Wie hoch sind die Kosten für verschiedene Heiztechniken in bestehenden Wohngebäuden über einen Zeitraum von 20 Jahren angesichts zukünftiger Energieträgerpreise sowie der zu erwartenden CO2-Preisentwicklung? Welche Lösungen sind langfristig am günstigsten?
Die Entscheidung für den Austausch oder Ersatz eines Heizsystems ist eine, die für mehr als ein Jahrzehnt getroffen wird. Oft wird dabei insbesondere die zunächst anfallende Einbauinvestition berücksichtigt. Die Kosten über den gesamten Lebenszyklus sind deutlich schwerer und nur mit unsicheren Annahmen zu ermitteln und fließen deshalb häufig gar nicht oder nur mit einer geringen Gewichtung in die Investitionsentscheidung ein.
Forschende des Energiewende-Projekts Ariadne haben in einer aktuellen Analyse berechnet, wie hoch die Kosten für verschiedene Heiztechniken in bestehenden Wohngebäuden über einen Zeitraum von 20 Jahren angesichts zukünftiger Energieträgerpreise sowie der zu erwartenden CO2-Preisentwicklung sind. Ihr Fazit: Wird jetzt neu in einen Heizungsaustausch investiert, sind Wärmepumpen und Fernwärme nicht nur klima-schonender, sondern langfristig auch kostengünstiger als das Heizen mit Gas. Gas steht hier sowohl für Erdgas, als auch für Biomethan und Wasserstoff oder Gemische aus den genannten Gasen.
Die Forschenden vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE haben dafür mit Fokus auf Bestandswohngebäude und unter Berücksichtigung der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ die entstehenden Kosten für den Austausch von Heizungssystemen betrachtet und auch die Emissionen der verschiedenen Technologien bewertet.
Positive Kostenbilanz auch in Altbauten
In der Untersuchung schneiden Wärmepumpen in Einfamilienhäusern nicht nur als umweltfreundlichster, sondern auch als wirtschaftlichstes Heizsystem ab. Und: Die Gesamtkosten können durch Photovoltaik für den Eigenverbrauch noch gesenkt werden. In Mehrfamilienhäusern ist die Umstellung auf Wärmepumpen oder Fernwärme ebenfalls kostengünstiger als eine erneuerte Gas-Heizung. Die positive Kostenbilanz von entweder Wärmepumpen oder Fernwärme trifft auch bei un- und teilsanierten Altbauten zu, trotz höherer Verbrauchs- und Investitionskosten im Vergleich zu energetisch sanierten Altbauten.
In ihrer Analyse betrachten die Forschenden aktuell anfallende Kosten für den Kauf und die Installation sowie die zukünftigen Betriebskosten
● für Gas-Brennwertheizkessel unter Nutzung von fossilem Erdgas, Biogas (Biomethan) oder Wasserstoff,
● für Luft/Wasser-Wärmepumpen mit und ohne Nutzung einer eigenen Photovoltaik-Anlage,
● für erdreichgekoppelte Sole/Wasser-Wärmepumpen,
● für Pelletheizungen und
● Fernwärme
an den Fallbeispielen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus unter Berücksichtigung verschiedener Gebäude-Effizienzstandards. Sie beziehen sich dabei auf aktuelle Regelungen (hinsichtlich Gebäudeenergiegesetz) und zukünftig zu erwartenden Entwicklungen von CO2-Preis und Energieträgerpreisen.
Ariadne-Analyse: Heizkosten und Treibhausgasemissionen in Bestandswohngebäuden
Anmerkung: Zum Zeitpunkt des Verfassens der Studie war die Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude noch nicht rechtsverbindlich umgesetzt. In der Studie wird deshalb mit Hinweis auf den Sachstand 08.09.2023 (Verabschiedung des GEG 2024 im Bundestag) angenommen, dass Pellet-Heizkessel nicht gefördert werden. Tatsächlich sind automatisch beschickte Pellet-Heizkessel („Biomasseheizung“) über die am 29. Dezember 2023 veröffentlichte Heizungsförderung in der BEG-EM-2024 jedoch förderbar. Die Studie bietet folgende grobe Einschätzung: „Würden [bei Pellet-Heizkesseln] dieselben Förderbedingungen wie bei den Wärmepumpen- und Fernwärmesystemen unterstellt, ergäben sich ähnliche Kosten wie bei der Sole-WP.“ Pellet-Heizkessel müssen für die Förderfähigkeit ein Pufferspeichervolumen von mindestens 30 l/kW Nennwärmeleistung einbinden.
Beim Klimageschwindigkeits-Bonus gilt in der BEG-EM-2024 folgende Beschränkung: „Für die Errichtung von Biomasseheizungen nach Nummer 5.3 Buchstabe b und Buchstabe g wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und / oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. Diese Anlagen sind mindestens so zu dimensionieren, dass sie die Trinkwassererwärmung bilanziell vollständig decken könnten. Die Bilanzierung orientiert sich an den Standardwerten der DIN V 18599.“
Angesichts der hohen Entscheidungskomplexität bei der Umrüstung eines Heizsystems empfehlen die Forschenden, Verbrauchern nachvollziehbare Informationen zu Energie- und CO2-Preisen sowie erwartbaren Emissionen an die Hand zu geben. Dies könne zum Beispiel im Rahmen der Energieberatung geschehen. ■
Quelle: Fraunhofer ISE / jv
Arbeitshilfe zum Gebäudeenergiegesetz: Whitepaper zum GEG 2024
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