en2x und DEPV fordern, dass bei einer staatlichen Preissenkung von Erdgas und Fernwärme auch Heizöl- und Holzpellet-Kunden entlastet werden.
Zur Gaspreisbremse gab es schon zahlreiche Kritik, zumeist wurde das Gießkannenprinzip angeprangert – die größten Profiteure könnten Haushalte sein, bei denen steigende Energiekosten nicht bedrohlich sind („Villa mit Pool“). Inzwischen melden sich aber auch die Bereiche, die bisher nicht im Fokus standen bzw. wo keine Zusagen zur Kostenentlastung gegeben worden sind, aber die betroffen Steuerzahler als solche auch für die Gaspreisbremse aufkommen müss(t)en.
„Verbraucher, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets zur Wärmegewinnung nutzen, dürfen in Deutschland gegenüber den von der staatlichen Preissenkung profitierenden Erdgas- und Fernwärmekunden nicht benachteiligt werden.“ Das fordern in eher ungewöhlicher Eintracht der Wirtschaftsverband Fuels und Energie en2x und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband DEPV. Beide Verbände reagieren damit auf die Vorschläge der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Gas und Wärme“.
Auch Heizöl und Pellets sind deutlich teurer geworden
„Sollten diese Pläne umgesetzt werden, würden für Haushalte, die sich durch Heizöl oder Holzpellets mit Wärme versorgen, gegenüber der subventionierten Erdgas- oder Fernwärmeheizung jährlich Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert Euro anfallen“, unterstreicht en2x-Hauptgeschäftsführer Adrian Willig. „So begrüßenswert die Entlastung der Menschen auch ist, sie darf nicht zu solchen Ungleichbehandlungen führen.“
„Die 11 Mio. Haushalte, die deutschlandweit Heizöl und Holzpellets nutzen, haben mit Tank oder Pelletlager ihren eigenen Energievorrat und leisten so einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Zugleich haben aber auch sie seit Beginn des Kriegs in der Ukraine deutlich gestiegene Brennstoffkosten zu schultern“, so DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Bei Heizöl komme laut Adrian Willig hinzu, dass aufgrund einer potenziell drohenden Gasmangellage Unternehmen verstärkt Heizöl zur Energieversorgung nutzen. Auch das wirke sich auf Nachfrage und Preisentwicklung aus. Die Bundesregierung, so Bentele und Willig, müsse darum nun auch für eine Entlastung der Haushalte sorgen, die Holzpellets oder Heizöl nutzen.
„Einseitige Entlastungspolitik der Bundesregierung“
Auch der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) hat eine „einseitige Entlastungspolitik der Bundesregierung in der Energiekrise“ kritisiert. Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des DVFG: „Die Mehrwertsteuerabsenkung für Erdgas sollte für Erdgasverbraucher einen Ausgleich für die Gasumlage schaffen. Die Gasumlage ist Geschichte, die Mehrwertsteuerabsenkung bleibt. Diese Politik verzerrt den Wettbewerb der Energieträger untereinander und blendet die Explosion der Energiekosten für die Verbraucher im ländlichen Raum abseits der Erdgas- und Fernwärmenetze komplett aus.“
Die angedachte Gaspreisbremse folge dem gleichen Schema. „Die Energieverbraucher im ländlichen Raum erfahren schon keine Absenkung der Mehrwertsteuer auf ihren Energieverbrauch, in der Regel Flüssiggas oder Heizöl. Nun sind sie eingeladen, als Steuerzahler die Preisbremse für Erdgas und Fernwärme in den Städten und Ballungsräumen mitzufinanzieren, ohne an der Preisbremse teilhaben zu können.“
Als im August 2022 mit der inzwischen abgewickelten Gaspreisanpassungsverordnung die Gasbeschaffungsumlage amtlich wurde, hatte der DVFG allerdings nicht „gleiches Recht für alle“ gefordert. Für den Verband gab es damals nur eine wichtige Botschaft: „Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggas-Kunden.“ ■
Quelle: en2x, DEPV, DVFG / jv
Nachtrag: Am 13. Dezember 2022 ist ein Eckpunktepapier der Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition bekannt geworden, das auch beim Einkauf der Brennstoffe Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas (LPG), Scheitholz und Kohle Hilfen für Letztverbraucher vorsieht. Allerdings deutet schon der Begriff Härtefallregelung an, es nicht wie bei Erdgas und Fernwärme zu einer automatischen Entlastung kommt, sondern, dass die Verbraucher selber aktiv werden müssen. Vorgesehen ist ein Deckel von 2000 Euro pro Haushalt, zudem müssen eine Mindesterhöhung der Heizkosten um 100 Euro und mindestens eine Preisverdopplung gegenüber noch nicht bekannten Indexwerten (Referenzpreisen) nachgewiesen werden. Die Entlastungen sollen rückwirkend auf Brennstoffeinkäufe vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 gelten.
Dafür sollen 1,8 Mrd. Euro aus dem 200 Mrd. Euro umfassenden Wirtschaftsstabilisierungsfonds („Doppelwumms“) zur Verfügung stehen. Das Geld kommt also vom Bund, die Umsetzung soll über die Länder erfolgen. Man darf gespannt sein, ob es dann auch bei den neuen „Brennstoffpreisbremsen“ zu einem Flickenteppich mit unterschiedlichen Regelungen kommt. Laut dem Eckpunktepapier müssen Antragsteller bei Anträgen eine eidesstattliche Erklärung über ihre Brennstoffrechnung abgeben.
Die Preisbremsen für Erdgas, Fernwärme und Strom entlasten rund 70 % der Haushalte bei den Heizkosten (bei Strom erst ab 2023). Etwa 30 % der Haushalte werden mit Brennstoffen beheizt, die im Eckpunktepapier benannt sind. Die Kosten für die „Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme“ durch Übernahme der Abschläge für Dezember 2022 durch den Bund (die Hilfe unterstützt auch kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Mio. kWh) wurden in der Gesetzesvorlage auf 8,9 Mrd. Euro beziffert und werden ebenfalls über den Wirtschaftsstabilisierungsfond finanziert. ■ / jv
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