicht seien die Formulierungen im Koalitionsvertrag zum Gebäudeenergiegesetz allerdings nicht zielführend: „Einerseits wird die Abschaffung des ‚Heizungsgesetzes‘ in Aussicht gestellt – eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Andererseits wird eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Angesichts der Europäischen Gebäuderichtlinie und der klimapolitischen Ziele ist völlig klar, dass das GEG auch weiterhin Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen stellen wird. Die Branche erwartet, dass diese Vorgaben noch im Laufe dieses Jahres feststehen. Eine sich über Jahre hinziehende Überarbeitung ist zu vermeiden. Die Politik steht auch weiterhin in der Pflicht, Orientierung zu geben. Die Bürger in die Kostenfalle steigender CO2-Preise laufen zu lassen, kann nicht der Plan der kommenden Regierung sein.“

Laut BWP reagiert der Absatz bei Wärmepumpen mit ungefähr 6 Monaten Verzögerung auf die Entwicklung der Antragszahlen. ■
Quelle: Bundesverband Wärmepumpe / jv

Hinweis zur Heizungsförderung: Bei der Heizungsförderung muss seit Februar 2024, abgesehen von Ausnahmefällen in der beendeten Startphase, bei der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter der Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Nach einer Zusage haben die Kunden allerdings 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Die Grafik weist erteilte Zusagen aus, die aufgrund des Lieferungs- oder Leistungsvertrags-Bedingung ein sehr konkretes Interesse der Antragsteller widerspiegeln.

Der Artikel gehört zur TGA+E-Themenseite TGA-Marktdaten

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